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Verfasst am: 28.08.05, 16:51 Titel: Ablehnung bzw. Überprüfung ob Betreuung noch notwendig ist..
Eine Dame 73 Jahre alt lebte sehr verwahrlost ( + Alkohol ) in Ihrer Wohnung.
Meine Eltern haben Sie auf Ihren Wunsch aus der verwahrlosten Wohnung herausgeholt und ihr eine Wohnung direkt neben der eigenen besorgt.
Durch unsere Pflege und Betreung hat sich Ihr Äußeres und der Gesundheitszustand gebessert ( Sie hatte ein offenes Bein, welches Laut Arzt wenn wir Sie nicht aus der alten Wohnung geholt und ihr Bein versorgt hätten ( meine Partnerin ist Altenpflegerin ) zu Fieber, Blutvergiftung und somit zu Ihrem Tod geführt.
Als nächsten Schritt wollten wir Ihre Geldangelegenheiten regeln, sie hatte viele Mahnungen, Krankenkasse, Wasser und HEW liegen.
Ich habe dort angerufen und die genaue Summe die überwiesen werden muss erfragt, dann sind wir mit den Überweisungsformularen zur Bank gefahren.
Dort wurde Sie dann von Ihrer Kundenbetreuerin in einen Raum gebeten und die hat dann Ihre vom Gericht ernannte Betreuerin angerufen, davon wussten wir nichts und es sind nun alle Konten gesperrt.
Ich fragte die Kundenbetreuerin ob die Überweisungen getätigt wurden, dieses verneinte Sie patzig !!!
Es hat sich sehr viel an der Lebenssituation der Dame geändert, sie bekommt regelmäßig essen etc. wird gebadet ( vorher hat sie anscheinend Monatelang nicht gebadet ) . Sie sieht viel besser aus und bekommt wieder Spaß am leben.
Sie möchte keinen Betreuer haben, und wenn es sein muss dann einen den Sie sich selbst aussuchen kann, es geht nicht um Kontovollmacht etc. nur das man sich um sie kümmern kann und das Sie ihre Geldangelegenheiten selbst nun erledigen kann und wieder über ihr Geld verfügen kann.
Sie ist weder geistig verwirrt noch unzurechnungsfähig.
Sie ist sehr lustig und sympathisch, deswegen möchten wir ihr soweit helfen wie sie es möchte.
Das Gericht hat im Beschluss zur Betreuerbestellung einen Berufsbetreuer bestimmt dessen Aufgaben
die Sorge für Gesundheit der Betroffenen
die Vertretung gegenüber häuslicher Pflege
Vermögenssorge
einschließlich der Entscheidung über Wohnungsangelegenheiten.
spätestens xx.08.2007 wird über Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entschieden.
Wie gesagt die Lebensumstände haben sich total geändert und die Dame möchte keine Betreuung und braucht sie soweit ich es beurteilen kann nicht.
Sie ist im Kopf topfit nicht Demenz etc.
Wie kann man der Dame helfen ?
danke
Zuletzt bearbeitet von ]CRO[ am 28.08.05, 19:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wie konnt man sie denn "aus der Wohnung" holen und ihr eine neue besorgen, wenn für diesen Bereich ein Betreuer zuständig ist? Sogar der könnte das nur mit gerichtlicher Genehmigung. Oder gibt es für diese Angelegenheit keinen Einwilligungsvorbehalt und die Dame hatte selbst den alten Mietvertrag gekündigt und den neuen abgeschlossen?
Falls da doch ein Einwilligungsvorbehalt existiert, waren diese Geschäfte ungültig.
Sie wollte aus der alten Wohnung raus, es sah da sehr schlimm aus.
Sie hat Ihren neuen Mitvertrag selbst unterschrieben, die alte Wohnung wollte Sie noch nicht Kündigen, da dort noch Möbel drin sind die Ihr und Ihrer Schwester gehören die in Amerika lebt.
Das es eine Betreuerin gab war nicht bekannt, da Sie wegen ihrer alten Verfassung keine Post geöffnet hatte.
Dieses haben wir erst langsam mit ihr beginnen können, um mit Ihr schritt für schritt zu helfen und alle Probleme zu lösen, Daueraufträge einrichten und Schulden bezahlen etc.
Da nun eine Betreuerin die Konten gesperrt hat können wir die nötigsten Überweisungen nicht tätigen.
Außerdem ist Ihre Lebens und Gesundheitssituation stark positiv verändert.
irgendetwas passt hier nicht. Nachdem ich mir die Schilderung durchgelesen habe, frage ich mich, ob die alte Dame wirklich geistig so fit ist, wie geschildert. Dann da kann man die merkwürdigsten Dinge erleben. Hier spreche ich aus Erfahrung mit neun Jahren Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer.
Nun, wie dem auch sei, die Bank hat richtig gehandelt. Wenn eine Betreuung besteht, darf sie keine Weisungen von anderen Personen entgegen nehmen.
Wenn die Betreute geistig rege ist, wusste sie dann nichts von der Betreuung ? Oder hat die Betreuerin nichts getan ? Für mich beisst sich das etwas.
Die Betreute kann beim Amtsgericht die Einsetzung einer anderen Betreuerin verlangen, einfach hinschreiben.
Das Amtsgericht hat eine recht kurze Frist zur Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung gesetzt. Normal wäre nach 5 Jahren gewesen. Dies zeigt mir, dass das Gericht die zumindest theoretische Möglichkeit sieht, dass sich der Zustand der Betreuten bessert und eine Betreuung nicht mehr notwendig ist.
Da dieser Termin nicht mehr so schrecklich lange hin ist, würde ich alles so laufen lassen und bei der Überprüfung durch das Amtsgericht darauf hinweisen, dass eine Betreuung nicht mehr gewünscht wird.
Ich würde auch die Betreuerin fragen, wer die Einrichtung der Betreuung angeregt hat.
Normalerweise wird vor Einrichtung der Betruung ein Gutachten eingeholt, und es findet ein Termin mit einem Richter in der Wohnung der Betreuten statt. Weiss sie nichts mehr davon ? Zudem ist es eine Berufsbetreuerin, was auch ein Indiz ist, dass der Zustand der Betreuten sehr schlecht gewesen sein muss.
Abschliessend darf ich noch darauf hinweisen, dass ich in all den Jahren meiner Betreuungstätigkeit noch nie erlebt habe, dass ein Gericht eine Betreuung nach kurzer Zeit wieder aufhebt. Die haben sich nämlich auch etwas bei der Einrichtung der Betreuung gedacht.
Ich frage mich ja viel eher, ob die Betreuerin da überhaupt ihre Aufgabe erfüllt hat. Wie kann es sein, dass die Wohnung und die Person derart heruntergekommen sind, der Briefkasten überquillt und Rechnungen ausstehen?
Was war denn da überhaupt die Aufgabe der Betreuerin? _________________ Irgendwie wird das schon alles funktionieren...
Die Betreuung ist erst am 12.8.05 laut Brief beschlossen worden.
Laut ihrer Aussage lebte Sie schon über 2 Jahre so.
Ihr Bein war sehr entzündet, so das wir es nur mit spezialflastern ( 10 Stk 77? ) langsam in den Griff bekommen, die Wunde heilt langsam ab.
Ich habe mich auch gefragt wie ein Mensch so leben kann, im treppenhaus hatten die " Nachbarn" solche duftflaschen aufgehängt.
Meine Mutter arbeitet in der Gastronomie und so haben Sie sich kennengelernt, das Person A wegen Ihrer probleme ab und zu über den Durst getrunken hatte, ist es dazu gekommen das meine Mutter sie nach hause gebraucht hatte und dort die Zustände gesehen hat.
Person A hat ein Vertrauen zu meiner Mutter aufgebaut und wollte gerne, da Sie sich so gut verstehen in der nähe von meinen Eltern wohnen, man konnte Sie da echt nicht mehr da wohnen lassen.
Sie wollte nicht ins Krankenhaus oder Ambulante Betreuung haben, sie vertraute nur meinen Eltern und nun auch uns, Sie hatte Angstzustände, all das ist nun viel besser und Sie möchte nicht betreut werden da sie sich selbst in der Lage sieht alles zu erledigen.
Um ihre anderen dinge, Ernährung, Gesundheit, Lebenslust möchten wir uns kümmern, weil Sie wirklich sehr lustig und sympatisch ist.
Irgendwie ist Sie in den schlammassel geraten und hatte nie jemanden der sich um Sie gekümmert hat.
Nun möchten wir wissen wie wir ihr helfen können, entweder die Betreuung ablehnen oder wenn es nicht anders geht ihre Betreuung übernehmen, um Ihre Geldangelegenheiten kann Sie sich ja selbst kümmern.
Nun möchten wir wissen wie wir ihr helfen können, entweder die Betreuung ablehnen oder wenn es nicht anders geht ihre Betreuung übernehmen, um Ihre Geldangelegenheiten kann Sie sich ja selbst kümmern.
Wie gesagt: Schreiben Sie an das Amtsgericht, schildern Sie die Situation und regen Sie an, selbst zum Betreuer bestellt zu werden.
Natürlich können Sie auch die Aufhebung der Betreuung anregen bzw. die Betroffene kann dies jederzeit beantragen. Allerdings ist die Betreuung ja gerade erst eingerichtet worden. Es muss also ein aktuelles ärztliches Gutachten vorhanden sein, das eine seelische oder geistige Krankheit festgestellt hat. Aber: Wenn Sie wirklich der Überzeugung sind, der Zustand habe sich gebessert, teilen Sie dies dem Gericht mit. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Eine Dame haust in ihrer verwahrlosten Wohnung, hat ein offenes Bein, der Briefkasten quillt über, es liegen reihenweise unbezahlte Rechnungen vor, sie trinkt regelmäßig einen über den Durst - jetzt entscheiden Sie selbst - benötigt eine solche Damen eine Betreuung oder kann sie alle Dinge selbst erledigen ?
Die Betreuung ist mit Beschluss vom 12.08. eingerichtet, war nach ein paar Tagen per Postzustellung im Briefkasten und damit erst gültig.
Schon eine kurze Handlungszeit.
Ausstehende Forderungen sollten vor übereilter Bezahlung auf Rechtmäßigkeit geprüft sein.
Mein Vorschlag:
Suchen Sie das Gespräch mit der Betreuerin, sie wird bei den richtigen Umständen sicher nichts gegen Ihr Engagement in Sachen Pflege und persönlicher Fürsorge einzuwenden haben.
Wird in dem Beschluss vom Gericht erwähnt, dass es einen Einwillingsvorbehalt bzgl. der Vermögenssorge (oder bzgl. aller genannten Aufgabenkreise) gibt? Wenn nicht, kann die Betreuerin doch nicht so einfach die Konten sperren, oder?
Sorry, kenne mich damit nicht aus, habe nur den 1 Brief gelesen in dem dies stand..
Zitat:
Das Gericht hat im Beschluss zur Betreuerbestellung einen Berufsbetreuer bestimmt dessen Aufgaben
die Sorge für Gesundheit der Betroffenen
die Vertretung gegenüber häuslicher Pflege
Vermögenssorge
einschließlich der Entscheidung über Wohnungsangelegenheiten.
Sie will sich einen Anwalt nehmen, mehr kann ich leider auch nicht sagen.
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