Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - ein etwas komplizierter Wasserschaden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

ein etwas komplizierter Wasserschaden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cocaline
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:48    Titel: ein etwas komplizierter Wasserschaden Antworten mit Zitat

Hallo,
wo fange ich an? Am besten damit, dass meine Haftpflichtversicherung nicht bezahlen wird, da ich einen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt habe. Unserer "Versicherungagent" wollte die weitere Abbuchung in die Wege leiten, da bei uns ein Bankwechsel statt fand. Hat er angeblich auch gemacht. Blöder Weise habe ich auf eine weitere Mahnung nicht reagiert, weil ich dachte, es geht seinen gang und ich viele andere Sachen im Kopf hatte. Nun gut zu diesem Zeitpunkt kam dann der Wasserschaden.
In der Spüle war Wasser, um eine Pfanne einzuweichen. Abends als ich nach Haus kam, war die Küche nass. Der Wasserhahn lief ganz leicht. Ich bin mir sicher, dass ich ihn nicht angelassen habe. Dazu sei angemerkt, dass unsere Wasserhähne öfter mal von allein laufen, Vermieter wurde auch mündlich darauf hingewiesen. O.k.
Es wurde einer Trocknermaschine aufgestellt. Die Mieterin unter uns hat auch einen Schaden davon getragen. Ein kleines Rinnsaal hat sich an einer Wand gebildet. Es ist wirklich nur ein kleines Wasserläufchen zu sehen. Dies ging dann runter bis zum Teppich, der nun auch nass ist. Mit ihr habe ich mich geeinigt, dass sie eine Summe sagen soll, und ich ihr diese dann privat gebe.
Nun ist aber die Rechnung von der Versicherung des Vermieters gekommen. Die wollen natürlich auch was haben, und das "was" ist ziemlich hoch. Da meine Versicherung ja nun nicht eintritt, stehe ich vor einem ziemlichen Desaster.
Meine Frage hierzu nun, ob dafür nicht zum Beispiel eine Versicherung des Vermieters aufkommen müßte?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar, da mir diese Situation finanziell über den Kopf wächst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo cocaline,

die Gebäude-Leitungswasser-versicherung des Gebäudeeigentümers ersetzt zunächst den eingetretenen Durchnässungsschaden am Gebäude und holt sich dann die Aufwendungen vom Schadenverursacher wieder zurück (sofern der Schadenverursacher farhlässig gehandelt hat, und davon kann man hier ausgehen).

Wenn der Schadenverursacher eine Haftpflichtversicherung hat, wird die die Regressforderung der Gebäudeversicherung übernehmen - sofern vertragsgemäß Versicherugnsschutz besteht, und das scheint hier nicht der Fall zu sein (Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung des Beitrages).

Also, so wie es aussieht, Pech gehabt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cocaline
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Zweifel sind halt dahingehend, dass man als Mieter über die Betriebskosten anteilig die Gebäudeversicherung bezahlt. Was ist damit? Bezahle ich die nur zum Spaß? Man bezahlt als Mieter die Versicherung und wenn was am Haus Schaden erleidet, bekommt der Vermieter diesen ersetzt? Finde ich ein bischen merkwürdig. Ich lasse mich gern eines besseren belehren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ups, da hab ich mich etwas vergaloppiert. Verlegen So gehts, wenn man schneller tippt als denkt.

Es gibt dazu tatsächlich ein neueres BGH-Urteil (AZ VIII ZR 28/04), wonach der Gegress der Gebäudeversicherung beim Mieter bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ausgeschlossen ist, wenn die Gebäudeversicherungsbeiträge als Miet-Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Also im vorliegenden Fall, so wie's aussieht, kein Regress der Gebäudeversicherung beim Mieter.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.