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Womit Heitzen wenn es Keine Heitzung Gibt

 
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Vitus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 14:58    Titel: Womit Heitzen wenn es Keine Heitzung Gibt Antworten mit Zitat

Stichwort Altbaurenovierung in einem Mehrfamilienhaus
Gesetz den Fall der Vermieter lässt keine Heitzung , in eine der Wohnung einbauen weil
man sich um eine ungerechtfertigte Mieterhöhung streiten.
Elektischheitzen ist wegen der alten Strommleitungen nicht möglich.Die Kamine sind verschlossen.
Darf man mit einem Katalytofen und Gasflache in geschlossenen Räumen heitzen,
oder ist das Verboten?
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Vitus, mit Gaskatalysator sollten Räume nur kurzfrist beheizt werden, z.B. während der Übergangszeit im Frühjahr und Herbst, wenns abends etwas kühl wird. Weil diese Katalysatoren sehr viel Sauerstoff verbrauchen, dürfen sie in kleinen Räumen überhaupt nicht benutzt werden. Wegen Frischliuftzufuhr sollte das Fenster bei Betrieb der Heizung immer einen Spalt offenstehen, was einer effektiven Beheizung wiederum entgegenstehen würde. M.E. sind Gaskatalysatoren für die Beheizung einer Wohnung denkbar ungeeignet. Ob sie verboten sind, kann ich nicht sagen, aber man sollte es im eigenen Interesse unterlassen.

Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt, dieser kann erforderlichenfalls einen Beratungsschein beantragen und die erforderlichen Schritte unternehmen.. Solche erpresserischen Halsabschneidermethoden sollten Sie dem VM auf keinen Fall durchgehen lassen.

Gruß, Jade
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 21:48    Titel: Re: Womit Heitzen wenn es Keine Heitzung Gibt Antworten mit Zitat

Vitus hat folgendes geschrieben::
Elektischheitzen ist wegen der alten Strommleitungen nicht möglich.


BGH 26.7.2004, VIII ZR 281/03
Altbauwohnungen müssen einen technischen Mindeststandard aufweisen
Wer eine unrenovierte Altbauwohnung mietet, muss zwar gewisse Unzulänglichkeiten, die üblicherweise in derartigen Wohnungen auftreten, hinnehmen. Dabei muss allerdings ein gewisser Mindeststandard, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht, erfüllt sein. Hierzu gehört insbesondere eine funktionierende Elektroanlage. Diese muss den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlauben.

Gruß, Jade
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Vitus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.
Ich war beim Tippen sehr in Eile.
Normalerweise ist meine Rechtschreibung in Ordnung.Sorry Verlegen
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ellavampirella
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vitus,

mich würde stark interessieren, wie es in diesem Fall weitergeht. Ich habe in dem Mietshaus, in dem meine Eltern wohnen, auch einen Fall erlebt, wo nach Hausverkauf so drastisch mit anderen Mietern umgegangen wurde (waren außer meiner Eltern ältere Leute oder ausländische Mitbewohner mit teilweise schlechten Deutschkenntnissen). Meine Eltern wurden dabei außen vor gelassen (waren ja auch "Wunschmieter", die ihre Wohnung selbst modernisiert hatten). Ein Teil der Mieter ist ausgezogen (was auch Ziel des neuen Besitzers war, er wollte nach einer Sanierung "vernünftige Mieter" in das Haus bekommen), ein Teil hat sich hartnäckig und erfolgreich gewehrt. (Bei seinen neuen "vernünftigen Mietern" hat er sich dabei eine Mietnomadin eingefangen, kleine Anmerkung am Rande).

Es macht auf alle Fälle Sinn, im Haus unter den Mietern zusammen zu halten (Man kann untereinander als Zeuge fungieren bzw. ggf. auch gemeinsam vorgehen).
Den Gang zum Anwalt empfehle ich ganz dringend!

Viele Grüße

Ella Vampirella
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