Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.09.04, 19:14 Titel: Versetzung in Parallelklasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde gegen meinen Willen in die Parallelklasse versetzt.
Um genau auszuholen, erkläre ich aber erst einmal die Vorgeschichte:
Seit diesem Schuljahr gehe ich auf die Wirtschaftsschule(Baden-Württemberg)und habe dort auch ziemlich gute Noten und viele nette Freunde gefunden.
Leider aber habe ich(wie auch die gesamte Klasse) ein Problem mit einem Mitschüler, der geistig und körperlich behindert ist. Dieser Schüler fühlt sich schon provoziert, wenn man ihn nur anschaut(ein bisschen übertrieben, aber so kann man sich das am besten vorstellen), wird gleich aggressiv und greift tätlich einen an. Ich gebe zu, dass ich ihn manchmal auch ein bisschen verbal provoziert habe, aber dies aufgrund eines anderen Vorfalles schon seit ungefähr vier Wochen nicht mehr mache. Das größte Problem ist, dass dieser Schüler überall bevorteilt wird und ich dafür(weil ich ihn nicht leiden kann)benachteiligt werde.
Vor ungefähr vier Wochen kam es dann zu einem Vorfall mit einer Lehrerin, für welchen ich eine Woche Schulausschluss bekommen habe. Diese Lehrerin mag diesen Mitschüler besonders und bevorteilt ihn überall. Mich mag sie dagegen überhaupt nicht und versucht mich zu provozieren, wo sie es nur kann. Normalerweise lasse ich mich nicht provozieren, aber vor ca. vier Wochen ist mir der Kragen geplatzt und ich habe sie dann einmal beleidigt, was mir hinterher sehr Leid tat, da ich so normalerweise nicht handele. Dies war an einem Freitag gewesen, am Montag kam ich dann in die Schule und musste sofort zum stellvertretenden Schulleiter und bekam ohne mich in irgendeiner Weise zu äußern, eine Woche Schulausschluß. Zu dem Zeitpunkt war ich noch minderjährig und meine Eltern wurden davon nicht benachrichtigt. Bis heute liegt uns auch von der Schule nichts Schriftliches vor. Meine Eltern hatten noch ein Gespräch mit dem stellvertretenden Schulleiter, der Klassenlehrerin und der Fachlehrerin. Da die ganzen Probleme meistens auf den einen Mitschüler beruhten, kam man zu dem Entschluss, dass im nächsten Schuljahr er in die Parallelklasse wechseln muss.
Nach meinem Schulausschluß hatte ich noch einmal ein Gespräch mit dem stellvertretenden Schulleiter, indem es insbesondere um den Mitschüler ging. Da es schon mehrere Vorfälle vorher gab, sagte er mir(und auch meinem Mitschüler), dass wenn noch irgendetwas wäre, wir mit Konsequenzen rechnen müssten. Dies nahm ich mir sehr zu Herzen und beachteten diesen Mitschüler gar nicht mehr und ließ ihn einfach total in Ruhe. Mir war es wichtig einfach nur meine Ruhe zu haben, denn ich wusste ja, im nächsten Schuljahr ist es sowieso nicht mehr in meiner Klasse.
Letzten Dienstag kam es dann wieder zu einem Vorfall, der letztendlich mir den Klassenverbleib gekostet hat.
In der 20 Minuten Pause(Große Pause) kam der gewisse Schüler auf mich zu und beleidigte mich grundlos einmal wieder(dies macht er öfters). Dies hat mich aber nicht gestört, da er sowieso nicht wusste, wovon er redete. Meine Freunde meinten, wieso ich mir dies denn gefallen lasse ließe, denn wenn er dies zu denen gesagt hätte, würde er eine bekommen. Ich meinte aber nur, dass ich ihm nichts machen darf, weil ich ansonsten wieder der Schuldige(wie so oft, denn da er behindert ist, kann er nichts dafür)sein werde. Als Spaß habe ich dann einfach seinen Tisch hochkant gestellt, ohne mir dabei etwas zu denken. Ich wollte ihn in keinster Weise provozieren oder sonst irgendetwas machen. Als er dann wieder ins Klassenzimmer kam, rastete er aus und ging schlagend auf mich los. Zwei Freunde haben ihn gerade noch zurückgehalten, aber dies hinderte ihn nicht, diese auch noch zu schlagen, da er sich angegriffen fühlte. Er rannte dann sofort weinend zu unserer Klassenlehrerin und die hat sofort den stellv. Schulleiter informiert. Beide kamen dann in unser Klassenzimmer und befragten Mitschüler. Als ich befragt wurde, gab ich natürlich sofort zu, dass ich den Tisch hochkant aufgestellt habe, da ich und alle anderen dies nicht als so schlimm aufgefasst haben.
Zwei Stunden später kam dann der stellv. Schulleiter herein und gab bekannt, dass er einen Entschluss gefasst hatte. Ab Montag(also gestern)müsste ich in die Parallelklasse wechseln.
Ich bin immer noch total fassungslos und physisch und psysisch total am Ende, da ich mich in dieser Klasse sehr wohl fühle und ansonsten auch keine Probleme habe. Alle meine Mitschüler und Freunde wollen auch, dass ich bleibe und der andere Mitschüler lieber geht.
Der Grund, warum ich wechseln muss, erklärt der stellv. Schulleiter ganz einfach, ich sei der "Täter" und mein Mitschüler nur das "Opfer". Er könne sich halt nur durch Gewalt wehren und dies müsse man akzeptieren. Mein Psychologe und alle anderen aus meiner näheren Umgebung meinen aber, dass ich das "Opfer" bin. Meinerseits lasse ich ihn ja total in Ruhe, denn ich will in dieser Schule etwas erreichen und der ist für mich bedeutungslos.
Heute hätte ich mit meinen Eltern ein Gespräch mit dem stellv. Schulleiter gehabt, aber vorher hat er angerufen und gesagt, dass es keinen Sinn machen würde, da der Entschluss endgültig ist.
Ich will und kann dies nicht akzeptieren, da meine Schuld in diesem Fall nicht besonders groß ist und ich vorher keinerlei Abmahnungen bekommen habe. Für mich war die Situation klar, dass er im neuen Schuljahr in die Parallelklasse wechseln muss, aber nicht ich.
Was kann ich unternehmen? Ich will auf jeden Fall weiter in dieser Klasse bleiben.
Ich bitte um Mithilfe.
Danke.
Nachtrag:
Ich wollte mich noch einmal zu dem Thema äußern:
Bis jetzt hat sich in dieser Sache nichts getan, obwohl heute wieder der erste Schultag ist. Ich kann zwar in die Schule, aber nur in die Parallelklasse. Aufgrund meines psysischen Zustand kann ich aber nicht, da ich mittlerweile schon Depressionen habe.
In den Ferien war ich mehrere Male bei meinem Psychologen. Er hat auch an die Schule ein Attest über meinen psysischen Zustands geschickt und darin auch bescheinigt, dass ich Depressionen aufgrund dieser disziplinarischen Maßnahme(so wird das genannt)habe.
Ich wußte, dass dies nichts bringen würde, aber trotzdem habe ich irgendwie gehofft.
Mein Vater hat dann heute noch einmal mit dem stellvertretenden Schulleiter gesprochen und der meinte, dass diese Entscheidung eigentlich unumgänglich ist. Er hätte die Sache nun dem Schulleiter übergeben. Zurzeit könne er sowieso nichts machen, da meine Klassenlehrerin krank ist(Zufall?) und erst nächste Woche wieder kommt.
Ich habe mehrfach immer bei Gesprächen vor den Sommerferien meine Bereitschaft erklärt, dass ich nicht mehr dazu beitragen werde, wenn so etwas noch einmal passieren würde. Ich werde mein Verhalten gegenüber dem Mitschüler komplett umstellen. Das habe ich versprochen und wenn ich dies nicht mache, dann habe ich es auch nicht anders verdient. Dies war aber erst der erste nennenswerte Vorfall und so gleich zu handeln, ist meiner Ansicht nach, übertrieben.
Das Schuljahr hat heute begonnen und ich möchte einfach nur wieder zurück in meine Klasse, mehr nicht. Ich habe einen Fehler gemacht und daraus gelernt. Warum kann das die Schule einfach nicht einsehen?
Da ich gerne außergerichtlich wieder in die Klasse kommen würde, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir Ratschläge geben würden, was ich machen kann.
Ich bin sehr verzweifelt und bedanke mich schon im Voraus für Antworten.
Ich muß noch dazu sagen, dass dies alles schon vor über zwei Monaten passiert ist und ich es schon einmal im alten Forum gepostet habe. Die Zeitangaben stimmen also nicht mehr überein, aber dies ändert nichts an der Tatsache.
Der einzigste Grund, warum die Entscheidung nicht zurückgenommen wird, ist dass der stellv. Schulleiter damals vorschnell geurteilt hat und dies jetzt nicht mehr zurücknehmen wollte. Er weiß, dass dies ein Fehler war, aber er will sein Gesicht bewahren.
Kann es denn sein, dass wenn Fehlentscheidungen getroffen werde, dass diese nicht mehr zurückgenommen werden können? Gerade als stellv. Schulleiter müsste man doch eigentlich pädagogisch handeln.
Ich bitte um Mithilfe, denn mir geht immer mehr Zeit verloren. Ich möchte nicht noch mehr Unterricht verpassen.
Hier geht es um Schulrecht. Die rechtlichen Möglichkeiten sind besprochen. Wenn Sie nichts unternehmen, ist das eine absolut respektable Entscheidung und letztlich Ihre Sache. Nur bringt es dann nichts, sich hier erneut über die Ungerechtigkeit dieser Welt zu beklagen.
Verfasst am: 20.09.04, 10:19 Titel: Re: Versetzung in Parallelklasse
Ja, wir haben dies schon einmal diskutiert, aber da ich z.B. alle Ratschläge wie Widerspruch, Oberschulamt usw. angewendet habe und es nichts gebracht habe, versuche ich es hier erneut.
Ich würde gerne etwas in rechtlicher Hinsicht unternehmen, aber so ein Prozeß würde Monate dauern(wenn nicht sogar Jahre) und was bringt mir dies, wenn ich Recht bekomme, aber das Schuljahr ist schon längst zu Ende. Außerdem sind meine Eltern auch dagegen, weil ich dann gar keine Chance mehr an dieser Schule habe. Ich habe keine Lust an eine andere Schule zu gehen. Verstehen Sie also, was ich meine?
Ich beklage mich hier nicht, ich möchte einfach wissen, was ich noch unternehmen kann und ich denke dies ist auch der Sinn und Zweck dieses Forums, sich zu informieren.
Können Sie oder irgendjemand anderes mir helfen?Ich wäre allen sehr dankbar. Es muß halt nur schnell gehen, da(wie gesagt) das Schuljahr schon begonnen hat.
Verfasst am: 20.09.04, 14:50 Titel: Re: Versetzung in Parallelklasse
Ja, das verstehe ich. Nur helfen müssen Sie sich halt im Zweifel schon selber. Man kann ein gerichtliches Eilverfahren anstrengen, das geht in der Regel recht schnell. Natürlich machen Sie sich damit an der Schule nicht beliebt, aber so ist das nun mal. Waschen ohne Nassmachen geht bekanntlich nicht.
Verfasst am: 20.09.04, 15:55 Titel: Re: Versetzung in Parallelklasse
Ja, das ist ja das größte Problem, denn ich wollte hinterher noch aufs Wirtschaftsgymnasium und ich glaube nicht, dass ich dann noch eine Chance habe.
Leider kann ich auch rechtlich alleine nichts machen, da mir die finanziellen Mittel dazu fehlen und daher bin ich auf meine Eltern angewiesen. Ich wüßte auch nicht, an welchen Rechtsanwalt ich mich da wenden könnte.
Wie gesagt, ich habe zuvor noch nie einen Rechtsanwalt gebraucht und habe auch an der Schule ansonsten noch nie Probleme gehabt.
Anscheinend gibt es ansonsten keine Möglichkeiten, es außergerichtlich zu klären. Das sehe ich doch richtig. Oder?
Anscheinend gibt es ansonsten keine Möglichkeiten, es außergerichtlich zu klären. Das sehe ich doch richtig. Oder?
Sie sind wirklich von einer auffallenden Beharrlichkeit im Ignorieren dessen, was Ihnen hier bereits an Rat zuteil geworden ist.
Ich hatte Sie bereits in den ersten Durchlauf der Diskussion auf folgendes hingewiesen:
Zitat:
§ 90 des Schulgetzes Baden-Württemberg schreibt vor:
"Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
(1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
(2) Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Sie kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
(3) Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:
1. Durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer: Nachsitzen bis zu
zwei Unterrichtsstunden;
2. durch den Schulleiter:
a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden,
b) Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule,
(...)
So weit der Gesetzestext.
Der Widerspruch gegen alle derartige Maßnahmen hat aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass dei Verfügung nicht vollzogen werden kann. Es genügt zunächst der Satz: "Ich lege gegen die Verfügung vom ... Widerspruch ein."
Wie genau hätten Sie es denn noch gerne? Von gerichtlichen Maßnahmen könnte doch - so ist auch der Beitrag des Kollegen Birnbaum wohl zu verstehen - erst dann die Rede sein, wenn die Behörde die sofortige Vollziehung der Maßnahme anordnen oder die aufschiebende Wirkung des Widerspruch betreiteten würde.
Es scheint aber so zu sein, dass Sie sich in der Rolle des vermeintlich Hilflosen ganz wohl fühlen. Wundenlecken tut ja schließlich auch gut. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Sie sind wirklich von einer auffallenden Beharrlichkeit im Ignorieren dessen, was Ihnen hier bereits an Rat zuteil geworden ist.
Den Rat, den Sie mir gegeben haben, habe ich auch angewendet und ich habe auch noch andere Ratschläge angewendet(siehe vorherige Beiträge), die mir empfohlen wurden.
Zitat:
Wie genau hätten Sie es denn noch gerne? Von gerichtlichen Maßnahmen könnte doch - so ist auch der Beitrag des Kollegen Birnbaum wohl zu verstehen - erst dann die Rede sein, wenn die Behörde die sofortige Vollziehung der Maßnahme anordnen oder die aufschiebende Wirkung des Widerspruch betreiteten würde.
Ich habe Widerspruch eingelegt, aber es wurde nicht darauf reagiert und ich durfte trotz Widerspruches nicht in meine Klasse zurück. Was soll ich Ihrer Meinung danach noch tuen?Der stellv. Schulleiter meinte, dass ein Widerspruch rein gar nichts zur Folge hat - weder aufschiebende Wirkung noch sonst irgendetwas.
Zitat:
Es scheint aber so zu sein, dass Sie sich in der Rolle des vermeintlich Hilflosen ganz wohl fühlen. Wundenlecken tut ja schließlich auch gut.
Sie haben vielleicht so eine Situation noch nie erlebt und können sich nicht in mich einfühlen, aber ich muß mich von Ihnen nicht beleidigen lassen. Ich bin auch hilflos, denn was kann ich gegen die Schule schon ausrichten?
Ich verlange nur Mithilfe, aber wenn dann auf sachlicher Basis und keinerlei Beleidigungen.Ich denke, dies ist nicht zu viel verlangt und bedanke mich trotzdem für Ihre Antwort.
Hi
also, mehr Hilfe als bisher kann dir hier keiner geben
Die Versetzung in die andere Klasse ist als Verwaltungsakt anfechtbar, der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung (der Gesetzestext steht weiter oben).
Wenn der (co-)Rektor die Gesetze nicht kennt weis ihn darauf hin und wende dich unmittelbar an die Schulaufsicht.
also, mehr Hilfe als bisher kann dir hier keiner geben
Ja, das sehe ich auch, ich wollte mich nur noch einmal erkundigen.
Zitat:
Die Versetzung in die andere Klasse ist als Verwaltungsakt anfechtbar, der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung (der Gesetzestext steht weiter oben).
Das ist ja alles schön und gut, aber ich habe ja bis heute nichts Schiriftliches von der Schule erhalten und wenn es ein Verwaltungsakt ist, sollte oder müsste ich ja eigentlich was in der Hand haben. Ich habe Widerspruch eingelegt, aber es hat nichts gebracht.
Zitat:
Wenn der (co-)Rektor die Gesetze nicht kennt weis ihn darauf hin und wende dich unmittelbar an die Schulaufsicht.
Darauf habe ich ihn hingewiesen, aber er hat anscheinend wirklich keine Ahnung darüber. Er hat die Sache nun dem Schulleiter übergeben.
Ich habe mich schon an das Oberschulamt gewandt, aber ohne jeglichen Erfolg. Soll ich mich dann trotzdem noch an die Schulaufsicht wenden?
Zitat:
Wenn du das nicht zuwegebringst: doch.
HaHa sehr witzig. Man kann mir nicht vorwerfen, dass ich nichts unternommen habe, wie du gelesen hast, habe ich schon etwas gemacht.
Hallo liebe Moderatoren!
Könnte man den Thread nicht endlich mal schliessen? Wurde ja lang und breit (und mehrfach) diskutiert und der junge will´s nicht glauben. Bevor´s jetzt beleidigend wird wär´s doch besser ein ende zu setzen, oder?
Irgendwie kann man ja die Schule mittlerweile ganz gut verstehen.....
dieses Forum ist dafür da Hilfestellung bei Rechtsproblemem zu bekommen. Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, wollen Sie doch sicherlich auch, dass man Ihnen hilft und nicht stattdessen beleidigt wird. Anscheinend können Sie keine sachlichen Antworten zu diesem Thema geben, also bitte ich Sie, lieber gar nichts zu schreiben, statt so einen Blödsinn.
Wenn es hier beleidigend wird, nur daher, weil Sie auf keiner sachlichen Basis argumentieren können. Ich denke, gerade in so einem Rechtsforum sollte dies doch möglich sein.
Das Problem wurde hier zwar schon einmal behandelt, aber es sind neue Aspekte aufgetreten, so dass ich noch einmal ein paar Fragen dazu hatte. Ich denke, dies ist legÃtim.
Ich verlange hier ja keine weiteren Hilfestellungen. Ich weiß, was ich jetzt zu tuen habe, aber trotzdem ist dies kein Grund das Thema zu schließen. Ich bitte die Moderatoren den Thread offen zu lassen und lieber solche Antworten zu löschen, die nichts mit dem Thema zu tuen haben.
Wie alt sind Sie eigentlich? Sie wären der erste, der die Schule verstehen würde, denn in meinem gesamten Umfeld hat dafür keiner Verständnis.
Wenn Sie anderer Meinung sind, dann bitte ich Sie, dies sachlich zu erklären, ansonsten lassen Sie dies bitte, denn wie Sie schon sagten, beleidigend sollte es nicht werden.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 22.09.04, 18:30 Titel: Es ist unproduktiv, Rechtsrat im Forum zu erteilen!
scoob hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrter Gast,
dieses Forum ist dafür da Hilfestellung bei Rechtsproblemem zu bekommen. Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, wollen Sie doch sicherlich auch, dass man Ihnen hilft und nicht stattdessen beleidigt wird. (...)
Das Problem wurde hier zwar schon einmal behandelt, aber es sind neue Aspekte aufgetreten, so dass ich noch einmal ein paar Fragen dazu hatte. Ich denke, dies ist legÃtim.
Ich verlange hier ja keine weiteren Hilfestellungen. Ich weiß, was ich jetzt zu tuen habe, aber trotzdem ist dies kein Grund das Thema zu schließen. Ich bitte die Moderatoren den Thread offen zu lassen und lieber solche Antworten zu löschen, die nichts mit dem Thema zu tuen haben.
(...)
Ich möchte diesen Vorgang zum Anlaß nehmen, - auch selbstkritisch - noch einmal auf ein grundsätzliches Problem dieser Foren hinzuweisen:
Es ist nicht Aufgabe des Forums, Rechtsberatung in Einzelfällen zu leisten.
Diese Position stößt bei vielen Nutzern auf Protest, Unverständnis u.a.m.
In manchen Fällen läßt man sich aber dennoch - wie ich das getan habe - dazu verführen, den einen oder anderen scheinbar ganz einfachen Rat zu geben, weil es so offen auf der Hand zu liegen scheint, dass da einer nur diese oder jene Information benötigt, um sich primär gegen bestimmtes Verwaltungshandeln zu schützen.
Gerade dieser Fall zeigt aber in aller Deutlichkeit, wie wenig sinnvoll und am Ende frustrierend dies für alle Beteiligten ist:
- Was für einen Juristen mit Leichtigkeit zu bewältigen wäre, ist es - wie man sieht - für einen Laien noch lange nicht. Einmal aus dem Grund, weil Behörden anders reagieren, wenn sie merken, dass das Gegenüber über juristischen Sachverstand und Erfahrung verfügt als wenn da ein unsicherer Laie steht. Mehr aber noch, weil ein Salpell in der Hand eines Chirurgen etwas anderes ist als in der Hand des Patienten - selbst wenn es - um im Bild zu bleiben - nur um die Beseitigung eines Hühnerauges geht.
- Das hat zur Folge, dass selbst der einfachste Rat fast zwangsläufig eine Nachfrage auslöst und jeder weitere Rat eine weitere Nachfrage auslösen würde. Selbst wenn man jetzt dem Fragesteller den Text des Antrages auf Festellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ins Forum stellen würde, könnte man nicht sicher sein, ob er damit richtig umgeht und das Verwaltungsgericht vom Amtsgericht unterscheiden kann u.v.a.m. Nach seinem bisherigen Verhalten ist - ohne dass darin ein Vorwurf liegt - die gegenteilige Annahme gerechtfertigt.
- Und schließlich und vielleicht an wichtigsten: Als Anwalt nehme ich niemals ein Mandat in solchen oder ähnlichen Problemen an, ohne nicht vorher mit dem Mandanten ein persönliches Gespräch geführt zu haben, in dessen Verlauf ich mich auch davon überzeuge, ob er von seiner Persönlichkeit und seinen persönlichen Bedingungen her überhaupt in der Lage ist, die erforderlichen Verfahren durchzustehen und damit in einer ihm und seinem Problem angemessenen Weise umzugehen, d.h. ob ihm die Verfolgung seines vorgegebenen Zieles wirklich nützt. Das ist im www nun einmal nicht möglich und durch nichts zu ersetzen.
Das Erteilen von Ratschlägen im www läuft daher immer darauf hinaus, bei einer Hungersnot Speisekarten zu verteilen. Das sollten wir endgültig einstellen! _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Verfasst am: 22.09.04, 20:18 Titel: Re: Es ist unproduktiv, Rechtsrat im Forum zu erteilen!
Sehr geehrter Herr Hofferbert,
Ihre Meinung und Ihr Engagement, diese auch durchzusetzen (vor allem im Forum Anwaltsrecht), in allen Ehren.
Aber glauben Sie nicht, dass man dieses Forum schließen könnte, wenn die Moderatoren der anderen Foren ebenso strikt gegen jede Anfrage im Einzelfall vorgehen würden?
Wenn man die Ausgangsbeiträge in den Foren durchsieht, so sind doch mindestens 90% konkrete Einzelfall-Anfragen von Nicht-Juristen. Würde man die alle löschen oder verstümmeln und schließen, es würde nicht viel übrig bleiben.
Die von Ihnen so vehement geforderten Fachdiskussionen unter Juristen und interessierten Laien finden doch, wenn überhaupt, fast nur im Anschluß an konkrete Einzelfragen statt. Nämlich dann, wenn jemand meint, die Rechtsauffassung des Vor-Schreibers sei falsch und meint diese korrigieren zu müssen. Die sich so ergebenden Diskussionen müssen auch nicht unbedingt mehr etwas mit der Ausgangsfrage zu tun haben, sondern behandeln tatsächlich abstrakt rechtliche Fragen. Dazu kann es in den von Ihnen "abgewürgten" (mit Verlaub) Threads aber gar nicht kommen.
Ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass ein Ratsuchender hier im Forum fast nie eine erschöpfende und wirklich hilfreiche Antwort auf sein Problem bekommen kann. Dazu müsste man den kompletten Sachverhalt, alle Unterlagen und die Hintergründe kennen (was in der Praxis aber leider auch nicht immer der Fall ist). Dazu ist hier natürlich keiner in der Lage und es wird auch keiner wollen. Der Fragesteller hat aber immerhin ein paar Anhaltspunkte (und vielleicht die Überzeugung gewonnen, besser doch einen RA oder StB aufzusuchen) und die Nutzer, die an der Diskussion teilnehmen oder diese verfolgen, haben u.U. etwas dazugelernt.
Natürlich gibt es Nutzer, wie z.B. den Schüler scoob, deren Erwartungshaltung weit über das hinausgeht, was ihnen hier an Rat zuteil werden kann. Denen ist halt nicht zu helfen. Aber m..E. könnte man dieses Forum dicht machen, würde man alle konkreten Anfragen außen vor lassen.
Wie hoch schätzen Sie den Anteil von Fachleuten und interessierten Laien unter den registrierten Nutzern? Und wieviele von denen haben schon einmal eine theoretische Rechtsfrage zur Diskussion gestellt?
Gruß
beinstrong
P.S.: Sollten Sie antworten, könnte man diesen Beitrag vielleicht ins Speakers Corner verschieben, es könnte ja eine Diskussion daraus werden.
Sehr geehrter Herr Hofferbert,
Ihre Meinung und Ihr Engagement, diese auch durchzusetzen (vor allem im Forum Anwaltsrecht), in allen Ehren.
Aber glauben Sie nicht, dass man dieses Forum schließen könnte, wenn die Moderatoren der anderen Foren ebenso strikt gegen jede Anfrage im Einzelfall vorgehen würden?
Wenn man die Ausgangsbeiträge in den Foren durchsieht, so sind doch mindestens 90% konkrete Einzelfall-Anfragen von Nicht-Juristen. Würde man die alle löschen oder verstümmeln und schließen, es würde nicht viel übrig bleiben.
Die von Ihnen so vehement geforderten Fachdiskussionen unter Juristen und interessierten Laien finden doch, wenn überhaupt, fast nur im Anschluß an konkrete Einzelfragen statt. Nämlich dann, wenn jemand meint, die Rechtsauffassung des Vor-Schreibers sei falsch und meint diese korrigieren zu müssen. Die sich so ergebenden Diskussionen müssen auch nicht unbedingt mehr etwas mit der Ausgangsfrage zu tun haben, sondern behandeln tatsächlich abstrakt rechtliche Fragen. Dazu kann es in den von Ihnen "abgewürgten" (mit Verlaub) Threads aber gar nicht kommen.
Ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass ein Ratsuchender hier im Forum fast nie eine erschöpfende und wirklich hilfreiche Antwort auf sein Problem bekommen kann.
(...)
Wie hoch schätzen Sie den Anteil von Fachleuten und interessierten Laien unter den registrierten Nutzern? Und wieviele von denen haben schon einmal eine theoretische Rechtsfrage zur Diskussion gestellt?
Gruß
beinstrong
P.S.: Sollten Sie antworten, könnte man diesen Beitrag vielleicht ins Speakers Corner verschieben, es könnte ja eine Diskussion daraus werden.
Guten Tag "beinstrong".
Wenn ich Ihre Position zusammenfasse, dann lautet sie auf den Punkt gebracht eigentlich:
Es ist zwar nicht sinnvoll, was hier geleistet wird, aber es gibt keine Alternative.
Wenn ich mich dieser Auffassung anschließen könnte oder müßte, würden wir hier augenblicklich unsere Mitarbeit im Forum einstellen, denn für Sinnloses wäre mir unsere knappe Zeit zu schade.
Sieht man sich im Übrigen die Foren an, in denen frei und - im Wortsinn hemmungslos - Laien Laien beraten, dann kann man ohne Übertreibung sagen, dass 50% dieser Ratschläge schädlich, 25% irreführend, 10 % unschädlich aber fruchtlos und eben mal 5% brauchbar sind. Es ist - wenn ich das mal so scharf formulieren darf - zum überwiegenden Teil Langeweile verkürzendes Chat-Gequassel unter dem Vorwand von Rechtsberatung.
Sie haben völlig Recht, dass bei konsequenter Durchsetzung der Forenkonzeption als Fachforum viele Beiträge aussortiert würden, jedenfalls diejenigen, aus denen sich keine allgemeine Frage entwickeln lassen oder anhand derer sich keine allgemein interessierenden Probleme ergeben.
Das zu beurteilen und aktiv zu moderieren ist aber in erster Linie nicht dem Zufall zu überlassen, sonder Aufgabe der Moderatoren - und das ist nun mal ein Stück Arbeit.
Wo dies geschieht, ändert sich - was ich für wünschenswert halte! - die Zusammensetzung der user deutlich. Wenn man die Einzelforen über die Zeit beobachtet, hat es immer wieder neue User geegben, die sich mit z.T. sehr substantiellen und fachlich qualifizierten Beiträgen beteiligt haben (häufig auch Jurastudenten oder jüngere Juristen aus dem Wissenschaftsbereich - was ich für sehr wünschenswert halte), die aber nach kurzer Zeit das Forum angesichts des Mülls, der ihnen da immer wieder zugeflogen ist, enttäuscht wieder verlassen haben.
Kuzrz gesagt:
Das Forum ist in der Form, die Sie für die einzig mögliche halten, für die Gruppen, die zu einer Fachdiskussion bereit wären,noch nicht attraktiv.
Wenn bei einer konsequenten Umsetzung der Forenkonzeption die Anzahl der Beiträge deutlich zurückginge, wäre das wirklich kein Unglück. Mir persönlich sind drei fachlich wertvolle Beiträge pro Woche viel angenehmer als das Hundertfache an immerselbem Gejammer über die Schlechtigkeit der Welt und das vermeintlich schreiende Unrecht, das dem Fragesteller nun grade widerfahren ist.
Das gilt um so mehr - und damit zurück zum Anfang -, wenn es sich immer wieder zeigt, dass der Versuch einer wirklichen Ratserteilung immer wieder schiefgeht.
Gerade auch die Laien, die an wirklicher Diskussion über Recht und Rechtsstaat interessiert sind, würden ein Vielfaches dessen an Erkenntnissen gewinnen, was sie aus dem Wust der wildwuchernden Stammtischbeiträge entnehmen können.
Und eben das ist nach meiner Auffassung der eigentliche Zweck der Diskussion im FDR: Laien Recht und Rechtsstaat transparent und damit begreifbar und handhabbar zu machen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.