Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.08.05, 07:53 Titel: Anwalt finden für Vorgehen gg anderen Anwalt??
Hallo,
kurze aber wichtige Frage für einen Freund:
Wo kann man (vorzugsweise im Raum Rhein-Main) einen Anwalt finden, der darauf spezialisiert ist, gegen andere Anwälte vorzugehen?
Auf welches Rechtsgebiet sollte der spezialisiert sein?
Gibt es Empfehlungslisten?
Normalerweise habe ich die Erfahrung gemacht: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, so dass man hier wenig Erfolg haben könnte :-(
Hintergrund:
Mal angenommen, ein Anwalt hat einen riesigen Streitwert verursacht. Der Mandant war geschockt. Die Rechtsschutz hat nicht gezahlt. Der Anwalt behauptet, alles ist ok, die Rechnung korrekt. Der Mandant lässt sich darüber bei einem anderen Anwalt beraten. Von dem wird empfohlen zu bezahlen, weil dies aufgrund der Streitwert-Festlegung eben so sei. Also hat der Mandant aus eigener Tasche bezahlt - zum Glück unter Vorbehalt (schriftlich!).
Die RS zahlt weiter nicht. Streitwert interessiert sie nicht, die Kosten seien vorsätzlich vom Anwalt in die Höhe getrieben worden. Deshalb wurde auch Deckung verweigert. Der Mandant ist noch mehr geschockt, da der Anwalt mündlich immer behauptet hatte, alles wäre gedeckt. Die RS zeigt Korrespondenz mit dem Anwalt, in welcher die Deckung begrenzt und teilweise verweigert wurde. Der Anwalt hatte diese dem Mandanten vorenthalten. Der Anwalt meint aber, die RS müsse dennoch zahlen, weil sie eintrittspflichtig sei und die Deckung nicht haben verweigern dürfen. Der Mandant wendet sich an den Vers.ombudsmann, damit die RS doch zahlt. Der sagt, die RS hat recht, der Anwalt hat vorsätzlich und unnötig die Kosten in die Höhe getrieben und damit auch den Mandaten geschädigt. Hierzu gäbe es auch Urteile z.B. BGH VersR 1959, 390.
Wie kann der Mandant nun dagegen vorgehen und das Geld zurückholen?
Ironie noch dazu: Der Anwalt, der das verursacht hat, will den Mandanten sogar dazu bringen, seine eigene RS zu verklagen!! Das bringt ihm natürlich nochmal ordentlich Geld ein.
Wenn so etwas passieren würde:
Wo findet man dann einen vertrauenswürdigen Anwalt, der auf so etwas spezialisiert ist bzw. dies häufig macht?
Verfasst am: 27.08.05, 13:23 Titel: Re: Anwalt finden für Vorgehen gg anderen Anwalt??
FrankF hat folgendes geschrieben::
Hallo,
kurze aber wichtige Frage für einen Freund:
Wo kann man (vorzugsweise im Raum Rhein-Main) einen Anwalt finden, der darauf spezialisiert ist, gegen andere Anwälte vorzugehen?
Dazu benötigen Sie keinen Spezialisten. Der Anwalt sollte sich nur in dem Rechtsgebiet, das Gegenstand des angeblich fehlerhaft bearbeiteten Mandats war, auskennen.
Hintergrund:
FrankF hat folgendes geschrieben::
Mal angenommen, ein Anwalt hat einen riesigen Streitwert verursacht.
Den Streitwert verursacht in der Regel nicht der Anwalt, sondern der Mandant. Wenn der Anwalt dem Mandanten rät, in einer bestimmten Weise vorzugehen und sich dadurch der Streitwert erhöht, ist das die Entscheidung des Mandanten, ob er das möchte oder nicht. Die Rechtsschutz kann dann in der Regel auch nicht die Deckung verweigern, weil sie dem Anwalt keine Weisungen erteilen darf.
FrankF hat folgendes geschrieben::
Die Rechtsschutz hat nicht gezahlt. Der Anwalt behauptet, alles ist ok, die Rechnung korrekt. Der Mandant lässt sich darüber bei einem anderen Anwalt beraten. Von dem wird empfohlen zu bezahlen, weil dies aufgrund der Streitwert-Festlegung eben so sei. Also hat der Mandant aus eigener Tasche bezahlt - zum Glück unter Vorbehalt (schriftlich!).
Es war offensichtlich auch ratsam, zu zahlen, wenn schon ein weiterer Anwalt die Rechnung nicht beanstandet hat.
FrankF hat folgendes geschrieben::
Die RS zahlt weiter nicht. Streitwert interessiert sie nicht, die Kosten seien vorsätzlich vom Anwalt in die Höhe getrieben worden. Deshalb wurde auch Deckung verweigert. Der Mandant ist noch mehr geschockt, da der Anwalt mündlich immer behauptet hatte, alles wäre gedeckt. Die RS zeigt Korrespondenz mit dem Anwalt, in welcher die Deckung begrenzt und teilweise verweigert wurde.
Wenn für die Angelegenheit Rechtsschutz besteht, ist der Streitwert unerheblich. Die Rechtschutz muss dann zahlen.
FrankF hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt hatte diese dem Mandanten vorenthalten. Der Anwalt meint aber, die RS müsse dennoch zahlen, weil sie eintrittspflichtig sei und die Deckung nicht haben verweigern dürfen. Der Mandant wendet sich an den Vers.ombudsmann, damit die RS doch zahlt. Der sagt, die RS hat recht, der Anwalt hat vorsätzlich und unnötig die Kosten in die Höhe getrieben und damit auch den Mandaten geschädigt. Hierzu gäbe es auch Urteile z.B. BGH VersR 1959, 390.
Gibt es eine schriftliche Entscheidung des Ombudsmanns ? Wenn Sie möchten, können Sie mir eine PN schicken.
Verfasst am: 27.08.05, 15:08 Titel: Re: Anwalt finden für Vorgehen gg anderen Anwalt??
[quote="Servicer"]
Gibt es eine schriftliche Entscheidung des Ombudsmanns ? Wenn Sie möchten, können Sie mir eine PN schicken.[/quote]
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, es gibt nach ca. 1 Jahr Korrespondenz zwischen Anwalt, RS und auch Ombudsmann eine schriftliche Entscheidung. Die RS braucht die erhöhten Kosten nicht zu zahlen und die Streitwerte sind für die RS nicht verbindlich.
Der Ombudsmann schrieb sogar, dass der Anwalt offensichtlich die Kosten vorsätzlich in die Höhe getrieben hat durch diverse Anträge, darunter sogar solche die (Zitat Ombudsmann) "auf eine umögliche Leistung gerichtet" waren. Das verursacht nur höhere Kosten ohne dass es Nutzen bringt und die RS muss so etwas nicht zahlen... aber der Mandant offenbar doch, obwohl er von seinem Anwalt im Glauben gelassen war (leider nur mündlich), dass die RS alles zahlen wird.
Verfasst am: 28.08.05, 00:49 Titel: Re: Anwalt finden für Vorgehen gg anderen Anwalt??
FrankF hat folgendes geschrieben::
Servicer hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine schriftliche Entscheidung des Ombudsmanns ? Wenn Sie möchten, können Sie mir eine PN schicken.
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, es gibt nach ca. 1 Jahr Korrespondenz zwischen Anwalt, RS und auch Ombudsmann eine schriftliche Entscheidung. Die RS braucht die erhöhten Kosten nicht zu zahlen und die Streitwerte sind für die RS nicht verbindlich.
Der Ombudsmann schrieb sogar, dass der Anwalt offensichtlich die Kosten vorsätzlich in die Höhe getrieben hat durch diverse Anträge, darunter sogar solche die (Zitat Ombudsmann) "auf eine umögliche Leistung gerichtet" waren. Das verursacht nur höhere Kosten ohne dass es Nutzen bringt und die RS muss so etwas nicht zahlen... aber der Mandant offenbar doch, obwohl er von seinem Anwalt im Glauben gelassen war (leider nur mündlich), dass die RS alles zahlen wird.
ich habe gerade so einen kriminellen Anwalt der Geld unterschlagen hat, betrogen hat, usw... und jetzt sogar mit Lügen versucht sich gegenüber meinem enuem Anwalt, Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft rauszuwinden - so behauptet er seit langem das Geld wäre überwiesen worden...
Naja, ich habe meine Rechtsschutz angerufen und die hat mir einen Anwalt in Frankfurt empfohlen - kenn den ja noch net lange, aber bisher macht er einen sehr dynamischen und guten Eindruck und vertritt mich sogar kostenfrei gegenüber STA und Anwaltskammer, da solche Kriminelle ja auch ihm schaden. Naja, irgendiwe scheint ihm die Sache auch Spass zu machen ;o))
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.08.05, 13:54 Titel: Re: An Servicer
biggi33 hat folgendes geschrieben::
Richtig muss es heißen:... die bestimmt gute Kontakte z u d i e s e m .....hat.
Deutsche Sprache schwere Sprache.......
Hate to bust your bubble, aber es ist natürlich beides richtig. "In diesem Milieu" wäre übrigens auch noch möglich, je nachdem, was man ausdrücken will.
Ende der Deutschstunde. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Der Sachverhalt ist erkennbar widersprüchlich, deshalb zugleich unstimmig:
Der Anfragende erklärt, erst später von der (nicht vollen) Eintrittspflicht-Zusage der RS informiert worden zu sein. Daraus ergibt sich, dass er zulasten der RS das Mandat erteilte, der RA es annahm und ergo kein Raum war für die Annahme, der Mandant sei Selbstzahler.
Pech für den RA, der in Kenntnis der Nicht(vollständig)Deckung gleichwohl arbeitete, wenn es nachher Rechnungsstreit gibt.
Verfasst am: 15.09.05, 11:33 Titel: Anwalt vs. Anwalt
...habe eine gute Adresse aus dem hohen Norden, der mich grad auch gegen einen Anwalt vertritt, der mir das Mandat in letzter Sekunde vor Termin zurückgab und schon per Vorschuss 6 Wochen vorher abrechnete. Hatte ne schöne Praxis mit echt japanischen Bildern, aber der kleine Kunde war nur was für die Portokasse. _________________ Grüße....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.