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Verfasst am: 24.09.04, 15:21 Titel: Greift da eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Achtung, Artikel hat Überlänge!
Liebe Forumsbesucher,
ich stelle nachfolgend eine Geschichte in das Forum, die unglaublich zu sein scheint. Diese Geschichte ist aber leider kein Märchen - diese Geschichte ist uns als Eltern eines nun 9-jährigen Sohnes als Schüler einer kath. Grundschule in einer Großstadt in NRW widerfahren. Sie startet im November 2002 und endet in diesen Tagen.
Die Fragen die ich damit verbinden möchte:
1. Wie ersichtlich und auch beweisbar, hat die Klassenlehrerin vertrauliche Informationen an andere Eltern weitergegeben. Hat hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg?
2. Unseres Erachtens ist die Schulleiterin, die hier ja auch Dienstvorgesetzte ist, als Ratgeberin und Mitwisserin in den Vorgang eingebunden. Ist sie daher überhaupt in der Lage objektiv zu entscheiden?
3. Kann und sollte diese Dienstaufsichtsbeschwerde nicht gleich beim Schulamt oder der Bezirksregierung eingereicht werden?
Die Geschichte in ihrem chronologischen Ablauf:
Teil 1...
Ich bin Vater eines Kindes, welches z.Z. die zweite Klasse besucht und bin derzeit gezwungen, mich mit dem nachfolgend geschildertem Problem zu befassen.
Eine Lehrkraft, die Sport unterrichtet, ist der Ansicht, dass die Klasse undiszipliniert sei.
Um zu verhindern, dass der Unterricht gestört wird und besonders einige wenige Schüler nicht mehr den Toilettengang zu "Wasserspielchen" u.ä. Blödsinn mißbrauchen können, wird ein allgemeines Verbot der Toilettenbenutzung verhängt.
Das vatale an der Sache ist, dass es auch Kinder gibt, die mit diesen Störungen nichts zu tun haben und auch denen der Gang zur Toilette verboten wird.
Auch unser Kind ist davon betroffen.
Es kommt dazu, dass unser Kind in die Hose macht weil ihm der Gang zur Toilette verboten wird. Mit naßer Hose muß es danach den restlichen Schultag verbringen.
Dadurch veranlasst, richte ich einen Brief an die Lehrkraft, in dem ich dieses Verhalten mißbillige und unmißverständlich darauf hinweisen, dass wen es noch einmal dazu kommt, die Lehrkraft mit Konsequenzen zu rechnen hat.
Es vergehen einige Wochen ohne Probleme, dann passierte es wieder. Unser Kind muß wieder im Sportunterricht zur Toilette, es fragt die Lehrkraft um Erlaubnis, diese wird ihm wieder verweigert, es macht in die Hose.
Ich wende mich mit einem entsprechendem Schreiben an die Schulaufsicht.
Es findet ein Gespräch statt, an dem die Lehrkraft, die Schulleitung und wir Eltern teilnehmen.
Das Ergebnis ist kurz und knapp: Schulleitung und Lehrkraft streiten alles ab, auch gleiches Verhalten gegenüber anderen Kindern wird bestritten. Unser anwesendes Kind wird von der Schulleitung befragt (Anm. Das Kind ist unvoreingenommen, da wir mit ihm über den Vorgang und über die Befragung vorab nicht gesprochen haben).
Das Kind bleibt trotz Nachfragens bei seiner Darstellung des Vorgangs.
Die Lehrkraft bestreitet vehement diese Vorfälle und das Kind wird der Lüge bezichtigt.
Die Schulleitung erklärte daraufhin das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Eltern für zerstört und kündigt an, alles zu unternehmen, damit unser Kind die Schule verlassen muß.
...2
Ich hatte vor einigen Tagen ein Gespräch mit dem Schulamt.
Es war mir möglich den Sachverhalt aus unserer Sicht vorzutragen. Bei der anschließenden Diskussion konnte ich deutlich erkennen, dass die anfängliche Beurteilung des Sachverhalts durch den Schulrat, durch Berichte und Stellungnahmen der Schulleitung und der Lehrerin beeinflusst war.
Uns Eltern wurde eine überkritische und negative Einstellung gegenüber der Schule unterstellt.
Wie zu erwarten, wurden die schon geschilderten Vorgänge von der Schulleitung und der Lehrerin, gegenüber dem Schulamt bestritten.
Erst durch die Beweisführung, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall und auch nicht um ein Missverständnis handele und nach einem offenen Meinungsaustausch, machte der Schulrat dann Vorschläge die zur Lösung des Problems geeignet waren.
Es wurde festgestellt, dass für den von der Schulleitung angestrebten Schulverweis unseres Kindes kein Anlass besteht.
Ebenso wurde vereinbart, dass der Schulrat ein Dienstgespräch mit der Schulleitung und der Lehrerin führen wird, dessen Inhalt im vollem Umfang unseren Vorstellungen entspricht und geeignet ist, zum Wohle aller Kinder die geschilderten Zustände abzustellen.
Wir haben Anlass zur Hoffnung, dass sich dieser Einsatz gelohnt hat, auch wenn wir Eltern nun dadurch möglicherweise zu Reizfiguren geworden sind.
...3
Nachdem nun einige Wochen nach dem Gespräch mit dem Schulamt vergangen sind und wir gehofft hatten, dass der Vorgang nun beendet sei, meldet sich der Rektor wieder bei uns.
Er schreibt uns einen Brief, in dem er zu verstehen gibt, dass die Angelegenheit für ihn immer noch nicht zu Ende ist. Er gibt jetzt zwar zu, dass er keine juristische Handhabe für den Schulverweis unseres Sohnes hat, gibt aber den dringenden Rat, dass wir unseren Sohn von dieser Schule abmelden sollen.
Offensichtlich ist ihm vom Schulamt nicht deutlich genug gesagt worden, dass er nach der damaligen Vereinbarung zwischen Schulamt und uns Eltern, nun endlich Ruhe geben soll.
Ich habe den erneuten Vertreibungsversuch durch den Rektor, dem Schulamt mitgeteilt und warte jetzt ab was weiter passiert.
Gott sei Dank geht er jetzt in den Ruhestand.
Vielleicht ist er beim Aufräumen seines Schreibtisches auf die unerledigte Post gestoßen und mußte noch einmal "Nachtreten".
...4
Nun sind nach den geschilderten Vorgängen wieder einige Wochen vergangen. Der alte Rektor ist in den Ruhestand getreten, eine Rektorin hat ihren Dienst angetreten. Der Sportunterricht wird nun von einer anderen Lehrerin erteilt, nur das Problem ist das gleiche geblieben: Die Kinder dürfen während des Unterrichts nicht zur Toilette. Unser Sohn hatte leider wieder das Pech in die Hose machen zu müssen.
Was tun?
War es ein Versehen, ein Mißverständnis, wie schon einmal in einer früheren hitzigen Unterredung von der Lehrerin und dem Rektor behauptet wurde?
Da unser Verhältnis zur Klassenlehrerin mittlerweile nur noch als "stark unterkühlt" bezeichnet werden kann und wir durch unser erneutes Einschreiten Nachteile für unseren Sohn befürchten, haben wir zuerst nichts unternommen.
Nun geschah etwas, dass uns zum Aufhorchen und Nachdenken anregte:
Unser Sohn hatte im Kunstunterricht mit einem Klebestift etwas zu großzügig gearbeitet und Kleberrückstände auf seinem Tisch hinterlassen.
Er versuchte mit einem Schwamm diese Rückstände zu beseitigen und machte dabei den Tisch zu naß.
Die Kunstleherin nahm das zum Anlaß, unserem Sohn eine Strafarbeit aufzugeben. Er mußte die "Schulregeln" von der Tafel abschreiben.
Und was stand unter anderen in diesen Schulregeln?
"Ich darf während des Unterrichts nicht zur Toilette gehen."
Das Blatt mit der Strafarbeit wurde am Ende der Stunde eingesammelt.
Wenn man nun unterstellt, dass sich die Lehrkräfte an diese "Weisungen" gebunden fühlen, ist nachvollziehbar und somit beweisbar, dass an dieser Schule dieses Toilettenbenutzungsverbot besteht, welches Anlaß zu den beschriebenen Außeinandersetzungen war. Dieses Verbot wurde vom ehemaligen Rektor und der damaligen Sportlehrerin bestritten.
Nun sind noch Herbstferien und wir überlegen, ob wir nach den Ferien Einsicht in die hoffentlich noch vorhandene Strafarbeit nehmen sollten.
Sollte sich daraus ergeben, dass dieses Verbot existent ist stellt sich die Frage, ob wir etwas unternehmen sollten.
...5
Nachdem die Ferien beendet waren, haben wir die Lehrerin, die unserem Sohn die "Strafarbeit" aufgegeben hatte, gebeten, uns dieses Blatt zur Einsicht zu überlassen.
Wir erhielten eine Kopie. Unter anderem war geschrieben:
"Ich soll nur in der Pause zur Toilette gehen"
Daraus lässt sich nicht ableiten, dass die Toilettenbenutzung während des Unterrichts generell verboten ist.
Wir haben vor, jetzt einfach mal in dieser Sache abzuwarten.
Neuer Ärger bahnt sich an:
Wie schon berichtet, hat sich das Verhältnis zur Klassenlehrerin, aufgrund der unerfreulichen Vorkommnisse, sehr verschlechtert.
Wo man früher in einem lockeren Gespräch, die Dinge schnell und unproblematisch regeln konnte, herrscht jetzt eine eisige Atmosphäre.
Unser Sohn wurde früher von seiner Klassenlehrerin und sogar vom Rektor für seine liebe, höfliche und aufgeweckte Art gelobt. Seit den Auseinandersetzungen im Zuge der „Toilettenaffäre“ haben wir leider zunehmend den Eindruck bekommen, dass nun versucht wird, ihm unter verschiedenen Vorwänden, seine Reife für die dritte Klasse abzusprechen. Bei dem Elternsprechtag zum Abschluss des zweiten Schuljahres, noch unter der Egide des alten Rektors, sprach die Klassenlehrerin die Empfehlung aus, unseren Sohn die zweite Klasse wiederholen zu lassen. Oder ihn zu einer anderen Schule gehen zu lassen. Motto: Bloß weg mit ihm und seinen Eltern. Er sei nicht reif für das dritte Schuljahr. Da dann auch die Benotung der Leistungen beginnen würde, hätte er mit Schwierigkeiten zu rechnen. Uns erschien es damals schon merkwürdig, dass ausgerechnet nach den schon beschriebenen Auseinandersetzungen plötzlich aus heiterem Himmel, unser Sohn als unreif für das dritte Schuljahr bezeichnet wurde.
In den Jahren vorher war niemals die Rede davon.
Wir haben das Wiederholen des Schuljahres abgelehnt, weil wir dafür keine Veranlassung sahen.
Im laufenden dritten Schuljahr gehört er zwar nicht zu den Besten, aber auch nicht zu den Schlechtesten der Klasse.
Nun ergab es sich, dass unser Sohn krankheitsbedingt vor den Herbstferien eine Mathearbeit nicht mitschreiben konnte. Er holte dies am ersten Schultag nach den Ferien nach. Bei dieser Arbeit bestand für die Schüler die Möglichkeit, durch die Lösung von leichten oder schweren Aufgaben ihre Punktzahl und somit ihre Noten zu bestimmen. Auch das Wechseln zwischen diesen Stufen war erlaubt. Leider versäumte es die Klassenlehrerin unserem Sohn zu sagen, dass er zwischen den Schwierigkeitsgraden hin- und herspringen dürfe. Das Ergebnis war, dass er natürlich nur alle leichten Aufgaben löste und damit nur die Note 4 erhielt.
Auch hatte es die Lehrerin versäumt, unserem Sohn noch einmal den Lösungsweg für eine bestimmte Rechenaufgabe zu erklären, obwohl sie es in einem Gespräch mit uns zugesagt hatte.
Da die Gespräche für beide Seiten in der Vergangenheit leider immer sehr frostig verlaufen waren, und unsere Fragen mit Unterstellungen beantwortet wurden, habe ich einen sehr höflichen, nur aus drei Fragen zum Thema bestehenden, Brief, an die Klassenlehrerin verfasst, und um Klärung gebeten.
Die Antwort kam prompt: Es wurde ein Gespräch im Beisein der neuen Rektorin anberaumt. Wir sind nun äußerst gespannt, welche Richtung das Gespräch nehmen wird. Die drei Fragen hätte die Lehrerin auch ohne die Rektorin beantworten können.
Ich berichte, sobald das Gespräch stattgefunden hat.
Würde mich aber über Anregungen zu unserem Verhalten freuen.
...6
Verfasst Anfang Dezember 2003.
Das Gespräch fand im November statt.
Vor einigen Wochen hatte ich berichtet, dass ein Gesprächstermin zwischen Klassenlehrerin, neuer Rektorin und uns Eltern anberaumt war.
Das Gespräch begann damit, dass die Rektorin ihre Armbanduhr vom Handgelenk abnahm, sie auf den Tisch legte und zu verstehen gab, dass Sie exakt bis zu einem bestimmten Punkt Zeit hätte, um dann noch ihren Bus bekommen zu können ...
Wir mussten uns dann zuerst einen Vortrag anhören, der Vorwürfe verschiedenster Art enthielt u.a.:
- Wir hätten mit unserem Verhalten (Brief an die Klassenlehrerin), die Klassenlehrerin unter Druck gesetzt und damit eine Mitschuld daran, wenn diese, so wörtlich „sensible Person“ krank werden würde.
- Die Tatsache, dass wir mit anderen Eltern über, aus unserer Sicht, Probleme bei der Lehrstoffvermittlung gesprochen hätten, würde Unruhe in die Elternschaft und in die Schule bringen.
- Das wir das Mitteilungsheft (dieses Heft soll der Kommunikation zwischen Schule und Eltern dienen) über Gebühr nutzen würden, jedenfalls weit mehr als andere Eltern.
Nachdem die Rektorin ihren Vortrag beendet hatte, nahm nun auch die Klassenlehrerin am Gespräch teil und nahm Bezug auf unseren Brief. Zusammenfassend muss ich sagen, dass alle Punkte unseres Schreibens als nicht zutreffend bezeichnet wurden, auch die, die vor Wochen in einem Gespräch zwischen der Klassenlehrerin und uns unstrittig waren. Die Klassenlehrerin revidierte fast alle vorher getroffenen Aussagen.
Angst vor der eigenen Courage? Oder die Anwesenheit der Rektorin?
Wenn ich einen Hut aufgehabt hätte, wäre er mir spätestens jetzt „hochgegangen“!
Nachdem wir kaum zu Wort gekommen waren, und zudem die Zeit mehr als knapp war, bat ich die Rektorin um 5 Minuten Redezeit, mit der Bitte mich ausreden zu lassen. Die Zeit wurde von der Rektorin mitgestoppt ...
Ich unternahm den Versuch zu klären, woher u. E. das nunmehr schlechte Verhältnis zwischen Schule und Eltern seine Ursache haben könnte. Als ich auf die leidige „Toilettenaffäre“ kam, und das Verhalten des alten Rektors als Ursache benannte, viel mir die Rektorin ins Wort: Sie wolle von diesen alten Sachen nichts hören.
Ich bestand darauf zu diesem Thema etwas zu sagen, weil es der Anfang allen Übels war. Nachdem ich mehr als knapp dieses Problem aus unserer Sicht schildern konnte, wurde ich unterbrochen, weil ich meine Redezeit überschritten hatte.
Die Rektorin meinte, dass Sie eine gewisse „Kränkung“ unsererseits erkennen könne. Das waren die einzigen Worte, die Sie zu diesem Thema sagte.
Sie attestierte uns dann noch eine übermäßige kritische Einstellung zur Schule und dem dort tätigen Personal. Eine konstruktive Unterhaltung kam nicht mehr zustande.
Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit wurde das Gespräch dann abgebrochen.
Wir kamen uns ziemlich „abgebügelt“ vor. Von einem Gespräch, das dem Zwecke der Problemlösung oder gar der Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte dienen sollte, waren wir meilenweit entfernt. Es war auch kein Wille auf schulischer Seite zu erkennen, die Probleme anzusprechen und zu lösen. Die Schule hat kein Problem, wir sind das Problem. Die Art und Weise wie die Rektorin das Gespräch führte, kann ich leider nur als hochgradig autoritär bezeichnen.
...7
Verfasst Anfang Januar 2004.
Kurz vor den Weihnachtsferien habe ich einen Brief geschrieben, der an die KL und an die Rektorin gerichtet war. Darin habe ich äußerst höflich und sachlich alle Punkte angesprochen, die bei dem Gespräch zu kurz kamen oder nicht erörtert wurden.
Ich habe der KL an Beispielen geschildert, welche Aussagen sie vorher gemacht hat und wie sie im Gespräch diese Aussagen revidiert hat.
Nun man könnte auch sagen, ich habe sie auf Fehler angesprochen.
Eine Reaktion auf diesen Brief erfolgte nicht.
...8
Verfasst Ende Januar 2004.
Ich hatte schon in einem anderen Beitrag eine andere Begebenheit geschildert:
Klassenarbeitsstress ...
Hallo!
Die Sommerferien lagen in diesem Jahr bei uns in NRW sehr spät, dadurch bedingt begann das neue Schuljahr erst am 15. September. Das erste Halbjahr war sehr kurz und die Zeit um den Lehrstoff zu vermitteln, knapp bemessen. Der Termin für die Zeugnisübergabe wurde deswegen in den Februar 2004 verlegt.
Hinzu kommt, dass im 3. Schuljahr, zum ersten Mal, Klassenarbeiten und das Halbjahreszeugnis benotet werden. Um sich den erforderlichen Überblick zum Leistungsvermögen der Kinder zu bilden, wurden in der Klasse unseres Sohnes, in kurzer Zeit viele Arbeiten und Tests geschrieben. Der Höhepunkt war aber zweifellos jetzt in der letzten Woche vor den Ferien, in der gleich drei Klassenarbeiten geschrieben wurden.
Unser Sohn hatte zum ersten Mal seit der Einschulung keine Lust morgens in die Schule zu gehen und weinte bitterlich.
Nun erhielten wir von der Klassenlehrerin eine Elternmitteilung, in der sie sich für diese geballte Anzahl der Klassenarbeiten in solch einer kurzen Zeit entschuldigte. Sie begründete dieses Vorgehen damit, dass sie für das Erstellen der Zeugnisse sehr viel Zeit benötigen würde und deswegen schon jetzt in den Weihnachtsferien damit beginnen müsste.
Wofür wurde denn der Zeugnistermin in den Februar verlegt?
Mir stellt sich die Frage, ob da nicht übertrieben wurde.
Wie ist eure Meinung dazu?
Ich muss mich hier korrigieren: Es wurden in 12 Tagen vier Klassenarbeiten geschrieben.
Nachdem die Schule wieder begonnen hatte, war die KL eine Woche anwesend, in der zweiten Woche bis Donnerstag, am Freitag wurden Notstundenpläne verteilt, weil man schon wusste, dass die KL ab Montag krank ist.
Ein Schelm, der sich dabei was denkt. Besonders in Hinsicht auf die Klassenarbeiten.
...9
Verfasst Anfang Februar 2004.
Die Abwesenheit der KL dauerte insgesamt drei Wochen. Die Kinder erhielten nur Notunterricht.
In der ersten Woche, in der die KL wieder da ist, wurden dann die Zeugnisse verteilt. Mit Konferenzbeschluss von Mitte Januar.
...10
Verfasst am 17.02.2004.
Gestern war Elternsprechtag. Ich wurde von der KL in das Klassenzimmer gebeten, ich möge mich doch bitte schon einmal hinsetzen. Die KL machte einen vollkommen verängstigten und unsicheren Eindruck auf mich. Sie ließ die Tür auf und ging hinaus. Einen Augenblick später stand sie dann zusammen mit der Rektorin hinter mir. Mir wurde mitgeteilt, dass die Rektorin als „Protokollführerin“ am Gespräch teilnimmt. Sie setzte sich so hinter mich, dass ich sie nicht sehen konnte, sie aber direkten Blickkontakt zur KL hatte. Im Gespräch wurde mir dann eröffnet, dass unser Sohn vollkommen unreif für die dritte Klasse sei, er sei dem Druck nicht gewachsen, dem zukünftigen Druck würde er nichts entgegen setzen können und wir sollen ihn in die zweite Klasse zurücksetzen, am besten verbunden mit einem Schulwechsel.
Unser Sohn sei sehr begabt und intelligent aber unreif. Man hätte es schließlich immer schon gesagt, aber wir wollten diesen Rat ja nicht annehmen.
Ich möchte hier einmal die Noten nennen:
Es sind keine besonders guten Noten, aber wie wir aus dem Vergleich mit anderen Kindern der Klasse wissen, liegen sie im Durchschnitt.
Da ich erkennen konnte, dass man nun jedes Wort was ich sage, später einmal gegen uns verwenden wird, habe ich es vermieden zu irgendetwas Stellung zu beziehen. Ich habe das Gesagte zur Kenntnis genommen und wir werden uns nun unser weiteres Vorgehen überlegen müssen.
...11
Gestern Abend war Elternabend. Neben der KL war auch die Sachkundelehrerin anwesend. Sie erläuterte einige geplante Projekte für die nächsten Wochen und setzte sich dann mit einem Schreibblock ausgestattet in die Reihen der Eltern.
Die KL arbeitete dann die einzelnen Tagesordnungspunkte in gewohnter Weise ab.
Nachdem alle Punkte angesprochen und die Fragen der Eltern zu diesen Punkten beantwortet waren, äußerte sie den Wunsch, einen Vorgang vortragen zu dürfen, der sie persönlich betroffen habe und von dem sie die Eltern in Kenntnis setzen wolle. Weil es sich hierbei um eine gravierende Angelegenheit handele, müsse sie diesen Vorgang wörtlich vorlesen.
Dann passierte etwas, was ich trotz aller kontroversen Diskussionen in dieser Schule nicht erwartet hätte:
Die KL zitierte wörtlich einige Passagen aus einem Brief, den wir ihr im
Dezember 2003 geschrieben hatten.
Ich möchte diesen Brief hier wiedergeben, habe aus verständlichen Gründen Namen und Daten durch XXX ersetzt.
Sehr geehrte Frau XXX,
da der Gesprächstermin am XXX ...(das schon hier geschilderte Gespräch mit der neuen Rektorin)... zeitlich sehr knapp bemessen war, möchten wir auf diesem Wege, zur Wiederherstellung eines positiven Miteinanders, die uns wichtigen, nicht geklärten Punkte erläutern.
Sie, bzw. Frau XXX ...(Rektorin)..., hatten unsere Mitteilung im Blümchenheft an Frau XXX ...(Sachkundelehrerin)... kritisiert. Zu einer Erklärung hierzu, wurde uns im o.g. Gespräch, keine Gelegenheit gegeben.
Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar:
Die Kinder sollten ihre Tische reinigen. Hierzu hatte XXX ...(unser Kind)... sehr viel Wasser benutzt, wodurch mehr ein negativer als ein positiver Effekt erzielt wurde.
Während der Wasserbeseitigung hat XXX durch albernes und zu lautes Verhalten Frau XXX verärgert. Daraufhin hat er die Schulregeln, ansatzweise, abschreiben müssen. Die Reaktion von Frau XXX haben wir für richtig gehalten, da XXX sich nicht ordentlich verhalten hat. Eine Kopie dieser Strafarbeit wollten wir nicht haben, weil wir das Vorgehen von Frau XXX kritisieren wollten, sondern, weil diese Schulregeln u.a. auch den Punkt „Toilettengang“ beinhaltet haben. Wir wollten lediglich den genauen Wortlaut zu diesem Thema erfahren. Dazu muss hier wohl keine erneute Erläuterung gegeben werden. Wenn uns bei dem o.g. Gespräch Gelegenheit gegeben worden wäre, diesen Sachverhalt zu erklären, wäre die Kritik an unserem Eintrag überflüssig gewesen. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass wir mit Frau XXX sehr gut auskommen und XXX sie sehr mag.
.......
Zu Ihren Äußerungen zum Sachverhalt des Mathetests vom XXX sind wir, da wir doch dem Gespräch „Offenheit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit“ zugrunde gelegt hatten, sichtlich überrascht worden.
XXX hat diesen Test nachgeschrieben. Er wurde nicht darauf hingewiesen, bei jeder Aufgabe zwischen leicht und schwer wählen zu können. Das weiße Hilfsblatt, dessen Gebrauch Sie in dem vorher gegangenem Gespräch erlaubt hatten, wurde ihm nicht gegeben. Dieses Blatt sollte lediglich zur Notierung von Zwischenergebnissen dienen, da bis zum Ende des 2. Schuljahrs kein Kopfrechnen bei Frau XXX ...(damalige Mathelehrerin)... gelehrt wurde.
Wie Ihnen bekannt ist, war dort die Hundertertabelle in Gebrauch. Auf Nachfrage von XXX, am Tag nach dem Mathetest, warum Sie ihm diese zwei Hinweise nicht gegeben haben, hatten Sie geantwortet, dass Sie es wohl versäumt hätten. XXX war nicht in Kenntnis darüber, welche Vor- bzw. Nachteile diese Nichtinformation für ihn hatten.
In unserem Gespräch am XXX ...(Gespräch im Beisein der neuen Rektorin)... habe Sie ihre Aussage des Versäumnisses revidiert.
Zu dem Eintrag ins Blümchenheft vom XXX – Sachaufgaben –
Ein Mitschüler hatte das gleiche Problem mit den Sachaufgaben wie XXX. Die Mutter hatte Sie über das Blümchenheft davon in Kenntnis gesetzt, mit der Bitte, diese Sachaufgaben noch einmal diesem Mitschüler zu erklären. Daraufhin hatten Sie sich, nach unseren Informationen mit der Mutter telefonisch in Verbindung gesetzt, um über die Problematik zu sprechen. Diesem Mitschüler wurde dann vor dem Rechentest nochmalige Hilfe gegeben.
Bei uns ist diese Mitteilung im Blümchenheft auf Kritik gestoßen. Welchem Zwecke soll denn dieses Blümchenheft dienen, wenn nicht auch dem, darüber auf Defizite hinzuweisen oder Fragen zu stellen?
Leider mussten wir feststellen, dass die einem Mitschüler gegebene Hilfestellung, XXX nicht zuteil wurde.
Sie äußerten lediglich die Kritik, dass XXX immer noch nicht die Sachaufgaben verstanden hätte.
Dazu ist anzumerken, dass Sie in ihrer Elternmitteilung vom XXX darauf hingewiesen haben, dass es im Fach Mathematik speziell Probleme mit Sachaufgaben und Gleichungen gäbe, die nicht in der Normalform stehen (Defizit Kopfrechnen).
Das Klassenergebnis dieser Mathearbeit war, soviel uns bekannt ist, allgemein nicht zufrieden stellend.
In diesem Zusammenhang, „Lernprobleme in der Klasse“, möchten wir Ihnen berichten, dass wir von mindestens sieben Eltern wissen, die fast täglich diesen nicht verstandenen Unterrichtsstoff mit ihren Kindern nacharbeiten. Diese Probleme sprechen leider, wie immer, keiner dieser Eltern Ihnen gegenüber an. Gerade in solchen Fällen wären Offenheit und Ehrlichkeit sicherlich nicht fehl am Platze. Eltern tauschen sich mit anderen Eltern aus, jedoch müssten alle Eltern zur Beseitigung dieser Probleme den Kontakt zu Ihnen suchen. Wo zugegeben wir, die es tun, meistens nicht vom Vorteil dieser Ehrlichkeit profitiert haben.
Wie aber sind einige Eltern von Mitschülern zu beurteilen, die in folgender Weise vorgehen?
Es wird ein Aufsatz geschrieben, einige Kinder sind an diesem Tag nicht in der Schule. Nach Schulschluss werden zu diesem Aufsatz Informationen telefonisch bei Mitschülern erfragt, damit man so präpariert, den Aufsatz nachschreiben kann. Solche Ideen stammen sicherlich nicht von den Kindern, sondern zeigen, in welcher Weise manche Eltern mit dem Thema Ehrlichkeit umgehen. Und genau dieser Typus Eltern sitzt dann beim Elternabend oder beim Elternstammtisch in vorderster Reihe und geben ihre positive und kritiklose Meinung kund. Ist aber nach dem Elternabend das Schulgebäude verlassen, dann werden auch diese Eltern kritikfähig und mitteilungsbedürftig und es werden dann „offene Worte“ gesprochen über Themen wie zum Beispiel:
- Das schlechte Ergebnis des ersten Aufsatzes oder der ersten Mathearbeit.
- Frau XXX (KL) hat drei Kinder in den Herbstferien mit in den Zoo genommen.
- Warum werden keine Klassenausflüge unternommen? An solchen Beispielen ist zu erkennen, dass kritiklose Eltern nicht immer die besseren Eltern sind.
Erlauben Sie uns zum Abschluss einige grundsätzliche Gedanken.
Die Schule soll die Kinder auf das Leben vorbereiten, sie unterrichten, sie fördern, sie anleiten, ihnen Moral und Anstand beibringen. Dazu gehört in einem Gemeinwesen wie diesem, auch die Fähigkeit Kritik zu äußern, ebenso wie Kritik zu verstehen und daraus die durchaus positiven Effekte abzuleiten. Leider haben wir in dem nun hinter uns liegendem Jahr feststellen müssen, dass diese Fähigkeiten, bei einem Teil der Menschen mit denen wir es zu tun hatten, unseres Erachtens, nicht im ausreichenden Maß zu erkennen war.
Im Gegenteil wir mussten erfahren, dass der von uns anfänglich wohl gemeinte Versuch, dass Thema der wiederholten Toilettenverbote zu klären, in einer regelrechten Schlammschlacht endete, wobei sich einige Personen besonders hervortaten.
All das hatte mit den beschriebenen Grundsätzen, wie Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Wahrheit, die besonders an einer nach der katholischen Glaubenslehre geführten Schule gelten sollten, nichts zu tun.
Wir möchten die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass diese Vorgänge nun endlich der Vergangenheit angehören und betonen, dass wir die noch verbleibende Zeit mit Ihnen zusammen im Einvernehmen angehen wollen. Wir werden uns allerdings das Denken und wenn es uns angebracht erscheint das Reden, auch mit anderen Personen, die es angeht, nicht verwehren lassen.
.........
Die hervorgehobenen Passagen wurden von der KL wörtlich zitiert.
Dann brach eine Welle der Empörung und Entrüstung bei einigen Eltern los. Einige von denen sind genau die, auf die unsere Kritik gerichtet war.
Ein Vater hielt eine flammende Rede, aus der ich einige Kernsätze zitieren möchte:
„Diese Schule stelle eine Besonderheit dar. Es müsse allen Eltern, die ihre Kinder auf dieser Schule angemeldet haben aus den Vorstellungsveranstaltungen zur Einschulung mit dem Rektor Herrn XXX, klar gewesen sein, dass hier besondere Anforderungen an die Kinder und Eltern gerichtet wären. Diese dienten dem Zweck, die Kinder in besonderer Weise auf die Anforderungen im weiteren Leben vorzubereiten.“
„Die Eltern, die dieses Schreiben verfasst hätten und das dazugehörige Kind, hätten auf dieser Schule nicht zu suchen“.
„Diese Eltern würden desaströses und destruktives Gedankengut verbreiten, um damit dem Klassenfrieden zu schaden.“
Auch die anderen Redebeiträge zielten darauf ab, der KL demonstrativ den Rücken zu stärken und die Empörung über dieses unmögliche Verhalten dieser „Briefschreiber“ zum Ausdruck zu bringen.
Dann wurde mit allgemeiner Zustimmung beschlossen, von der Klassenpflegschaftsvorsitzenden einen Brief verfassen zu lassen, mit dem Tenor, diesen Eltern klar zu machen, dass die Machenschaften die Missbilligung der Elternschaft gefunden hätte und sie hundertprozentig hinter der KL und deren pädagogischen Fähigkeiten stünden.
Man wolle auch zukünftig nicht zu solchen Themen angesprochen werden.
Ich saß nun in diesem Gewitter und habe mir diese Inszenierung angesehen und angehört. Es sollte eine einstudierte und geplante Hinrichtung werden, protokolliert von der eifrig mitschreibenden Sachkundelehrerin. Nur habe ich diesen Menschen nicht den Gefallen getan, die mir zugedachte Rolle zu spielen.
Es war eine einstudierte Sache, denn einige der Personen, die ihre Plädoyers vortrugen, sahen mich direkt an.
...12
Wie bekannt, haben wir uns zu einem Schulwechsel mit Beginn des neuen Schuljahres entschlossen.
Diesen Wechsel haben wir der jetzigen Schule nicht mitgeteilt, damit uns bei dem Wechsel zu einer Schule unseres Vertrauens, keine Steine in den Weg gelegt werden.
Aus gegebenem Anlass (Elternabend mit Mobbing) habe ich der KL einen Brief geschrieben, in dem ich unsere Einschätzung zu dieser Veranstaltung geschildert habe.
Dieser Brief wurde an einem Freitag übergeben.
Ab dem darauf folgenden Montag war die KL plötzlich wieder 3 Wochen krank.
Gründe hörte man nicht. War es der Brief???
Nun, nachdem die KL wieder gesund war, wurde von einer Mutter, oder mehreren?, ein Brief verfasst, dessen Inhalt ich noch schildern werde. Dieser Brief wurde allen Eltern der Klasse zur Unterschrift präsentiert. Angeblich haben fast alle Eltern unterschrieben.
Zum Inhalt:
Leider kennen wir ihn nicht wörtlich, sondern nur sinngemäß: Gerichtet ist dieser Brief an das Schulamt unserer Stadt.
In diesem Brief wird uns Eltern die Verantwortung dafür gegeben, dass die KL sehr häufig krank ist.
Weiters ist leider nicht bekannt.
Ich forsche noch.
Die Eltern, von denen wir diese Info haben und die nicht unterschreiben haben, haben die Verfasserin gefragt, ob sie denn, bevor sie solche Behauptungen aufstellen würde auch uns gehört hätte, da man für eine objektive Beurteilung immer beide Seiten hören sollte.
Sie antwortete, dass sie das nicht nötig hätte, sie hätte schließlich alle Informationen von der KL erhalten. Und schließlich hätte ich als Vater auf dem beschriebenen Elternabend Gelegenheit gehabt mich zu "verteidigen", diese Gelegenheit hätte ich nicht genutzt.
... das letzte Kapitel?
Hallo!
Ich hatte in meinem letzten Beitrag schon angedeutet, dass hinter den Kulissen eine Unterschriftenaktion gegen uns angestoßen wurde.
Nachdem uns nun die Einzelheiten darüber bekannt geworden sind, möchte ich dazu berichten:
Seit der Einschulung unseres Sohnes ist festzustellen, dass die KL, nach unserer Ansicht, häufig krank ist. In diesem Schuljahr haben die Fehlzeiten weiter zugenommen. Zuerst haben wir keinen Zusammenhang zwischen dem Erhalt unserer Briefe und dem „Krankwerden“ gesehen, beim Abgleich der Termine ist aber eine fast 100%ige Übereinstimmung feststellbar. Zufall oder nicht?
Die KL wurde wohl von Eltern der Mitschüler auf ihre häufigen Krankheiten angesprochen und hat als Grund unsere Briefe genannt. Eine Mutter hat dann einen Brief an das Schulamt verfasst und ist mit einer Unterschriftenliste an alle Eltern dieser Klasse herangetreten. Im Gespräch zur Erlangung der Unterschriften und in dem Brief wird uns vorgeworfen, die KL „krank zu machen“.
Eine Reaktion des Schulamtes an uns, ist bisher ausgeblieben und wird auch aus rechtlichen Gründen sicherlich ausbleiben.
Die Grenzen des guten Geschmackes sind zwar in dieser Angelegenheit schon vor langer Zeit überquert worden, aber diese Vorgänge stellen eine neue Dimension der Schäbigkeit dar. Wir sahen uns veranlasst, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Die Initiatorin des Briefes und der Unterschriftenaktion ist durch unseren Rechtsanwalt aufgefordert worden, die von ihr aufgestellten Behauptungen, gegenüber allen Eltern, schriftlich und mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückzunehmen. Die dafür vorgesehene Frist ist noch nicht verstrichen, ich werde berichten.
An die Eltern der Klasse habe ich einen Brief verfaßt und den Sachverhalt geschildert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit möchten wir in Ermangelung einer anderen
Möglichkeit diesen Weg wählen, um Ihnen aus unserer Sicht zu den im Verhältnis zwischen
der XXX-Schule und uns eingetretenen erheblichen Störungen darzustellen:
Im Verlauf des Schuljahres 2002 / 2003 kam es zu Problemen bei der Teilnahme unseres Sohnes XXX am Sportunterricht. Dieser Sportunterricht wurde seinerzeit durch die Lehrerin Frau XXX erteilt, die es unserem Sohn untersagte, während der Sportstunde die Toilette zu benutzen. Dieses Verbot hatte zur Folge, dass unser Sohn in die Hose machte und anschließend mit durchnässter Hose den weiteren Schultag verbringen musste. Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere erheblichen Bedenken gegen diese Form der Erziehung durch Frau XXX auch schriftlich zum Ausdruck zu bringen, zumal sich in der Folge solche Vorkommnisse auch wiederholten!
Die über diese Vorgänge informierte Klassenlehrerin Frau XXX bot lediglich an, eine trockene Unterhose bereitzustellen.
Daraufhin wurden wir durch den Rektor der Grundschule zu einem Gespräch bestellt, in welchem dieser den durch die Lehrerin eingenommen Standpunkt in keiner Weise hinterfragte, sondern gemeinsam mit der Lehrerin unsere Darstellung in Abrede stellte, obwohl unser anwesender Sohn, durch den Schulleiter intensiv befragt, bei der Schilderung der Abläufe blieb. Schlimmer noch, unser Sohn wurde daraufhin lautstark der Lüge bezichtigt. Wir sahen uns veranlasst dieses Gespräch abzubrechen. Eine besondere Note erhielt dieser Vorgang durch die Kenntnis, dass der Schulleiter und die Lehrerin durch eine persönliche Freundschaft verbunden sind.
Kurze Zeit darauf wurden wir vom Rektor schriftlich aufgefordert, unseren Sohn zum Schuljahresende an einer anderen Schule anzumelden. Sein Schreiben vom 03.06.2003 schloss er mit der Formulierung:
„Sollte das Ihrerseits nicht beabsichtigt sein, werde ich alles Erdenkliche unternehmen, damit das Schulverhältnis zwischen Ihnen und uns aufgelöst wird“.
Hierzu waren wir jedoch nicht bereit; auch die von uns eingebundene Schulaufsicht der Stadt XXX war der Ansicht, dass der Rektor einen falschen Weg eingeschlagen hatte, es wurde vereinbart, Maßnahmen zu ergreifen, die den Rektor von der Unsinnigkeit seines Handelns überzeugen. Ebenso haben wir uns erhofft, dass mit der Pensionierung des Schulleiters eine gewisse Entspannung der Situation eintreten würde, die ein gedeihliches Zusammenarbeiten mit der Schule wieder ermöglicht hätte.
Diese Hoffnung fand leider keine Erfüllung; alsbald sahen sich Teile des Kollegiums, die Klassenlehrerin eingeschlossen, veranlasst dabei zu helfen, die Vorgabe des ehemaligen Schulleiters umzusetzen.
Letztlich kam es aufgrund der von uns als äußerst unbefriedigt empfundenen Situation
auch zu Spannungen mit der Klassenlehrerin unseres Sohnes, wobei wir aus unserer Sicht lediglich sachliche bzw. pädagogische Probleme angesprochen haben.
Gleichwohl wurde unser Vorgehen seitens der Schule bzw. der Lehrerin auf eine persönliche Ebene heruntergezogen und uns wurde vorgeworfen, die Lehrerin „krank zu machen“.
Aus unserer Sicht ist hierzu anzumerken, dass der Gesundheitszustand der Klassenlehrerin bereits seit Jahren nicht als gut bezeichnet werden kann.
Auch zu Zeiten, in denen unser Verhältnis zur Schule noch ungetrübt war, fehlte Frau XXX krankheitsbedingt zum Teil über mehrere Wochen.
Wegen gesundheitlicher Probleme führt Frau XXX keine Schulhofaufsicht durch, ebenso wurde schon im Jahre 2002 die Klassenabschlussfahrt, die im Jahr 2005 stattfinden soll, wegen gesundheitlicher Probleme abgesagt.
Von Eltern ehemaliger Schüler wissen wir, dass bereits in den vergangenen Jahren verstärkt gesundheitliche Probleme verschiedener Art aufgetreten sind.
Selbst die neue Schulleiterin Frau XXX bezeichnete Frau XXX in einem Gespräch am XXX als „sensible Person“.
Bedauerlicherweise kam es dann im Rahmen des Elternsprechtages im Februar 2004 dazu, dass die Klassenlehrerin – obschon dies nach den Noten unseres Sohnes keineswegs gerechtfertigt schien – uns erneut einen Schulwechsel nahe legte. Für besonders befremdlich hielten wir insoweit, dass dieses Gespräch am Elternsprechtag seitens der Klassenlehrerin unter Heranziehung der neuen Schulleiterin als Protokollführerin stattfand, was keineswegs der Üblichkeit entspricht.
Den kurze Zeit darauf abgehaltenen Elternabend, viele von Ihnen waren anwesend, haben wir als gezielte Provokation empfunden.
Angefangen mit der Heranziehung der Sachkundelehrerin Frau XXX als verdeckte Protokollführerin, über das öffentliche Zitieren von aus dem Zusammenhang genommener Sätze aus persönlichen Schreiben, zum letztendlich gezielten Weitergeben von vertraulichen Informationen an interessierte Eltern zum Zwecke der Stimmungsmache.
Auffallend war, dass die meinungsführenden Eltern während ihrer Redebeiträge immer wieder den Verfasser ansahen. Woher wussten sie denn, wer diese „Briefeschreibenden“ waren?
Wir müssen daher annehmen, dass zu diesem Zeitpunkt an einige interessierte Eltern schon vertrauliche Informationen weitergegeben worden sind.
Als äußerst befremdlich empfanden wir die Situation, dass sich wohl konforme Eltern fanden, die die vermeintlich gute Sache der Schule vertraten. Anscheinend interessierte es aber niemanden, was die andere Seite zu sagen hatte, auch nicht die amtierende Klassenpflegschaft, die den Auftrag hat, die Interessen aller Eltern zu vertreten. Die zur Wahrheitsfindung nötigen Schriftstücke hätten jederzeit eingesehen werden können.
Das wir an dieser Inszenierung am Elternabend, obwohl anwesend, nicht teilgenommen haben, wird nachvollziehbar sein.
Für dieses Verhalten der Schule, der Schulleitung, der Lehrer und einem Teil der Eltern fehlt uns letztendlich jegliches Verständnis, da wir uns lediglich im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern um eine aus unserer Sicht geeignete Förderung und Erziehung unseres Kindes bemüht haben. Wir sehen uns jedoch veranlasst, uns nachdrücklich gegen den Vorwurf zu erwehren, für die gesundheitlichen Probleme der Klassenlehrerin verantwortlich zu sein.
Wir bedauern, dass es der Schule nicht möglich gewesen ist, die nach unserer Auffassung gebotene Toleranz und Nächstenliebe praktisch umzusetzen und dass von vornherein massiver Druck auf unseren Sohn mit der Zielsetzung eines Schulwechsels ausgeübt wurde.
Wir haben lange Zeit versucht, uns diesem Druck nicht beugen zu müssen und geglaubt, zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Beteiligten kommen zu können.
Leider mussten wir feststellen, dass dies trotz unserer Bemühungen nicht möglich sein würde, da die auf der schulischen Seite wirkenden Personen in weiten Teilen ihres Handelns den Bezug zu den moralischen Grundsätzen des katholischen Glaubensbekenntnisses vermissen ließen.
Das 8. Gebot:
„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“.
Auszug aus:
Grundsätze für Unterricht und Erziehung in den öffentlichen katholischen Bekenntnisgrundschulen im Lande Nordrhein-Westfalen
„Gelebte Glaubensüberzeugung – (.....) und in der persönlichen Lebensführung -, menschliche und intellektuelle Redlichkeit und die freundliche Zuwendung zum Schüler sollten charakteristische Haltung des Lehrers an katholischen Schulen sein“.
„Wer erziehen will, muß wissen, welche Ziele er verfolgt, woher er Gründe für seine Entscheidung nimmt, nach welchen Maßstäben er Denken und Handeln der Menschen beurteilt“.
aus: Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Köln 1975, Stück 7, Nr.95, Seite 147 f:
(Auszug)
„Die Religionslehrerin / Der Religionslehrer“
2.8.2
Für die Religionslehrer/innen sind infolgedessen Religiosität und Glaube nicht nur ein Gegenstand, sondern auch ein Standort. Das hindert sie nicht, fair mit verschiedenen Standpunkten und Auffassungen anderer bekanntzumachen. Bei ihnen wissen Schüler, Eltern und Gesellschaft, woran sie sind. (.....)
Daher haben wir uns entschlossen, unseren Sohn zum Ende des Schuljahres anderweitig einschulen zu lassen, sofern die von uns ausgewählte Schule unserem Antrag zustimmt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen besseren Erfolg in der Zusammenarbeit mit dieser Schule, möge Ihnen Ähnliches erspart bleiben.
...erste Reaktionen:
Erste Reaktionen aus dem Kreise der Eltern haben uns erreicht:
Die Mutter, die die Unterschriftenaktion nachweislich durchgeführt hat, teilt mit, dass “sie nicht Initiator einer Unterschriftenaktion mit dem bezifferten Inhalt ist“.
Der Vater, der beim letzten Elternabend folgenden Beitrag leistete, ...
„Diese Schule stelle eine Besonderheit dar. Es müsse allen Eltern, die ihre Kinder auf dieser Schule angemeldet haben aus den Vorstellungsveranstaltungen zur Einschulung mit dem Rektor Herrn XXX, klar gewesen sein, dass hier besondere Anforderungen an die Kinder und Eltern gerichtet wären. Diese dienten dem Zweck, die Kinder in besonderer Weise auf die Anforderungen im weiteren Leben vorzubereiten.“
„Die Eltern, die dieses Schreiben verfasst hätten und das dazugehörige Kind, hätten auf dieser Schule nichts zu suchen“.
„Diese Eltern würden desaströses und destruktives Gedankengut verbreiten, um damit dem Klassenfrieden zu schaden.“
... meldet sich per Einschreiben/Rückschein:
Zitat: „Mit ihrem Schreiben (...) haben Sie irreparabel
den Klassenfrieden zerstört.
(...) Wir begrüßen daher Ihre Entscheidung,
Ihren Sohn XXX zum Ende dieses
Schuljahres anderweitig beschulen zu lassen.
Sollten Sie aus unerfindlichen
Gründen von dieser Entscheidung Abstand
nehmen, behalten wir uns
juristische Maßnahmen gegen Sie vor“.
Beim Gespräch am Elternsprechtag war die Schulleiterin wieder anwesend. Wir teilten zuerst mit, unseren Sohn von dieser Schule zu nehmen. Schulleiterin und KL reagierten überrascht, waren angeblich seitens der aufnehmenden Schule und des Schulamtes noch nicht informiert. Wir erklärten, dass wir in einigen Fächern mit der Benotung nicht einverstanden sind. Der Versuch der Erklärung durch die KL misslang größtenteils. Widersprüche konnten nicht erklärt werden. Das Originalzeugnis wurde nicht übergeben, sodas wir jetzt wohl Beschwerde einlegen müssen.
Abschließend habe ich dann sehr deutlich erklärt, was ich von den Vorgängen der letzten Tage, Weitergeben vertraulicher Informationen an Eltern, Bezichtigung für die Krankheiten der KL verantwortlich zu sein, halte. Die körperliche Verfassung der KL nahm einen Besorgnis erregenden Zustand an.
Das Gespräch wurde dann aufgrund der „Zeitüberschreitung“ abgebrochen.
Verfasst am: 25.09.04, 12:05 Titel: Re: Greift da eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Einige Punkte scheinen ja in Ordnung zu sein, aber aus anderen liest man auch eine ordentliche Tendenz zur Querulanz:
"möchten wir Ihnen berichten, dass wir von mindestens sieben Eltern wissen, die fast täglich diesen nicht verstandenen Unterrichtsstoff mit ihren Kindern nacharbeiten. Diese Probleme sprechen leider, wie immer, keiner dieser Eltern Ihnen gegenüber an. Gerade in solchen Fällen wären Offenheit und Ehrlichkeit sicherlich nicht fehl am Platze."
Sie kritisieren also Eltern dafür, daß sie ihren Kindern beim Lernen helfen?
Findet eine solche Hilfe in Ihrem Hause nicht statt?
"Wie aber sind einige Eltern von Mitschülern zu beurteilen, die in folgender Weise vorgehen?
Es wird ein Aufsatz geschrieben, einige Kinder sind an diesem Tag nicht in der Schule. Nach Schulschluss werden zu diesem Aufsatz Informationen telefonisch bei Mitschülern erfragt, damit man so präpariert, den Aufsatz nachschreiben kann. Solche Ideen stammen sicherlich nicht von den Kindern, sondern zeigen, in welcher Weise manche Eltern mit dem Thema Ehrlichkeit umgehen."
Was ist denn daran illegitim? Das machen Kinder untereinander schon seit Jahrzehnten.
Sind Sie so radikal christlich, daß Ihr Kind andere Kinder nicht fragen darf, was in dem versäumten Aufsatz geschrieben wurden, damit ja nicht "betrogen" werden kann?
"- Frau XXX (KL) hat drei Kinder in den Herbstferien mit in den Zoo genommen."
Was finden Sie daran denn kritikwürdig?
"wohl gemeinte Versuch, dass Thema der wiederholten Toilettenverbote zu klären"
Lies: immer wieder darauf rumzureiten, nachdem das Problem längst gelöst war...
> Auch die anderen Redebeiträge zielten darauf ab, der KL demonstrativ den Rücken zu stärken und die Empörung über dieses unmögliche Verhalten dieser „Briefschreiber“ zum Ausdruck zu bringen.
Ist es nicht immer so? Man selbst hat als einziger recht und all die 50 anderen Leute irren sich.
"Ab dem darauf folgenden Montag war die KL plötzlich wieder 3 Wochen krank.
Gründe hörte man nicht. War es der Brief???"
Verschwörungstheorien machen sich immer gut.
"Selbst die neue Schulleiterin Frau XXX bezeichnete Frau XXX in einem Gespräch am XXX als „sensible Person“. "
Aber selbst darüber meckern, wenn vertrauliche Informationen weitergegeben werden?
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 25.09.04, 20:05 Titel: Re: Greift da eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Einvater hat folgendes geschrieben::
Liebe Forumsbesucher,
ich stelle nachfolgend eine Geschichte in das Forum, die unglaublich zu sein scheint. (...)
Liebe Grüße
Einvater
Nein, unglaublich, "Einvater",
ist das nicht, denn es gibt keinen plausiblen Grund, Ihnen nicht zu glauben, dass Sie es verstanden haben, in kürzester Zeit alle gegen sich aufzubringen.
Das nämlich ist der Kern der "Geschichte", die Sie mitteilen. Und das passiert leider nur allzu häufig und fast täglich, ohne dass man der einen oder anderen Seite einseitig die Schuld für solche höchst unproduktiven Grabenkämpfe zuweisen könnte. Ausgetragen werden sie aber allemal auf dem Rücken und zu Lasten der Kinder, die dann die Schule hassen lernen und all ihre Kreativität darauf verwenden, die Schule zu sabotieren, um sich dann später als Eltern ebenso zu verhalten. Sie haben ja nicht gelernt, mit Konflikten konstruktiv und produktiv umzugehen.
Es ist so schade um die Kinder! _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.09.04, 15:47 Titel: Re: Greift da eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Doch, ganz ehrlich. Ich habe halt zuviel Zeit. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 30.09.04, 03:54 Titel: Re: Greift da eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Sie können das hier posten, kein Problem, aber Sie können nicht allen Ernstes erwarten, dass es jemand liest. Rechtliche Fragen, um die es hier eigentlich geht, lassen sich auf deutlich weniger Text reduzieren.
auch habe habe den Text von "Einvater" gelesen.Ich kann aber keine Querolanz erkennen, sondern bei genauerem hinsehen lassen sich viele Emotionen herauslesen, wie Entäuschung, Verzweiflung und Sorge um die Kinder, aber auch Wut, was ich persönlich für menschlich verständlich halte. Was an dieser Schule abgelaufen ist, kenne ich in ähnlicher Form.
Der Kern dieser Geschichte ist doch was hinter vorgehaltner Hand schon lange bekannt ist. Lehrer werden auf einen Sockel gestellt, sie selbst sehen sich als unantastbar, die Aufsichtsbehörden geben ihnen Rückendeckung und auch die meisten Eltern stossen die Lehrer aus Angst um ihre Kinder nicht von dem Sockel herunter.
Aber hinter vorgehaltener Hand wird über die Schule und die Lehrer geschimpft was das Zeug hält und wenn es dann darauf ankommt halten viele Eltern ihren Mund, aus Angst.
Das Vorführen von "Einvater" am Elternabend durch Vorlesen dieses Schreibens halte ich für einen der miesesten Charakterzüge. Hier wurde ein Nebenkriegsschauplatz eröffnet und manipulativ versucht die Eltern auf die Seite der Lehrer zu ziehen, was dann letztendlich auch gelungen ist. Ablenken von den eigenen Fehlern und ihre "vermeintlichen Feinde" mit Dreck bewerfen.
Ich persönlich hätte die Bemerkungen über die Eltern in meinem Schreiben an die Schulleitung nicht aufgeführt, obwohl auch ich aus eigener Erfahrung berichten kann, dass es auffälligerweise immer die selben Kinder sind, die an denen Tagen krank sind, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden.
Das die betroffenen Eltern sich dadurch auf die Seite der Lehrer gestellt hatten ist klar und war auch von den Lehrern auch so beabsichtigt.
Ich halte die Vorgensweise von Einvater zum Wohle der Kinder für sehr mutig und dieser Mensch gehört gelobt und nicht getadelt. Menschen mit Zivilcurage gibt es in Deutschland leider viel zu wenige.
@Petra
ich schliesse mich voll und ganz deiner meinung an! ich kann sehr gut nachvollziehen, wie sich der vater gefühlt haben muss, als er erfuhr, dass sein sohn mehrere stunden in uringetränkten sachen zubringen musste und sicherlich von mitschülern deswegen gehänselt wurde.
als ich meinen 2jährigen leicht verschnupften sohn aus dem kindergarten abholte und feststellen musste, dass das nasensekret bis in die ohren und zu den ellenbogen hart verkrustet war, er demzufolge über stunden nicht gewaschen wurde, habe ich ebenso einen aufstand gemacht. und ich war nicht so sachlich wie einvater
erst nachdem mir 2 wochen später zugesichert wurde, dass sich die kindergärtnerinnen ab sofort besser um hygienische aspekte kümmern, habe ich mich beruhigt.
urindurchtränkte sachen und über stunden nicht geputzte nasen bei kleinkindern sind für mich untragbare zustände!
ich empfinde es als absolut korrekt, dass der vater sich massiv beschwert hat. was natürlich im endeffekt aus der sache gemacht wurde, ist eine andere geschichte.
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 01.11.04, 01:28 Titel:
Lieber Einvater!
Ich kann ja Ihren Zorn verstehen, und auch, dass man diesem gerne Luft machen möchte. Sie erwarten aber doch nicht allen Ernstes hier ein moralisches Urteil; bei zwischenmenschlichen Problemen fällt es schon schwer, Fiktion von Tatsachen zu unterscheiden, wenn man die Versionen aller Parteien kennt - zumal des einen Fiktion durchaus des anderen Tatsache zu sein vermag, da jeder das Geschehen nur durch seinen eigenen Filter hindurch wahrzunehmen in der Lage ist. Aber in einem Moralforum mag dieser Thread vielleicht interessant sein. Hier sind Sie auf www.recht.de .
Ich kann in Ihren Schilderungen nur wenig rechtliches finden. Bestenfalls die eingehende Fragen.
1. Wie ersichtlich und auch beweisbar, hat die Klassenlehrerin vertrauliche Informationen an andere Eltern weitergegeben. Hat hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg?
Das kommt darauf an, was Sie unter "Erfolg" verstehen. Der Fall würde gehört, und der Lehrerin daraufhin erklärt, dass sie eigentlich sowas nicht darf. Briefe, die an sie in ihrer Funktion als Amtsperson geschrieben sind, darf sie natürlich mit Kollegen und Vorgesetzten besprechen. Sie wird daraufhin erklären, dass hier auch auch die Eltern kollektiv betroffen waren und sie daher von ihr in Kenntnis gesetzt wurden, um dazu Stellung zu beziehen. Man mag sie auffordern, sich in Zukunft professioneller zu verhalten. Aber das Problem ist ja gelöst, es trat nur mit diesen unangenehmen Eltern auf und das Kind ist ja nun woanders. Die Frage ist eigentlich, wenn die anderen Kinder / Eltern mit der KL zufrieden sind, was wollen Sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde noch erreichen, wo doch Ihr Kind nun dem Einflußbereich der Lehrerin entzogen worden ist?
2. Unseres Erachtens ist die Schulleiterin, die hier ja auch Dienstvorgesetzte ist, als Ratgeberin und Mitwisserin in den Vorgang eingebunden. Ist sie daher überhaupt in der Lage objektiv zu entscheiden?
Subjektive Streitigkeiten können nicht objektiv entschieden werden. Was ist denn überhaupt strittig? Was soll denn entschieden werden? Dienstaufsichtsbeschwerden sind doch keine Anzeigen, die verhandelt werden müssen. Sie sind Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten von Amtspersonen, um deren Vorgesetzten ein im amtlichen Prozeß verwertbares negatives Feedback über eine Person zu geben. Im übrigen gibt es auch die Möglichkeit, eine Amtsperson förmlich zu loben. Warum tut das niemand? Weil wir es lieben, unsere eigene Gerechtigkeit zur Schau zu stellen und andere ja in Konkurrenz zu unserem Gutmenschen freud'scher Definition stehen? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirkt eine Anhörung, ggf. die Anhörung anderer Eltern und wird zusammen mit den Anhörungen, die diese bestätigen oder dementieren, zu den Akten der Amtsperson gelegt. Sie kann als Grundlage für dienstliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen für oder gegen eine Amtsperson argumentativ gebraucht werden, v. a. wenn sich die Beschwerden häufen oder bestätigen.
3. Kann und sollte diese Dienstaufsichtsbeschwerde nicht gleich beim Schulamt oder der Bezirksregierung eingereicht werden?
Diese würde sie an das zuständige Amt (hier das des Schuldirektors) vermutlich zur Bearbeitung weiterleiten. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schuldirektor ist an das ihm vorgestellte Amt zu richten; das könnte das städtische Schulamt sein. _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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