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Verfasst am: 29.08.05, 15:40 Titel: Zimmer gemietet - Viele viele Mängel - welche möglichkeiten?
Hallo,
da ich gerade darauf hingewiesen wurde das mein Thema wohl Mietrecht und nicht Reiserecht sei, stelle ich es hier noch einmal ins richtige forum.
hier nochmal:
also da ich mich für ca. eine woche im krankenhaus aufhalten musste, welches recht weit von meinem wohnort entfert war, habe ich ein zimmer für meine freundin in dieser stadt gemietet, damit sie nicht immer so weit zu fahren hat (140km)
das zimmer suchte ich aus einer liste der stadt erlangen herraus, rief dort an und klärte alles ab, und ließ mir noch einmal die austattung des zimmers bestätigen.
Die vermietung war wohl semiprofessionell, d.h. privatperson mit großem haus, vermietete insgesamt ca. 10 zimmer + XX wohnungen
Nach ankuft in erlangen wurden wir telefonisch von den 11 uhr immer wieder weiter vertröstet bis abends 20.00 Uhr. nachdem wir dort ankamen bekamen wir die zimmerschlüssel etc. die kosten wurden wie telefonsch vereinbart per vorrauskasse bezahlt.
nach besichtigung des zimmers etc. ergaben sich folgende mängel:
1. kein kfz stellplatz vorhanden, der angepriesene kfz stellplatz wurde mit "ach parken sie da in der einwohnerparkzone, da kommt die polizei nie vorbei" zur verfügung gestellt.
2. das zimmer befand sich in einem nicht abnahmefähigen zustand, d.h. verschimmelte fenster (abgeblätterte farbe, gesprungenes holz, mind. 35 jahre alt) boden, kehrleisten und ecken dreckig, waschbecken im zimmer dreckig, bett unsauber
3. zimmer war nicht mit einem bad/wc ausgestattet, das zimmer hatte lediglich ein waschbecken, zum benutzen von bad/wc musste man durchs treppenhaus, dann noch einen gang lang, und dort war dann eine dusche/wc
4. die kochgelegenheit + kühschrank waren nur eingeschänkt nutzbar, da das waschbecken einen warmwasserboiler hatte... es stand aber nur eine steckdose zur verfügung. für alle 3 geräte. d.h. kein warmes wasser wenn der kühlschrank an ist, kein kühschrank wenn man warmes wasser im waschbecken möchte, nichts von beidem wenn man kocht...
5. die zimmergröße des "appartments" betrug ca. 2x3,5m, gerade so das ein bett, direkt daneben ein stuhl mit einem winzigen tisch daneben kühschrank, darauf eine elektroherdplatte und ein kleiner schrank rein passte.
nach dem ich das gesehen hatte wurden die mängel sofort bei der vermieterin angezeigt, eine behebung der mängel war nicht möglich, da der kfz stellplatz natürlich nicht da war, zudem gab es kein zimmer mit eigenem bad. zudem wurde eine ankuft von 11.00 uhr ausgemacht da ich am abend meinen op termin hatte, und somit aufgrund der besonderen umstände die sich ergaben das wir erst 20.00 uhr ins zimmer konnten, zudem auch keine weitere frist gegeben werden konnte.
die mängel wurden zusätzlich innerhlab der frist von 4 wochen noch einmal von mir schriftlich und in detailierter form per einschreiben mit rückschein aufgezeigt.
leider weigert sich die vermieterin, trotz einer von mir abgezogenen aufwandsentschädigung von 18%, das geld zurückzuerstatten.
was kann ich dagegen tun? bzw. wie siehts überhaupt aus... wenn ich mit einem parkplatz werbe, aber keinen habe, ist das nicht arglistige täuschung? und wenn ich dazu noch illegal auf nem anwohnerparkplatz parken soll, ist das nicht anstiften zu einer straftat?
so kanns ja nicht gehen oder?
also was kann ich tun? was empfehlt ihr? anwohnermeldeamt? direkt anwalt?
Alles eine Frage der Beweisbarkeit. Liegt die versprochene Ausstattung schriftlich vor?
Wurde die Mängelliste anerkannt, ggf. auch schriftlich?
Je nachdem wäre ein Anwalt aufzusuchen.
Weiterhin: Falschparken ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
aber wenn mir ein kfz stellplatz zu meiner verfügung zugesagt wird, und dieser ist nicht vorhanden... das ist ja wohl nicht rechtens oder?
ja die zusagen liegen z.t. was den parkplatz z.b. angeht schriftlich vor
für das bad etc. gibt es aber zeugen bei der mündlichen zusage
die mängel wurden von mir aufgezeigt, eine stellungsnahme dazu aber noch nicht bekommen.
kann man da über fremdenverkehrsämter oder so etwas machen? verbraucherschutzzentrale? weil anwalt würd ich nur wenns garnicht anders geht machen, bzw. nur wenn ich mir sehr sicher sein kann das es was bringt, weil als azubi kann einem so ne anwaltsrechnung ganz schön weh tun :-/
leider weigert sich die vermieterin, trotz einer von mir abgezogenen aufwandsentschädigung von 18%, das geld zurückzuerstatten.
Wenn die VM sich weigert, kann man nur über einen Anwalt klagen.
Offensichtlich hilft ja "ganz doll bitte, bitte machen" nichts... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Da Dir der Anwalt zu teuer ist, wie würdest Du weiter vorgehen, um das Geld zu bekommen, dass die VM nicht freiwillig wieder rausrückt????? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
nee nur spaß. naja ich dachte eben wie schon erwähnt an verbraucherschutz bzw. fremdenverkehrsamt, nur finde ich nichts darüber ob die da auch zuständig sind
naja ich werde mich dann wohl mal erkundigen müssen was eine beratung beim anwalt kostet und was evtl. ein mahnschreiben von einem anwalt :-/
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