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Ich bin zur Zeit Zivi in einem Altenheim und habe ein echtes Problem mit einem
höchstwahrscheinlich durch mich verursachten Wasserschaden in einer Wohnung
dieses Heimes.
Laut Hygienevorschrift müssen hier nämlich alle zwei Wochen Wasserhähne, die nicht
oft benutzt werden, drei Minuten sowohl mit kaltem als auch mit warmen Wasser
durchgespült werden, damit die Leitungen bakterienfrei bleiben. Genau dies war vor
zwei Wochen meine Aufgabe. Anscheinbar muss ich dabei vergessen haben einen
der Wasserhähne wieder zu schließen, so dass dieser 24h auf heiß durchlief und es
zu einem erheblichen Wasserschaden an der Küchenzeile gekommen ist.
Die Frage ist nun wer haftet. Das Heim ist nur gegen Schäden die von Dritten
verursacht werden versichert. Das ist man als Zivildienstleistender ja nicht. Auch geht
das Heim davon aus, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe.
Höchstwahrscheinlich will das Heim mir jetzt die nächsten beiden Solderhöhungen
streichen, damit der Schaden beseitigt werden kann.
Als absoluter Rechtslaie würde ich nun gerne wissen wie das ganze zu beurteilen ist.
Liegt wirklich eine grobe Fahrlässigkeit vor? Gibt es keine extra Haftplficht für
Zivildienstleistende? Hat man vielleicht bei der Privathaftpflicht eine Chance?
Ordnungsgemäß handelt derjenige, der alle ihm auferlegten Sorgfaltspflichten beachtet.
Fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt" (§ 276 BGB).
Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht lässt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).
Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"
ich hab leider keine Ahnng, ob Zivis haftungsrechtlich so behandelt werden, als ob sie Arbeitnehmer wären; aber mir fällt kein Grund ein, warum andere Grundsätze gelten sollen.
Also nehmen wir mal an, das sei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer passiert. Dann gilt nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit haftet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht; bei Fahrlässigkeitsgraden dazwischen findet eine Haftungsteilung entsprechend dem Grad des Verschuldens statt. Soviel mal zum Grundsatz.
Das Altersheim sollte eine Gebäude-Leitungswasser-Versicherung haben, die den Schaden übernimmt. Regress bei Mitarbeitern findet hier nicht statt. Wenn keine Versicherung besteht, kann das nicht zu Lasten des Mitarbeiters gehen.
Die Privathaftpflichtverischerung des Zivis hat jedenfalls nichts damit zu tun; der Schaden ist ja nicht im Privatbereich entstanden.
Wenn das Altersheim weiterhin auf der Forderung besteht, sollte man einen Rechtsanwalt fragen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Scheint also schlecht auszusehen für mich, da die Tat wohl als grob fahrlässig zu
bezeichnen ist oder wie denkt ihr?
Auch eine eventuell vorhandene Gebäude-Leitungswasser-Versicherung würde in
meinem Fall wohl kaum zahlen oder?
Ich bin echt verzweifelt! Hat vielleicht noch jemand eine Idee, wie dass ganze möglichst
schmerzfrei geregelt werden könnte?
wieso sollte das grob fahrlässig sein? Ohne jetzt die Umstände des Einzelfalles zu kennen, ist schlecht eine Aussage zu treffen, aber für grob fahrlässig halte ich das nicht unbedingt.
Eine Gebäude-Leitungswasser-Versicherung würde hier in jedem Fall zunächst leisten, auch wenn der Schaden vom Mitarbeiter grob fahrlässig verursacht sein sollte. Es wäre nur grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen, und der Zivi ist hier niemals Versicherungsnehmer.
Nochmal der Rat: Rechtsanwalt. Hier gehts wohl um richtig viel Geld, da sollte man nicht dilettantisch rumprobieren. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Selbstverständlich werde ich mich im Falle eines Anspruchs gegen mich an einen
Rechtsanwalt wenden. Ich möchte mich nur schonmal informieren, da es morgen zu
einem Gespräch mit der Personalabteilung und dem Hausmeister kommen wird.
Du schreibst eine Gebäude-Leitungswasser-Versicherung würde "in jedem Fall"
erstmal zahlen und das auch bei grober Fahrlässigkeit und auch wenn Mitarbeiter den
Schaden verursachen.
Sichert die auch vergessene Wasserhähne ab? Ich habe bei den meisten Unternehmen
nur was von Rohrbruch etc. gelesen.
Ist solch eine Police Pflicht oder handelt es sich nur um eine freiwillig abzuschließende
Zusatzversicherung?
Ich hoffe ich nerve nicht, aber ich will ein wenig vorbereitet sein auf das Gespräch!
dort sind zweierlei Arten von Schäden versichert: die Durchnässungsschäden am Gebäude durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser und die Bruchschäden an den Wasserrohren.
Das ist keine Pflichtversicherung.
Aber nochmal: auch wenn keine Versicherung besteht, haftet der Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit. Und ob die vorliegt, müsste der Arbeitnehmer beweisen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Laut BAZ muss ich bei grober Fahrlässigkeit zahlen! Kennt zufällig jemand
Präzendenzfälle und weiß wie dort entschieden wurde?
War das Vergessen nicht grobe Fahrlässigkeit, da ja jedem einleuchtet, dass man
Wasserhähne nicht laufen lassen soll?
thx
Nun ja die Bestimmung eines Wasserhahnes ist ja Wasser "auszugeben", von daher
kann man ja hier nicht von einem bestimmungswidrigen Austreten reden.
Vorab: KEINE PANIK!!!!!!! Es bringt nichts, sich jetzt verrückt zu machen.
Natürlich ist das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten- oder hattest du etwa wirklich vor, die Dienststelle zu überschwemmen? Also, ganz ruhig bleiben.
Lt. dem o. g. Link darf die Dienststelle dir aber nichts vom Sold einbehalten, bei Dienstpflichtverletzung ist immer das Bundesamt zuständig!! Sprich am besten mit denen mal. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Jau werde ich morgen machen.
Ob ich eine höhere Soldstufe bekomme liegt aber wohl in jedem Fall im Ermessen der
Dienststelle.
Sollten die mir das Angebot machen auf die höheren Soldgruppen freiwillig zu
verzichten wäre das aber wahrscheinlich doch recht sinnvoll. Ich hab gerade mal
gerechnet: Das würde für mich bedeuten, dass ich 207,90€ auf die gesammte
Dienstzeit bezogen weniger bekommen würde.
Läuft das ganze über das Bundesamt können die bei grober Fahrlässigkeit den
kompletten Sold plus Mobilitätszuschlag für 3 Monate einbehalten (sind so ca. 800-
900€).
Da wäre es doch durchaus besser mit der Dienststelle ein Gentlemen-Agreement zu
treffen oder nicht?
In jedem Fall frage ich nochmal nach dieser Gebäude-Leitungswasser-Versicherung!
Aber laut Aussage hat die Heimleitung bei solchen Schäden KEINEN Schutz solange
eigenes Personal diese verursachen.
In jedem Fall frage ich nochmal nach dieser Gebäude-Leitungswasser-Versicherung!
Aber laut Aussage hat die Heimleitung bei solchen Schäden KEINEN Schutz solange
eigenes Personal diese verursachen.
Da heben die wohl schlicht und einfach keine Ahnung... _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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