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Verfasst am: 27.08.05, 18:27 Titel: Überwachungskameras / Videosystem im Kfz
Moin zusammen !
Info an den Mod : diese Frage steht auch im Verkehrsrecht, allerdings unter dem Aspekt der Verwertbarkeit, nicht der Zulässigkeit !
Aus gegebenem Anlass (Hintergrund : ein Fahrzeugführer versuchte, mich bei Tempo 180 von der Fahrbahn zu drängen, nachdem er mich auf einer BAB rechts überholte und schnitt : Da wir nur einen Zeugen für das Überholen hatten, gab es nur dafür eine Verurteilung, nicht wegen der vorsätzlichen Verkehrsgefährdung) habe ich eine Frage zum Einsatz von Videosystemen im eigenen Kfz :
Ist es zulässig, mittels CCD-Kameras (ohne weitere Beleuchtungseinrichtungen) den fließenden Verkehr um sich herum aufzunehmen (bzw. eventuelle Vandalen beim geparkten Kfz) und per Notebook zu speichern, und sind diese Aufnahmen gerichtlich verwertbar ?
Zusatz : wie ist es um die ZULÄSSIGKEIT solcher Aufnahmen gestellt, die von Überwachungskameras im häuslichen Bereich gemacht werden - "darf ich meine Einfahrt und die Straße davor filmen, um zu sehen, wer vor der Tür steht bzw während meiner Abwesenheit dort war ?"
Info : Bildqualität besser wie VHS, Farbe.
Anmerkung : Ich bin kein Big-Brother-Fan oder Sci-Fi-Phantast. Ich bin Elektrotechniker, und daher ist mir die erforderliche Technik zugänglich und vertraut und der Einbau wäre für mich so einfach wie das Anschließen einer Mikrowelle... _________________ Alles Gute,
Thorsten
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