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Unfall bei "Nachbarschaftshilfe"

 
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:16    Titel: Unfall bei "Nachbarschaftshilfe" Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Folgender Fall wäre doch denkbar: ein guter Bekannter möchte Helfen und bietet sich an, die Hausfassade (Erdgeschoss, 1. Etage) von Freunden in einer Reihenhaussiedlung zu streichen. Er macht dies alleine und käme nebst üblichen Anstreicherwerkzeug und Farbe mit einer längeren Leiter aus. Auf ein Gerüst verzichtet er.

Würde der hilfsbereite Bekannte während seiner Arbeit von der Leiter stürzen und sich verletzen, hätten die Häuslebesitzer Ansprüche von ihm oder seiner Versicherung (soweit er eine hat) zu befürchten, weil etwa kein Gerüst zur Verfügung stände oder der Bekannte sich nicht ordentlich abgesichert hätte (Gurt...)?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Viele Grüße!
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er diese Arbeiten freiwillig ausführt, heisst dies nicht, daß er bei einem Unfall den Schaden allein tragen muß/soll. Wenn der Nachbar diese Arbeit ausführt, hat der Häuslebesitzen für die richtige Absicherung zu sorgen. Jeder Häuslebauer muß eine Unfallversicherung abschliessen, damit auch der Nachbar, falls etwas passiert, versorgt ist.
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort Überrascht !

Wenn ich nochmal nachhaken dürfte:

1.) Bedeutet das dann generell, dass bei Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Privatpersonen (Familienangehörigen etc), die nicht in diesem Einfamilienhaus wohnen, der Hausbesitzer für solche privaten und unentgeltlichen Leistungen neben der oblogatorischen "Hausversicherung" (gegen Schäden durch herabfallende Dachziegel usw.) eine Unfallversicherung abschließen muss?

2.) Wie würde sich der theoretische Fall eines Unfalles darstellen, wenn der Hilfeleistende sich selbst für die Baustelleneinrichtung bereit erklärt hätte? -> Angenommen, er verzichtet auf ein Gerüst oder andere Absicherungsmaßnahmen Weinen und fällt prompt von der Leiter.

3.) Spielt es eigentlich für die Zuständigkeit der Unfallversicherung (des Hilfeleistenden oder des Häuslebesitzers) eine Rolle, ob ein Unfall sich beim Sturz von der Leiter beim Aussenanstrich ereignet oder beim Montieren von Hängeschränken i.d. Küche? (Arbeiten würden alle allein und selbständig vom Helfer ausgeführt werden).

Vielen Dank nochmals. Smilie
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 12:40    Titel: Unfall bei "Nachbarschaftshilfe" Antworten mit Zitat

Hallo an die Experten,

unser "Stammtisch" ist sich am Wochenende immer noch nicht einig geworden, wie die geschilderte Theorie unter 1. , 2. , und 3. (siehe oben) praktisch zu beurteilen wäre. Da sowas jedem mal schnell widerfahren könnte, sind wir natürlich sehr an einer Lösung interessiert; vor allem, wenn ein hilfeleistender Nachbar (oder auch Freund) von sich aus auf entspr. Sicherungsmaßnahmen (Gerüst, Gurt) aus welchen Gründen auch immer verzichten würde.

Vielen Dank im Voraus
Viel Grüße!
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann hier nur mitdiskutieren, eine fertige Lösung habe ich nicht.

Ein Hausbesitzer ist nicht verpflichtet, für andere eine Unfallversicherung abzuschliessen. Das geht auch nicht, denn die Unfallversicherung als Personenversicherung kann immer nur die betreffende Person selbst abschließen.

Es gibt die Möglichkeit, bei der Bau-Berufsgenossenschaft für die Dauer einer Baumaßnahme einen Beitrag für Bauhelfer zu zahlen. Ob das aber auch für Malerarbeiten gilt, weiss ich nicht.

Ansonsten ist der Helfer für seine Schäden selbst verantwortlich. Wenn ein Handwerker bei Bauarbeiten zu Schaden kommt, ist es auch sein Problem und nicht das Problem des Auftraggebers.
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort (en) & kommentare
und für evtl. noch nachfolgenden Eingebungen.

Viele Grüße
F.S.
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