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Verfasst am: 14.08.05, 12:19 Titel: Honorare der Versicherungsberater, bestellt v. Landgericht ?
Bei uns gibt es eine Anzahl von Versicherungsberatern, die von einem Gericht
bestellt wurden und den Bürger bei Versicherungen beraten und dabei ein
Honorar nach der BRAGO berechnen, das der Bürger ihnen zahlt.
In welchem Maße ist dabei das Äquivalenzprinzip von Bedeutung ?
Es gibt Fälle, in denen bei der Abrechnung nach dem Zeitaufwand das Verhältnis
von Bedeutung für den Mandanten und dem Honorar absolut nicht mehr stimmt.
Ist bei den o.a. Beratern nur die Abrechnung nach dem Zeitaufwand rechtlich
zulässig und möglich ?
Verfasst am: 16.08.05, 05:50 Titel: Re: Honorare der Versicherungsberater, bestellt v. Landgeric
schleiden hat folgendes geschrieben::
Bei uns gibt es eine Anzahl von Versicherungsberatern, die von einem Gericht
bestellt wurden und den Bürger bei Versicherungen beraten und dabei ein
Honorar nach der BRAGO berechnen, das der Bürger ihnen zahlt.
In welchem Maße ist dabei das Äquivalenzprinzip von Bedeutung ?
Es gibt Fälle, in denen bei der Abrechnung nach dem Zeitaufwand das Verhältnis
von Bedeutung für den Mandanten und dem Honorar absolut nicht mehr stimmt.
Ist bei den o.a. Beratern nur die Abrechnung nach dem Zeitaufwand rechtlich
zulässig und möglich ?
Wolf
Kann ich einen Rat erhalten ? Hier noch ein Link zu dem Thema: http://www.bvvb.de/
Versicherungsberater sind verpflichtet, nach dem RVG (früher: BRAGO) abzurechnen. Dabei gibt es auch die Möglichkeit der Abrechnung nach Gegenstandswert. Es besteht keine Verpflichtung zur Abrechnung auf Stundenbasis.
Da es vermutlich auch Unterschiede von Berater zu Berater gibt, lohnt sich vielleicht die Einholung eines Angebotes vor der Beratung.
Verfasst am: 27.08.05, 23:27 Titel: Re: Honorare der Versicherungsberater, bestellt v. Landgeric
schleiden hat folgendes geschrieben::
Es gibt Fälle, in denen bei der Abrechnung nach dem Zeitaufwand das Verhältnis
von Bedeutung für den Mandanten und dem Honorar absolut nicht mehr stimmt.
Dann sollte der Mandant eben auf die Leistung verzichten.
Aber erst eine Beratung in Anspruch nehmen und dann sagen "lohnt sich nicht, zahl ich nicht" geht natürlich nicht. Sie müssen ja auch den Arzt für seine Arbeit zahlen, selbst wenn er am Ende nur sagen kann "das Ergebnis meiner Untersuchungen ist, daß eine Behandlung sinnlos wäre".
Versicherungsberater sind verpflichtet, nach dem RVG (früher: BRAGO) abzurechnen. Dabei gibt es auch die Möglichkeit der Abrechnung nach Gegenstandswert. Es besteht keine Verpflichtung zur Abrechnung auf Stundenbasis.
Da es vermutlich auch Unterschiede von Berater zu Berater gibt, lohnt sich vielleicht die Einholung eines Angebotes vor der Beratung.
Wir haben nun ein neues Angebot eingeholt und es gibt in der Tat grosse Unterschiede.
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