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Prepaid Kreditkarte Ablehnung bei negativer Bonitätsprüfung

 
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harry.hacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 10:34    Titel: Prepaid Kreditkarte Ablehnung bei negativer Bonitätsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe bei einer Bank eine Prepaid Kreditkarte beantragt.
Wie der Name schon sagt handelt es sich hierbei um Kreditkarte, die nur Zahlungsverkehr im Rahmen eines vorhandenen Guthabens zulässt.
Nach negativer Bonitätsprüfung ist mein Antrag nunmehr abgelehnt worden.
Ich trage mich mit dem Gedanken gegen diese Ablehnung vorzugehen, da ich micht als verschuldeter Mensch diksrimiert fühle. Immerhin ist die Austellung genannter Karte nicht mit einer Kreditaufnahme verbunden, bietet mir aber erhebliche Mölgichkeiten zur Wahrnehmung günstiger Angebote, die eben nur per Kreditkarte zu erhalten sind (z.B. via Internet).
Ich begründet meinen Widerspruch mit den AGB der Bank, wo es heißt:
„Abhängig vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung durch die Landesbank Berlin behält sich die Bank vor, statt einer [...] VISA Card young oder premium eine Xbox VISA card prepaid auszustellen.“
Von einer kompletten Ablehnung stet hier nichts.
Ich frage mich ferner, ob ggf. § 226 BGB "Schikaneverbot" berührt ist, da mir nicht klar ist, welche Gründe die Bank zu einer Ablehnung bewogen haben könnten.
Hat jemand eine Meinung dazu ? Danke.
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Newbie
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

es gibt kein anrecht auf eine kreditkarte. die bank KANN ihnen eine karte geben, muss es jedoch nicht. sie muss ihnen noch nichtmal ne begründung liefern, warum sie ihnen keine karte ausgibt.

Zitat:
Ich begründet meinen Widerspruch mit den AGB der Bank, wo es heißt:
„Abhängig vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung durch die Landesbank Berlin behält sich die Bank vor, statt einer [...] VISA Card young oder premium eine Xbox VISA card prepaid auszustellen.“


da steht aber nirgends in den AGB, daß ihnen die bank eine karte geben MUSS, sondern lediglich, daß sie statt einer normalen visa-karte auch nur eine prepaid-karte ausgeben KANN.

genauso wie ein autoverkäufer ihnen das auto auf seinem hof verkaufen KANN, aber nicht MUSS. auch wenn sie nur mit diesem auto auf arbeit kommen könnten, ist er noch lange nicht dazu gezwungen ihnen das zu verkaufen.

gruss

newbie
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können es gern versuchen.

Rechtlich relevante Diskriminierung dürfte keine vorliegen, da die Bank grds. frei ist, Verträge zu schließen oder nicht zu schließen. Dazu braucht sie auch keinen besonderen Grund. Auch eine Bank hat Grundrechte.

Nun ist die Versorgung mit Kreditkarten keine Frage der Daseinsvorsorge und eine Selbstverpflichtung der Banken ist inswoeit mir jedenfalls nicht bekannt.

Dazu kommt, dass auch noch ein sachliches Kriterium für die Ablehnung vorzuliegen scheint. Denn immerhin ist Grundlage der entscheidung die Bonitätsprüfung.

Übersetzt: Menschen ungleich zu behandeln ist zwischen Privatpersonen oftmals Teil der verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:52    Titel: Re: Prepaid Kreditkarte Ablehnung bei negativer Bonitätsprüf Antworten mit Zitat

Hallo,

harry.hacker hat folgendes geschrieben::

Wie der Name schon sagt handelt es sich hierbei um Kreditkarte, die nur Zahlungsverkehr im Rahmen eines vorhandenen Guthabens zulässt.


Ich denke, hier liegt der Denkfehler. Auch eine derartige Prepaid-Kreditkarte lässt sich nicht wirksam gegen den (Versuch) einer Überziehung schützen. Normalerweise erfolgt eine Online-Überprüfung, ob die Karte gedeckt ist. Gerade bei Kleinbeträgen wird aber teilweise auf die Online-Überprüfung verzichtet. In diesem Fall trägt der Zahlungsempfänger zwar das Risiko, sein Geld nicht zu bekommen. Die Kreditkartengesellschaft hat aber den Aufwand und Ärger.

Außerdem soll es Menschen geben, bei denen Kontopfändungen vorkommen. Auch hier hat die Kartengesellschaft keine Lust, sich mit PFÜBs rumzuärgern.

Von daher ist es legitim und in Ordnung, wenn auch bei Guthabenkarten eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird.
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harry.hacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Das sind nochmal neue Denkansätze. Allerdings ist das mit der Diskrimierung schon so eine Sache, wenn man bednekt, dass vieles eben nur noch mit Kreditkarte zu bekommen ist (Flüge, verbilligte Bahnkarten, z.T. Mietwagen) daher denke ich schon, dass die Bank ihre Entscheidung hinsichtlich des Schikaneverbots begründen müsste.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

harry.hacker hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank. Das sind nochmal neue Denkansätze. Allerdings ist das mit der Diskrimierung schon so eine Sache, wenn man bednekt, dass vieles eben nur noch mit Kreditkarte zu bekommen ist (Flüge, verbilligte Bahnkarten, z.T. Mietwagen) daher denke ich schon, dass die Bank ihre Entscheidung hinsichtlich des Schikaneverbots begründen müsste.


Was Sie in Ihrem stillen Kämmerlein denken ist juristisch nun einmal völlig egal. Und wie Ihnen hier mehrfach erklärt wurde. Grundrechte anderer werden nicht plötzlich aufgehoben, nur weil es Ihnen nicht passt.

Und selbst wenn: Sogar nach dem exzessiven SPD-Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes ist die Ungleichbehandlung aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit o.ä. nicht zu beanstanden.
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harry.hacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo questionable content,
warum reagieren Sie denn so polemisch auf eine sachliche Diskussion. Es muss doch erlaubt sein, Argumente zu hinterfragen.
Es ist ja unbestritten, dass eine Bank Grundrechte (und -pflichten) hat. Aber es ist dennoch so, dass § 226 BGB die Ausübung eines Rechtes einschränkt und um das Zutreffen dieser Regelung zu überprüfen, müssen eben bestimmte Fragen gestellt werden, um die Wirksamkeit der Rechtsausübung zu gewährleisten.
Deshalb hab' ich diese Frage hier zur Diskussion gestellt, um einmal andere Meinungen zu hören. Schade, dass Sie sich zu dieser Kernfrage nicht äußern.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@questionable content:

questionable content hat folgendes geschrieben::
Und selbst wenn: Sogar nach dem exzessiven SPD-Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes ist die Ungleichbehandlung aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit o.ä. nicht zu beanstanden.


Leider doch:

Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes hat folgendes geschrieben::

§ 21: Zulässige unterschiedliche Behandlung

Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung ...

- bei privatrechtlichen Versicherungsverträgen darin besteht, dass ein in Satz 1 genannter Grund ein bestimmender Faktor bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ist.

Quelle: http://www.spdfraktion.de/rs_datei/0,,4395,00.pdf


Über Kreditgeschäfte ist keine Sonderregelung aufgeführt. Die Regierungsfraktionen begründen dies mit:

Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes hat folgendes geschrieben::

Kreditgeschäfte beruhen meist auf einer individuellen Risikoprüfung.
Auch hier wird es sich deshalb regelmäßig nicht um Massengeschäfte handeln.


D.h. wenn die Bank ohne Einzelfallprüfung Kredite an bestimmte (vom Antidiskriminierungsgesetz betroffene) Gruppen vergibt (ist z.B. für Beamte üblich), würde die Bank am Fliegenfänger hängen. Damit die Bank dort auch sicher nicht runterkommt, ist gleich noch eine Beweislastumkehr vorgesehen.

Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes hat folgendes geschrieben::

§ 23
Beweislast
Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft macht, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass andere als in § 1 genannte, sachliche Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder die unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässig ist.


Aber wir Wähler haben es ja in der Hand, zu entscheiden, wer ab dem 18.09.05 unsere Gesetze macht.

@harry.hacker:

harry.hacker hat folgendes geschrieben::
Aber es ist dennoch so, dass § 226 BGB die Ausübung eines Rechtes einschränkt und um das Zutreffen dieser Regelung zu überprüfen, müssen eben bestimmte Fragen gestellt werden, um die Wirksamkeit der Rechtsausübung zu gewährleisten.


Es könnte sein, dass questionable content deshalb so deutlich reagiert, weil BGB §226 nach dem hier diskutierten (und dem gesunden Menschenverstand) offensichtlich nicht greift. Wie diskutiert (und bekannt) trifft auf die Bonitätsprüfung nicht zu: "nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen"
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harry.hacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11,

danke für die Erklärung zum BGB. Ich glaub' jetzt ist der Groschen bei mir gefallen.
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
auch § 21 des DiskrBendG (oder wie kürzt man das Ungetüm besser ab?) setzt ja erstmal eine Diskriminierung (also eine Ungleichbehandlung wegen Geschlechts, Alters pp) voraus, die dann bei Versicherungen im Einzelfall doch gerechtfertigt sein kann. Eine Ungleichbehandlung wegen Kreditunwürdigkeit hat von Anfang an nichts mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu tun, weil es ja nicht um die verbotenen Differenzierungsmerkmale geht.
§ 226 BGB setzt voraus, dass es um die Ausübung eines (privaten!) Rechts geht, das schon besteht. Vor Abschluss eines Vertrags hat aber keine Seite Rechte, die sollen ja durch den Vertrag erst begründet werden. Ein Recht auf Vertragsschluss gibt es wie gesagt nicht, und auch die Bank macht, wenn sie den Vertragsschluss ablehnt, nicht etwa von einem (privaten) Recht Gebrauch. Grundrechte sind von § 226 BGB nicht erfasst.
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::

Eine Ungleichbehandlung wegen Kreditunwürdigkeit hat von Anfang an nichts mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu tun, weil es ja nicht um die verbotenen Differenzierungsmerkmale geht.


Wenn ich als Bank eine statistische Analyse fahre und zu dem Ergebniss komme, dass Heterosexuellen ihre Kredite signifikant besser zurückzahlen als Homosexuelle (oder Muslime besser als Hindus oder Männer besser als Frauen) (Hinweis: das ist alles fiktiv!!!) und ich beispielsweise bei Homosexuellen statistisch 1 % mehr Risikokosten habe. In diesem Fall würde ich als Bank sinnvollerweise eine Kreditangebot machen, das Homosexuellen (völlig unabhängig von ihrer persönlichen Bonität, die ich gesondert prüfe) einen Risikoaufschlag von 1 % aufgibt.

Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass ein derartiges Angebot im Widerspruch zum Antidiskriminierungsgesetz steht.
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Dos
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass ein derartiges Angebot im Widerspruch zum Antidiskriminierungsgesetz steht.
. Das im Grundsatz ja Smilie.
Dos
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Safebanking
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Gera

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

die xboxcard ist wieder ein typisch deutsches Produkt,zwar eine sogen Prepaidkarte
aber trotzdem Bonitaetspruefung.
In den USA geht es doch auch,dort gibts Prepaidkarten fuer alle auch fuer fuer die
keine Kreditkarte bekommen wuerden.
Harry Hacker, du solltest Dich im Ausland umsehen,dort hast Du eher Chancen.
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harry.hacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Safebanking,
hast recht, wir hinken 'mal wieder hinterher. Aber so ganz geb' ich die Hoffnung auch bei uns noch nicht auf.
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