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Plakat-Aktion

 
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uzsrb3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 10:03    Titel: Plakat-Aktion Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage in dieses Forum gehoert, aber mir erschien es das passendste zu sein.

Ich moechte gerne kleinformatoge Plakate aufhaengen lassen, aber nicht durch ein Plakatierungsunternehmen, sondern nur in Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern. Vertraglich waere geregelt, dass der freie Mitarbeiter vor Ort abklaeren muss inwieweit Plakate aufgehaengt werden duerfen und er ist hierfuer verantwortlich. An Stellen an denen keine Plakate angeschlagen werden duerfen oder keine Erlaubnis erteilt wurde, sollen die Plakate nicht haengen, was ich selber aber nicht ueberpruefen kann.

Meine Frage ist, ob ich diese komplette Verantwortung an einen freien Mitarbeiter uebergeben kann und wer haftet an erster Stelle, falls er/sie sich nicht an diese vertragliche Vereinbarung haelt.

Viele Gruesse,

Philip
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 17:42    Titel: Re: Plakat-Aktion Antworten mit Zitat

uzsrb3 hat folgendes geschrieben::

Meine Frage ist, ob ich diese komplette Verantwortung an einen freien Mitarbeiter uebergeben kann und wer haftet an erster Stelle, falls er/sie sich nicht an diese vertragliche Vereinbarung haelt.


Das sind Ihre Verrichtungsgehilfen, für die Sie haften. Sie können sich dann an den freien Mitarbeiter schadlos halten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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uzsrb3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr v. Gravenreuth,

danke erst einmal fuer Ihre Antwort!

Was meinen Sie mit "schadlos halten"? Kann ich vertraglich vereinbaren, dass ich von jeglichen Anspruechen freigestellt bin und diese der jeweilige freie Mitarbeiter traegt. Meinten Sie das?

Viele Gruesse,

Philip
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nein er meint, nehme ich an, daß Sie den Schaden, den Sie eventuell durch das verbotene Plakatieren ihrer Mitarbeiter erleiden, von den Mitarbeitern einklagen können.
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CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

... der feine Unterschied ist das Sie im Falle des Falles hergehen können und Sagen 'Nee - von mir können Sie nix wollen - halten Sie sich mal an den Plakatierer'.
Sie können lediglich nachher versuchen sich das Geld was Sie die Sache gekostet hat vom Plakatierer zurück zu holen - wenn es was zu holen gibt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

CDS hat folgendes geschrieben::
... der feine Unterschied ist das Sie im Falle des Falles nicht hergehen können und Sagen 'Nee - von mir können Sie nix wollen - halten Sie sich mal an den Plakatierer'.


Habe das wichtige fehlende Wort mal ergänzt. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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