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Mieter sind ausgezogen, Wohnung ist übergeben. Ein Schaden am Waschbecken wurde behoben, die Haftpflichtversicherung hat diesen Schaden anerkannt und beglichen.
Vermieter teilte dem ehemaligen Mieter mit, daß ein Schaden an der Badewanne vorhanden sei, der ein komplettes Austauschen der Wanne (diese war ca. 9 Jahre alt bei Auszug) erforderlich mache. Der ehemalige Mieter hat die Wanne besichtigt und einen kleinen Schaden an der Emailbechichtung (ca. 0,5 cm) vorgefunden. Die ehemaligen Mieter können sich nicht erinnern, diesen Schaden verursacht zu haben. Ganz auszuschließen ist das jedoch auch nicht, jedoch ist es eher wahrscheinlich, daß bei den direkt nach Auszug begonnenen Sanierungsarbeiten die Handwerker diesen Schaden verursacht haben. Die Handwerker streiten dieses jedoch ab.
Der Vermieter hat nun einen Kostenvoranschlag vorgelegt, der eine Schadenhöhe von ca. 800€ beziffert - kompletter Austausch der Wanne, neue Ummauerung, Fliesenarbeiten. Vorher war es ohne Ummauerung, keine Fliesen, nur Metallverkleidung.
Fragen: für einen kleinen Schaden an einer 9 Jahre alten Badewanne, billiges Modell, scheint doch eine komplette Erneuerung ungerechtfertigt - reicht hier nicht auch ein Ausbessern?
Darf der Vermieter eine komplett neue Wanne einbauen? Muß er nicht nur den Schaden beheben?
Der Vermieter hat nun die komplette MIetkaution einbehalten (weit über 800€).
Kann dem widersprochen werden? Es handelt sich um ein verpfändetes Sparbuch. Kann man bei der Bank der Auszahlung widersprechen?
Muß nicht zumindest der unstreitige Anteil der Mietkaution ausgezahlt werden?
Muß nicht die Klärung durch die Haftpflichtversicherung abgewartet werden? Dort ist der Fall noch nciht abgeschlossen.
Man kann bei der Bank widersprechen, allerdings nützt es nichts, wenn der Vermieter Rechnung oder Angebot für eine Reparatur vorlegt zahlt die Bank das aus. Man muss einen Mahnbescheid beantragen bei dem man die vom Vermieter einbehaltene Kaution zurückverlangt.
Man muss wenn überhaupt nur die Wanne austauschen, da fallen normalerweise keine Fliesenarbeiten an. Bei einem so kleinen Schaden sollte auch eine Ausbesserung möglich sein. Ausserdem muss der Vermieter Euch erst die Möglichkeit geben den Schaden selber zu beheben, wenn ihr denn die Verursacher seit.
Gibt es Zeugen der Übernahme oder ein Übernahmeprotokoll? Wenn da nicht festgestellt wurde, dass die Wanne defekt war, sieht es schlecht für den VM aus. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
es gab keine übernahme - der schaden wurde erst nach auszug vom vm geltend gemacht.
mieter können sich nicht daran erinnern, einen schaden verursacht zu haben - können dies aber daher auch nicht wirklich ausschließen und gehen davon aus, daß dort wirklich ein kleiner schaden war.
badezimmer dürfte in der zwischenzeit renoviert worden sein, somit wanne nicht mehr zu besichtigen.
Die Neubeschichtung einer Badewanne kann der Vermieter vom Mieter nur verlangen, wenn dieser durch eine unsachgemäße Behandlung Schäden verursacht hat. Bei einer älteren Badewanne können auch bei normaler vertragsgemäßer Nutzung im Laufe der Zeit Emaille – Absplitterungen festzustellen sein. Dafür muss der Mieter nicht haften. (LG Köln WM 85, 258) Selbst wenn aber die Haftung des Mieters feststeht, kann der Vermieter nicht den vollen Preis für die Neubeschichtung verlangen., es muss vielmehr je nach Alter der Wanne ein Abzug „Alt für Neu“ gemacht werden. (AG Köln WM 88, 106)
vielen dank!
es geht ja nicht nur um eine neubeschichtung, sondern er hat wohl die komplette wanne erneuert - samt ummauerung (die vorher nicht vorhanden war) und neuen fliesen
gelegehenheit zur behebung des schadens wurde den mietern nicht gegeben, der vm hat sich damit selbständig an die haftpflichtversicherung gewandt, bei der ein weiterer unstreitiger schaden anhängig war
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