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recht.de :: Thema anzeigen - mehrere Hauptmieter / teilweise abwesend - Zwischenmiete ?
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mehrere Hauptmieter / teilweise abwesend - Zwischenmiete ?

 
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Peter Russland
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 09:33    Titel: mehrere Hauptmieter / teilweise abwesend - Zwischenmiete ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich habe folgenden Fall:

4 Raum Wohung :
2 Hauptmieter A und B
2 Untermieter C und D

A und B wollen beide gleichzeitig studienbedingt für genau 6 Monate ein Praktikum im Ausland absolvieren. Sie könnten dazu notfalls auch Papiere vorlegen, aus denen die Dauer des Aufenthalts im Ausland hervorgeht.
A und B haben die Absicht nach den 6 Monaten, wieder in diese Wohnung zurückzuziehen.
Während dieser Zeit sollen die 2 freiwerdenden Zimmer, auf diesen Zeitraum befristed und möbliert zwischenvermietet werden.
A und B könnten sich ohne Zwischenmieter nicht 2 Wohnungen gleichzeitig leisten.

Frage1:

Ergibt sich aus dieser SItuation ein berechtigtes Interesse zur Zwischenvermietung ?
Warum(nicht) ?

Frage2:
Was würde sich an der SItuation ändern, wenn zusätzlich zu A und B auch C und D als Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen werden ?
Damit wären von 4 Hauptmietern immer noch 2 vor Ort in der Wohnung.

PS:
Der Vermieter hat bereits zugestimmt C und D in den Vertrag aufzunehmen, weiss aber noch nichts von der geplanten Zwischenvermietung.


mfg
Peter
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Melon
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Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Die sonst entstehende finanzielle Doppelbelastung stellt ein berechtigtes Interesse für eine Untervermietung dar. Das dürfte also kein Problem sein.
Da ihr als Hauptmieter die volle Verantwortung für die Untermieter übernehment ist es sicherlich besser wenn ein Hauptmieter in der Wohnung bleibt, da die Hauptmieter auch die Ansprechpartner für den Vermieter sind.
Aber wenn der Vermieter die jetzige Untermieter in den Vetag als Hauptmieter aufnimmt dürfte es keine Probleme geben.
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Betsy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war fast zwei Jahre beruflich im Ausland und habe meine Einraumwohnung auch in der Zeit untervermietet. Es war kein Problem, daß in der Zeit kein Hauptmieter in der Wohnung war - wäre ja auch gar nicht gegangen, weil die Wohnung wirklich nur für eine Person geeignet war. Der Vermieter wußte Bescheid und konnte mich jederzeit kontaktieren. Meines Erachtens müßte das völlig ausreichen.

Gruß,
Betsy.
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Peter Russland
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

Danke für die schnellen Antworten.

@ Betsy

Da hattest du aber einen sehr kulanten Vermieter. Soweit ich gehört habe muss der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmen wenn die >ganze< Wohnung untervermietet wird, was bei dir ja der Fall war.
Auch der Zeitraum von 2 Jahren ist ungewöhnlich lang, hab in einem Beispielfall gefunden, dass bis zu 12 Monate für "überschaubar" gewertet wurden.


Habe mich selber noch etwas umgehört und wir werden es nun folgendermaßen angehen:

Bevor wir dem Vermieter unsere Zwischenmietabsichten bekannt machen, werden C + D wie geplant als Hauptmieter in den Vertrag einsteigen.
Danach stellen wir wie "gewöhnlich" beim Vermieter Antrag auf Erlaubnis zur Untermiete für die Zimmer von A und B. Dabei weisen wir darauf hin, dass die Untervermietung befristet sein wird, und sich A+B während dieser Zeit nicht in der Wohnung aufhalten.

Es sollte damit auch kein Problem mit "Überbelegung"-Sorgen seitens des Vermieters geben.

Damit wären wir auf der sicheren Seite, oder was meint ihr ?

mfg
Peter
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