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Verfasst am: 29.08.05, 16:25 Titel: Rechtslage bei Restschuldversicherung?
Hallo,
wegen einen Bankkredit musste ich bei der Bank eine Restschuldversicherung zur Absicherung von Arbeitsunfähigkeit etc.absschliessen ( ich hatte keine weiteren Sicherheiten, bin alleinstehend) Bis vor einem Jahr konnte ich alle Raten noch bez. und war auch nie mit einem cent in Rückstand. Nun kam der Fall, daß im Jahr 2002 und 2003 2 mal wegen massiven Mobbings zusammengebrochen bin und seit 09/03 100 % Erwerbsunfähig bin und seit einigen Monaten die EU - Rente für 3 Jahre beziehe.
Die Restschuldversicherung hatte ich im Jahr 2003 davon in Kenntnis gesetzt und haben bis ca. 02/ 04 regelmäßig die Raten übernommen. Dann kam ein Schreiben, daß aufgrund des 1. Gutachtens die Zahlungen einstellen, da ich ein Simmulant bin usw. Jedenfalls sehr unschöne Worte und Unwahrheiten musste mir von dem Versicherungsangestellten gefallen lassen. Ich stand kurz davor, daß die Bank mir die Kündigung ausspricht. Nun ging dies alles sehr schnell mit der Rente, diese wurde im April genehmigt. Die Versicherung hat eingesehen, daß diese im Unrecht waren und haben, als ich einen RA einschaltete die Zahlungen wieder aufgenommen.
Ich bekomme immer von der Versicherung mtl. eine Arbeitsunfähigkeitsscheinigung die ich beim Arzt unterschrieben zurücksende. Die Ärzte bekommen langsam Frust dies immer wieder auszufüllen. Mein HA hat mir erklärt, da ich jetzt Rentnerin bin, dürfen sie diese Bescheinigung, nicht mehr ausfüllen, da ich nicht mehr arbeitsunfähig, sondern 100 % erwerbsunfähig bin.
Iim Bekanntenkreis wundern sich sowieso, daß ich diese mtl. Zettel ausfüllen muss. Deren Versicherung zahlt aufgrund des vorliegenden Rentenbescheides regelmäßig.
Meine Frage nun: Wie ist hier die Rechtslage - müsste der RB nicht ausreichen oder muss ich nun mtl. 10,-- E für die Ausfüllung der mtl. Zettel dies durchziehen - haat der mein HA recht....??
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