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recht.de :: Thema anzeigen - Verstoß gegenTeilnahmebedingungen wg (Wortsperre: Firma)-Codes
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Verstoß gegenTeilnahmebedingungen wg (Wortsperre: Firma)-Codes

 
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syer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Lilienthal

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 10:26    Titel: Verstoß gegenTeilnahmebedingungen wg (Wortsperre: Firma)-Codes Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Zeit veranstaltet s-oliver ein internetgewinnspiel (qs-by-soliver.com), wo man ipods gewinnen kann. Viel attraktiver ist aber, dass man als Dankeschön für die Registrierung pro Woche 3 Codes downloaden kann, die dann frei im (Wortsperre: Firma) Musikstore einzuösen sind (je einen Song a 0,99 Cent).

Aufgrund des großen Nachfrage nach den Codes und der damit verbundenen mehrfachen Registrierung von Teilnehmer, haben die jetzt nachträglich die Bedinungen geändert, so dass man nur noch einmal teilnehmen darf.

Dürfen die in einem laufenden Gewinnspiel die Bedinungen ändern?

Zweite, viel wichtigere Frage, was kann mir passieren, wenn ich mich nicht dran halte?

Teilnahmebedinungen hier:
http://www.qs-by-soliver.com/html/frameset_pink_wi.html?MD2005 (unter Jetzt registrieren)

Wobei mich der Hinweis auf §303a STGBnicht trifft, da ich keine Daten verändere, sondern mich nur mehrfach mit verschiedenen email-Adressen anmelde.

Vielen Dank für Eure Antworten!
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 10:10    Titel: Re: Verstoß gegenTeilnahmebedingungen wg (Wortsperre: Firma)-Codes Antworten mit Zitat

syer hat folgendes geschrieben::
Dürfen die in einem laufenden Gewinnspiel die Bedinungen ändern?


Ja. Die Änderung wirkt sich aber nur gegenüber "neuen" Teilnehmern aus.

Zitat:
Zweite, viel wichtigere Frage, was kann mir passieren, wenn ich mich nicht dran halte?


Nichts. Wer sich mehrmals anmeldet, kann (gemäß Teilnahmebedingungen) von der Teilnahme (an der Verlosung des ausgelobten Preises) ausgeschlossen werden.

(Auch wenn ein Sonderangebot mit "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" beworben wird, darf man trotzdem 2000 Stück kaufen, indem man einen Kaufvertrag über diese Menge dadurch anbietet, daß man 2000 Stück an der Kasse vorzeigt, die Bezahlung anbietet und der Sondernanbieter dieses Angebot annimmt. Solange der Verkäufer diesen Antrag nicht vertragsschließend annehmen will, kommt kein Kaufvertrag zustande.)

mbG
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