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Verfasst am: 27.08.05, 08:35 Titel: Ungefragter Zutritt der Mietwohnung durch Hausmeister
Folgende Situation: In allen Mietwohnungen eines Mehrfamilienhauses sollen bestimmte (nicht dringende) Schönheitsreparaturen vorgenommen werden. Aus diesem Grunde werden die Mieter schriftlich benachrichtigt, dass bereits am Folgetag der Hausmeister und ein Handwerkerteam sich via Generalschlüssel bei Abwesenheit des Mieters ungefragt Zutritt zu den Wohnungen verschaffen werden, um diese Reparaturen vorzunehmen.
Ausnahme: Der Mieter gibt dem Hausmeister rechtzeitig Bescheid, dass der ungefragte Zutritt nicht erwünscht ist. Dies gestaltet sich aufgrund der kurzen Zeit zwischen Benachrichtigung und geplantem Zutritt allerdings als schwierig.
Frage: Ist ein solches Verhalten von Hausmeister/Handwerkern Usus oder schlichtweg Hausfriedensbruch?
Wenn ich nicht da bin, würde ich es nicht zulassen, daß jemand in meine Wohnung geht. Ich würde sogar ein zusätzliches Schloss anbringen, damit dem Hausmeister samt seinen Handwerkern ein Betreten der Wohnung ohne mein Beisein oder Wissen unmöglich ist. Sowas aber auch.
Das könnte ja jeder einen Zettel einwerfen: "in 5min komme ich mit einem Nachschlüssel in Ihre Wohnung, wenn Sie nicht voher widersprechen". Das kann so nicht legal sein. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Zum Rechtzeitig-Bescheid-Sagen würde m.E. aber umgekehrt auch ein Zettel an der Haustür ausreichen, auf dem draufsteht, das der Mieter eben "nicht will".
FOC hat natürlich recht. So könnten sich auch Diebe "legal" Zugang zu Wohnungen verschaffen. um erst mal zu sehen, was es zu holen gibt.
Es ist definitiv Hausfriedensbruch- nicht der Mieter muss der Anmeldung widersprechen, sondern der Hausmeister braucht von jedem Mieter eine schriftliche Zustimmung, dass der H mit dem Generalschlüssel in die Wohnung darf.
Zum dargelegten Fall: was würde denn passieren, wenn der Widerspruch des Mieters nicht oder nicht rechtzeitig bei der Verwaltung eintrifft.... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Zuletzt bearbeitet von Susanne am 28.08.05, 19:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
Und ich dachte bereits, ich würde in der Hinsicht überempfindlich reagieren, wenn ich den Briefinhalt der Hausverwaltung für eine bodenlose Unverschämtheit halte.
Inzwischen haben sich wohl einige Mieter bei besagter Hausverwaltung beschwert und deren daraufhin erfolgte schriftliche Begründung zieht einem endgültig die Schuhe aus: Die meisten Menschen wären schließlich froh, wenn sie nicht wegen eines vielleicht zehnminütigen Aufenthaltes der Handwerker extra zu Hause bleiben müßte. Das spare immerhin Zeit und Kosten. Zwischen den Zeilen: Man solle sich nicht so anstellen.
Edit: Gesetzt den Fall, der Mieter hatte keine Chance, zu widersprechen (bspw. aufgrund von Abwesenheit durch Urlaub) und bemerkt zu spät das unerwünschte Eindringen in seine Wohnung: Welche Möglichkeiten bieten sich ihm? Anzeige???
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