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Doppelte KV Beiträge an die PKV und die GKV

 
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Ilme Hinkel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 11:36    Titel: Doppelte KV Beiträge an die PKV und die GKV Antworten mit Zitat

Ein Versicherungsmitglied wurde im Jahr 2003 arbeitslos. Hat aber dennoch vier Monate lang Versicherungsbeiträge an die PKV gezahlt. Gleichzeitig Beiträge an die GKV abgeführt.

Frage: Kann das Versicherungsmitglied den zu viel gezahlten Beitrag von der PKV im Jahr 2005 noch nachträglich zurückverlangen?
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann zwar sein daß er ab Beginn der Arbeitslosigkeit die PKV kündigen konnte, aber das muss er dann schon auch tun. Hat er eine Kündigung (rechtzeitig) abgeschickt?

Und warum hat er andernfalls nicht die Übernahme der Beiträge durch das Arbeitsamt beantragt?
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Ilme Hinkel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das Mitglied hat keine Kündigung abgeschickt.

Die Übernahme durch das Arbeitsamt wurde beantragt, aber abgelehnt. Begründung: Noch nicht lange genug in der PKV. Stattdessen wurde der Arbeitslose automatisch in der GKV angemeldet. Er ist davon ausgegangen, dass auch automatisch eine Benachrichtigung an die PKV erfolgt.

Frage: Hat der Versicherte Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Krankenversicherungsbeiträge an die PKV aus dem Jahr 2005?
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er seinen Versicherungsvertrag nicht gekündigt hat, war die Zahlung doch auch fällig.

Das Arbeitsamt ist natürlich nicht berechtigt, eigenmächtig Versicherungen der Arbeitslosen zu kündigen, und macht das auch nicht.
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