Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.08.05, 19:27 Titel: Mündlicher Untermietsvertrag zwischen Geschwistern
Folgendes Problem, wo ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Bruder A schliesst mit Wohnungsgesellschaft Mietvertrag im August letzten Jahres ab. Bruder B zieht mit ein und ist namentlich mit eingetragen als mit einziehende Person.
Im September zieht Freundin von Bruder A mit ein und lässt sich mit als Mieter in den Mietvertrag eintragen.
Bruder B zahlte, bis er im April diesen Jahres auszog, anteilig Miete an Bruder A.
Bertiebskostennachzahlung für 2004 sollte laut Schreiben von Bruder A zu einem Drittel von Bruder B getragen werden. Bruder B wollte es mit der Schulden von Bruder A verrechnen.
Nun kam Schreiben von Freundin des Bruders A, worauf sie die Hälfte des Anteiles für sich beanspruchte.
Es existiert weder ein Untermietsvertrag mit Bruder A und schon gar nicht mit dessen Freundin.
Und was ist die Frage? Die Mietpartner untereinander zeitlich ab Einzug in die Mietwohnung (sind im MV ) haben ein gesamtschuldnerisches Verhältniss zum MV. Was der eine Bruder mit dem anderen Bruder an Privatschulden verrechnen möchte ist deren Angelegenheit untereinander. Freundin von BruderA hat bestenfalls Anspruch aus Mietzahlungen und oder NK die sich seit Ihrem Einzug errechnen lassen. Hierbei kommt es aber auch auf die vertraglichen Vereinbarungen an , diie untereinander getroffen sind. Niemand hier kann vertragliche "Dreiecksverhältnisse" mangels weitergehende Info erahnen. Nur weil jemand mit im Mietvertrag steht, kann man nicht erahnen wer was zu zahlen hätte. Der Vermieter könnte sich an den Hauptmieter oder auch an alle Mieter halten. Wer nun die Suppe auslöffelt ist VM egal, er hat nur seinen Anspruch auf Mietzahlung. Von wem er sich das holt ist der der zahlungsfähig ist, den er sich einfach aussucht. Denke da ist etwas eigeniniziative gefragt.
Oder habe ich das wo nicht richtig verstanden? mit der "dreieckvertraglichen Beziehung?
Bruder B hat die Miete incl. Nebenkosten (seinen Anteil) immer an Bruder A geleistet, der die Gesamtmiete an den VM weiterleitete. Daher sehe ich es nicht so, dass Bruder B nun die Hälfte seines Anteils an Nebenkosten an die Freundin zahlen soll, sondern ausschließlich an Bruder A. Wenn ich richtig denke, könnte sich höchstens die Freundin an Bruder A halten und ihren Anteil verlangen. Oder liege ich da falsch????
Ich bin genauso irritiert wie Werner.
Bruder A und seine Freundin sind Mieter. Bruder B dann wohl irgendwie Untermieter.
Worauf stützt die Freundin ihre Ansprüche gegen B - und was soll das eigentlich? Letztlich gehen die Nebenkosten doch an den Vermieter.
Bruder A und seine Freundin sind Mieter. Bruder B dann wohl irgendwie Untermieter.
Worauf stützt die Freundin ihre Ansprüche gegen B - und was soll das eigentlich? Letztlich gehen die Nebenkosten doch an den Vermieter.
Das frage ich mich ja letztlich auch. Sie ist der Meinung, dass sie die Hälfte erhält.
Ich vermute mal, dass Bruder A und die Freundin die Nebenkosten nicht auf einmal zahlen können und es so versuchen wollen an Geld zu kommen.
Und da Bruder A bei Bruder B noch Schulden von ca. 400 € hat, verrechnete Bruder B diese mit den ca. 150 € Betiebskostennachzahlung und bekommt somit noch ca. 250 € von Bruder A. (Vertrag über Schulden existiert.)
Ich denke mal, ich werde meinen Kindern mal ordentlich den Kopf waschen, wenn ich sie mal wieder erwische.
Hier stellt sich die Frage, ob Bruder B ÜBERHAUPT zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet ist. Von moralischen Bedenken mal abgesehen, ist er das nämlich nur dann, wenn dies in seinem Untermietvertrag auch ausdrücklich so vereinbart wurde. Da es aber keinen Vertrag gibt, gibt es auch keine Verpflichtung zur Zahlung - zumindest kaum beweisbar. Ob die beiden Hauptmieter Nebenkosten zahlen müssen, spielt dabei keine Rolle.
Wenn dem so ist, dann hat er die Zahlungen an den zu leisten, dessen Mieter er auch ist. Dies scheint mir hier Bruder A zu sein. Wenn es keinen Vertrag mit der Freundin gibt, dann hat diese auch nichts zu verlangen.
Wie durch die jeweils hälftige Bezahlung an Bruder und Freundin MEHR Geld zusammen kommen soll, begreife ich aber noch nicht.
---------------
Doch, jetzt fällt der Groschen: Die Freundin will die Hälfte vom Bruder gezahlt bekommen, da sie bei ihm keine Schulden hat, gegen die er aufrechnen könnte.
Doch, jetzt fällt der Groschen: Die Freundin will die Hälfte vom Bruder gezahlt bekommen, da sie bei ihm keine Schulden hat, gegen die er aufrechnen könnte.
Genau das scheint mir der springende Punkt zu sein.
Karsten hat folgendes geschrieben::
Hier stellt sich die Frage, ob Bruder B ÜBERHAUPT zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet ist. Von moralischen Bedenken mal abgesehen, ist er das nämlich nur dann, wenn dies in seinem Untermietvertrag auch ausdrücklich so vereinbart wurde. Da es aber keinen Vertrag gibt, gibt es auch keine Verpflichtung zur Zahlung - zumindest kaum beweisbar. Ob die beiden Hauptmieter Nebenkosten zahlen müssen, spielt dabei keine Rolle.
Ein Vertrag besteht nicht zwischen den beiden. Aber aus moralischen Gründen willigte er ein, sein Drittel der Betriebskostennachberechnung zu begleichen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.