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Miete der Haus-Mitbewohner um 22% niedriger!

 
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heinzmachon
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 15:49    Titel: Miete der Haus-Mitbewohner um 22% niedriger! Antworten mit Zitat

Ich bewohne seit 10 Jahren eine Mietwohnung mit befristetem Mietvertrag. Der Vermieter hat mir jetzt eine Vertragsverlängerung zu gleicher Miete (schriftlich) angeboten. Bei Gesprächen mit Haus-Mitbewohnern habe ich erfahren, daß deren Kaltmiete pro qm 22% UNTER meiner bisherigen und zukünftigen eigenen Kaltmiete liegt.
Handelt es sich hier um Miet-Willkür und habe ich einen Ausgleichsanspruch aufgrund der erheblichen Mietdifferenzen im gleichen Haus?
Anmerkung: meine Wohnung hat die gleiche Ausstattung wie die übrigen Wohnungen!
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

In meiner Wohnanlage zahlen neue Mieter wesentlich mehr. Cool
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gleichbehandlungsgrundsätze gelten zwischen staatlichen Einrichtungen und seinen Bürgern, jedoch nicht im Zivilrecht, wozu das Mietrecht gehört. Der Vermieter kann durchaus sehr unterschiedliche Mieten für gleichen Wohnraum nehmen, ist auch eine Frage des Marktes beim jeweiligen Vertragsabschluss. Also: keine Ansprüche auf Mietsenkung.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich hat Ulrich in der Konsequenz recht.
Aber - nörgel, nörgel - es gibt auch Gleichbehandlungsgrundsätze im Zivilrecht. So z.B. im Arbeitsrecht. Winken
Das passende Schlagwort wäre hier eher die Vertragsfreiheit.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also da tendiere ich eher nach Meinung von Ulrich. Es gibt unterschiedliche Mietverträge und wie diese gestaltet werden ist Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter, was eigentlich auch Karsten meint? Hier kann ein Mietvertrag logisch unter den bisherigen Mietzins fortgeführt werden.Auch wäre eine neue Festlegung des Mietzinses denkbar. Der Mieter muss ja der Fortführung des Vertrages nicht zustimmen, d.h. kann ja woanders wohnen. Die Mieten untereinander sind nicht vergleichbar. Das regelt der Mietvrtrag für jede Wohnung unabhängig der anderen Verträge. Der Mieter könnte bestenfalls bei dem nächsten Mieterhöhungsverlangen des VM auf die Vergleichsmiete hinweisen?? (Mietspiegel).
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, das war es, was ich meinte:
Der Grund, warum es hier keinen Ausgleichsanspruch gibt, liegt nicht im Fehlen von Gleichbehandlungsgrundsätzen, sondern im Vorhandensein der freien Vertragsgestaltung.
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