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Verfasst am: 29.08.05, 09:55 Titel: Vermieter will Haus verkaufen,Kündigung!
Hallo,
brauche dringend einen Rat.Und zwar haben wir vor 3Jahren eine große Whg. in dem Haus angemietet und verdammt viel Geld und Mühe reingesteckt.
jetzt will er auf Biegen und erbrechen das Haus verkaufen .In dem Haus gibt es drei Wohnungen die sich einen Garten mit Terasse teilen und jeweil 10€ Mietgebühr dafür zahlen.Da aber die Interessenten gerne die untere Wohnugn als auch den Garten für sich haben wollen hat er uns jetzt eine Vereinbarung unter die Nase gehalten die meiner Meinung nach schon Erpressung und Nötigung beinhaltet.Wir sollen unterschreiben, das wir den Garten wieder zurück geben sollen. Und sollte ein Verkauf durch unserer Weigerung nicht statt finden würden wir für den Schaden haften. Haben wir natürlich nicht unterschrieben.Doch heute kam die Kündigung der Whg innerhalb von 3 Monaten. Als Grund war an gegeben, das wir schon einmal 3 Monate die Miete offen hatten. Jetzt im Augenblick ist nur der August offen.Was sollen wir tun, denn wir wollen weiter hin da wohnen bleiben und auch den Garten weiter hin benutzen den wir auch erst einmal zum Garten gemacht haben.Bitte um schnelle Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus.
Richtig ist, das der VM bei mehr als 1Mietrückstand des Mieters fristlos kündigen kann. Auch wenn die 3 Monate Miete jetzt ausgeglichen sind und neuerlich wieder eine Miete Rückstand , kann der Mieter auch hier fristlos oder ersatzweise mit der normalen Kündigungsfrist kündigen. (Dauernde Mietschulden)
Danke erst mal für die Antwort doch wir haben Zeit bis zum 15 des Monats und wenn wir heute Miete übeweisen kann das doch kein Grund sein.
Nur zu erklärung:Wir sind beide Selbständig, machen so gut wie alles selbst am Haus,kriechen dem vermitere immer in den Arsch und habe dem die ganze Bude Saniert. da unsere Kunden auch nicht immer pünktlich oder gar nicht zahlen und der Vermieter das von Beginn des Mietverhältnisses wuste ist es ns nicht immer möglich die Miete recht zeitig auf zu treiben. Doch bisher hat er seine viel zu hohe Miete immer bekommen.
Bitte geben sie mir noch einen Rat, wir hätten ja selbt wie angeboten das Haus auf Mietkaufbasis kaufen könne doch ein teil das heist Küche,Kinderzimmer und Saunaraum gehen offiziel in das andere Haus über das ebenfalss verkauft werden soll. Beide können wir nicht kaufen unddas zweite Haus istnur als kapitalanlage oder ähnliches Nutzbar und könnte wunderbar als Eigentumswohnugn verkauft werden. Hat er aber kein Bock drauf.
gruß Nata
Warum sollte auch an einen Mieter auf Mietbasis verkauft werden, wenn der schon seine Miete nicht regelmässig zahlen kann.
Ich glaube nicht, dass die Kündigung rechtens ist, wenn sie sich auf eine frühere Mietschuld bezieht, die inzwischen beglichen ist. Ist aufgrund der alten Mietschuld schon mal eine Kündigung ausgesprochen worden? Wenn nicht, ist der Grund der Kündigung bei Zahlung der Schuld (das erste Mal) nichtig.
Weiterhin muss in der Kündigung auch auf die Einspruchsfrist des Mieters hingewiesen werden, soviel ich weiss.
Wenn Ihr nicht rausfliegen wollt, müsst Ihr mindestens pünktlich zahlen!!! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
doch wir haben Zeit bis zum 15 des Monats und wenn wir heute Miete übeweisen kann das doch kein Grund sein.
Ich bin mir sicher, daß die finanzierende Bank des Vermieters das genauso sieht und alle Augen zudrückt, wenn er seine Kreditrate 2 Wochen zu spät begleicht.
Tatsache ist, daß Euch schon mal wegen Verzug gekündigt wurde. Die Kündigung ist jetzt gegenstandslos, weil Ihr bezahlt habt, aber ab sofort ist jede Verspätung ein Risiko, das IHR eingeht. So ist die Rechtslage. Ob Ihr das unfair findet, oder ob Ihr gute Gründe habt für die verspätete Zahlung, braucht weder den Vermieter, noch den Richter zu interessieren.
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