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Verfasst am: 26.08.05, 15:01 Titel: Kredit mit Absicherung im Krankheitsfall
Meine Frau hat einen Kredit allein und bei der gleichen Bank haben wir einen zweiten gemeinsamen Kredit. Meine Frau wurde am 09.05.05 krank und ich habe am selben Tag bei der Bank angerufen und dort angegeben, dass sie krank ist und auch länger sein wird. Dort wurde mir gesagt, dass dies notiert wird und ich zum Ende der Krankheit Bescheid geben soll, damit die Versicherung informiert wird.
Dies habe ich dann auch gemacht, sprich am 15.07.05 habe ich der Bank Bescheid gegeben. Seitdem Stillschweigen. Diese Woche habe ich nachdem ich die Bank bereits einmal wegen des Sachverhalt angeschrieben hatte, die Versicherung direkt angerufen und mich durchgefragt. Dort ist nichts bekannt von einer Krankheit meiner Frau und es wäre jetzt sowieso zu spät dies zu melden.
Ist dem so ?
Gibt es Fristen für solche Angelegenheiten ?
Gibt es Möglichkeiten die Bank zur Rechenschaft zu bewegen ?
Lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungspolice durch.
Sind Sie Ihren Obliegenheiten gegenüber der Versicherungsgesellschaft nachgekommen?
Haben Sie den Versicherungsfall fristgerecht der Versicherungsgesellschaft gemeldet und nachgewiesen?
Ein einfacher Telefonanruf bei der kreditgebenden Bank reicht m. E. für ein wirksames Melden des Schadensfalles an die Versicherungsgesellschaft nicht aus.
Wenn Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag nicht nachgekommen sind und dies ursächlich für eine Zahlungsverweigerung der Versicherung sein sollte, dürfte es schwierig werden, für den eigenen Fehler andere, zum Beispiel die kreditgebende Bank, zur Rechenschaft zu ziehen ...
Die Anzeige der Krankheit bei der Bank sollte doch zur Fristenwahrung genügen und um wievieles sollte es denn fristgerechter zugehen, als am ersten Tag der Krankheit.
Nach Beendigung der Krankheit habe ich die entsprechenden Unterlagen über Dauer der Krankheit(von der Barmer) an die Bank geschickt.
Ich dachte eigentlich auch dass die Bank für mich der Ansprechpartner ist, da die Versicherung ja Teil des Kreditvertrages ist.
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