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Haftpflicht: Glasschaden durch Hitzestau

 
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Frank68
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Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 06:41    Titel: Haftpflicht: Glasschaden durch Hitzestau Antworten mit Zitat

Habe beim Aufräumen die Polster der Gartenstühle in der Wohnung meiner Freundin im Wohnzimmer zwischen Heizung und bodentiefem Fenster gestellt.
Jetzt, Tage später, haben wir in der Innenscheibe einen Riss entdeckt, der von dem dunklen Plastikstück der Polsterbefestigung (für die Rückenlehne)ausgehend sich quer durch die Scheibe zieht.
Es ist wohl zwischen Scheibe und Polster (Plastikstück) zu einem Hitzestau gekommen.
Kann ich dies bei meiner Haftpflichtversicherung geltend machen??
Zumal der Zeitpunkt nicht feststellbar ist?!?!
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach ja, es sind ja erst wenige Tage vergangen.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

In der Privathaftpflichtversicherung sind zwar Sachschäden an gemieteten Wohnräumen mitversichert; davon ausgenommen sind aber Glasschäden, sofern sich der VN dagegen versichern kann.

Deswegen müsste man wissen, ob der Frank selbst auch in dieser Wohnung wohnt (dann würde die Deckung der PHV entfallen), oder ob er nur zu Besuch dort war (dann würde Deckung bestehen)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Frank68
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 08:21    Titel: Haftpflicht: Glasschaden durch Hitzestau Antworten mit Zitat

Wohne nicht in der Wohnung.
Habe in den Versicherungsbdingungen was von Ausschlüssen zB. 'Allmächlich eintretende Schäden durch Temperatur' gelesen ?!?! :?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 08:55    Titel: Re: Haftpflicht: Glasschaden durch Hitzestau Antworten mit Zitat

Frank68 hat folgendes geschrieben::
Habe in den Versicherungsbdingungen was von Ausschlüssen zB. 'Allmächlich eintretende Schäden durch Temperatur' gelesen ?!?! Geschockt


Steht zwar so in den AHB (§ 4, I, 6), es ist aber ein länger dauernder Zeitraum als nur ein par Stunden oder einige Tage gemeint.

Es gibt ein BGH-Urteil (IV ZR 289/88, abgedruckt in VersR 1990, S. 886 f), wonach sogar ein zeitraum von 2 Wochen nicht ausreichend ist, um den Ausschlusstatbestand für die allmähliche Einwirkung der Temperatur wirksam werden su lassen.
_________________
Grüße, Mogli
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Frank68
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Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Hilfe, die Versicherung hat den Schaden anerkannt. Smilie

Wie sieht es aus mit den Kosten , die die Versicherung ggfs. nicht erstatten wird??
Vermutlich muß die Straße gesperrt werden und ein Spezialkran eingesetzt werden.... die Aktion scheint komplizierter zu sein, als erwartet. Weinen
Muß dafür dann der Eigentümer oder der "Schaden-Verursacher" für aufkommen??
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