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Verfasst am: 25.08.05, 15:57 Titel: Konto einer Verstorbenen
Hallo an alle!
Herr und Frau A waren noch verheiratet aber schon getrennt lebend.
Zu diesem Zeitpunkt(im Jahr 2002) starb Frau A`s Mutter.
Frau A bat ihren Noch-Ehemann sich um die Formalitäten und Bestattungskosten zu kümmern.
Aus der Erbmasse herraus,wäre dafür auch genug Geld vorhanden gewesen.
Nun im Jahr 2005 und nach der Scheidung bekommt Frau A vom Bestattungsinstitut einen Brief,dass noch eine Rechnung offen steht.
Nach einem Besuch beim Bestattungsinstitut, erfärt Frau A,dass bis zum Jahr 2003 noch ein Konto Ihrer verstorbenen Mutter bestanden hat.
Nun muß sich Frau A einen Erbschein besorgen(hat leider alles der Ex-Mann) um bei der Bank Kontoeinsicht zu bekommen.
Bei einem heutigen Besuch(leider ohne Erbschein)wurde nur soviel geäußert,dass dieses Konto im Jahr 2002 aufgelöst wurde.
Dies kann aber nicht sein,da im Jahr 2003 noch eine Überweisung von diesem Konto an das Bestattungsinstitut getätigt wurde.
Der Ex-Mann von Frau A hatte auf dieses Konto auch eine Kontovollmacht und arbeitete auch selbst Jahrelang in eben genannter Bank.
Des weiteren benutzt er auch gerne einmal den Namen seiner Frau um gewisse Dokumente zu unterzeichnen(kommt auch erst jetzt ans Tageslicht).
Ist es denn möglich,dass Herr A in der Lage war eine Kontoauflösung alleine vorzunehmen?
Ist es nicht eher so,dass soetwas die Erben vornehmen müssen?
Evt.hat ja jemand ähnliche Erfahrungen mit soetwas gesammelt und kann mein Entsetzen nachvollziehen.
Verfasst am: 26.08.05, 08:39 Titel: Re: Konto einer Verstorbenen
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Frau A bat ihren Noch-Ehemann sich um die Formalitäten und Bestattungskosten zu kümmern.
... und erteilte ihm entsprechende Vollmachten
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Nun im Jahr 2005 und nach der Scheidung bekommt Frau A vom Bestattungsinstitut einen Brief,dass noch eine Rechnung offen steht.
Scheint mir mehr Schludrigkeit als ein Rechtsproblem zu sein.
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Nun muß sich Frau A einen Erbschein besorgen(hat leider alles der Ex-Mann) um bei der Bank Kontoeinsicht zu bekommen.
Ich tippe darauf, das ein Herausgabeanspruch bezüglich des Original-Erbscheins gegen den Ex-Manns besteht.
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Bei einem heutigen Besuch(leider ohne Erbschein)wurde nur soviel geäußert,dass dieses Konto im Jahr 2002 aufgelöst wurde.
Dies kann aber nicht sein,da im Jahr 2003 noch eine Überweisung von diesem Konto an das Bestattungsinstitut getätigt wurde.
Hier irrt entweder das Beerdigungsinstitut oder die Bank. Ich tippe auf einen Irrtum des Beerdigungsinstitutes. Lässt sich aber glücklicherweise anhand der Belegkopien und Auszüge der Bank problemlos nachvollziehen.
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Der Ex-Mann von Frau A hatte auf dieses Konto auch eine Kontovollmacht und arbeitete auch selbst Jahrelang in eben genannter Bank.
a) die Kontovollmacht ermächtigt den Ex-Mann natürlich für alle Transaktionen
b) Bank-Formularmäßige Vollmachten unterscheiden typischerweise zwischen Vollmachten zu Lebenszeiten und Vollmachten über den Tod hinaus. Hier wäre zu prüfen, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Wenn nicht, wären alle Verfügungen nach dem Tod ohne Vertretungsvollmacht. Der Bank kann hieraus aber kein Strick gedreht werden, wenn diese vom Todesfall nichts wusste.
c) es bestehen interne Regeln in der Bank, dass Mitarbeiter, die Vollmachten für Kunden wahrnehmen, dieses einer internen Stelle (Compliance) anzeigen müssen. Dort werden eventuelle Interessenkonflikte geprüft. Bei einer Vollmacht für die Schwiegermutter sehe ich aber kein Hindernis.
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Des weiteren benutzt er auch gerne einmal den Namen seiner Frau um gewisse Dokumente zu unterzeichnen(kommt auch erst jetzt ans Tageslicht).
Verstehe ich nicht. Ex-Mann hat Vollmacht. A hat keine. Von daher kann Ex-Mann unter eigenem Namen wirksam für die Schweigermutter Erklärungen abgeben, aber nicht unter dem der Frau. Natürlich darf er keine Dokumente mit dem Namen seiner Frau unterzeichnen...
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Ist es denn möglich,dass Herr A in der Lage war eine Kontoauflösung alleine vorzunehmen?
Das hängt von der Formulierung der Vollmacht ab. Viele Banken formulieren die Vollmacht so, dass die Löschung des Kontos nur vom Kunden selbst (in diesem Fall von der Erbengemeinschaft) vorgenommen werden können. Aber: Aus der Kontolöschung ist zunächst einmal kein Schaden entstanden. Von daher wäre hier ein Fehler des Ex-Mannes oder der Bank eigentlich nicht so wichtig.
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht eher so,dass soetwas die Erben vornehmen müssen?
Natürlich können die Erben dies machen. Sie können auch die Vollmacht entziehen.
Cosy1964 hat folgendes geschrieben::
Evt.hat ja jemand ähnliche Erfahrungen mit soetwas gesammelt und kann mein Entsetzen nachvollziehen.
Leider kommt es sehr oft vor, dass Verfügungen aufgrund Vollmacht nach Todesfall bei den anderen Erben das Gefühl hinterlassen, der Vollmachtinhaber hätte etwas beiseite geschaft . Leider hat der Vollmachtinhaber auch häufig etwas beiseite geschaft.
Das Bestattungsinstitut hat keinen Fehler gemacht.
Sie zeigten uns Buchungsunterlagen,aus denen hervor ging,dass im Jahre 2003 noch zu Ihnen hin eine Überweisung getätigt wurde.
Morgen haben wir einen Termin bei einem Anwalt,da der Fall noch wesentlich komplexer ist.
Herr A hat auch beim Nachlaßgericht im Namen seiner Frau unterschrieben und auch dieses Konto dort nicht angegeben.
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