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Verfasst am: 25.08.05, 13:05 Titel: Fragen zur Fassade, Fahnen, u.ä. im Miets -Mehrfamilienhaus
Hallo,
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete im Erdgeschoss und habe somit statt eines Balkones wie die andere Mieter eine Terasse. Nun ist es so, das die Terasse mit einer Pallisade standartmäßig umzäunt ist (Es handelt sich um 3 Häuser des selben Typs, und jedes Haus hat auf den Terassen die selben Palisaden) Da ich einen Hund habe, der auch mal auf die Terasse allein und unangeleint sollte, und ich es zudem nicht so prall finde das jeder freien Zugang zur Terasse hat, sprach ich mit meinem Vermieter (in meinem Fall meine Eltern ; ich muss noch erwähnen das es sich bei dem Haus um Eigentumswohnungen handelt und somit jede Wohneinheit einen anderen Eigentümer hat) ob ich meine Terasse noch zwischen Haus und Palisade mit einem Zaun einzäunen dürfte. Meine Elten gaben das ok, und wir einigten uns darauf einen Blumenkasten aus Holz mit Rankgitter, einen Rosenbogen als Tor, und ein paar meter Zaun, was alles Stilmäßig zur vorhandenen Palisade passt. Dazu kamen halt einige Rosen, Pflanzkübel usw.
Rektion meiner Nachbarn war durchweg positiv, ("Schön wie grün das bei Ihnen ist" usw) zumal wir in dem Haus eine sehr gute Nachbarschaft haben, man trifft sich regelmäßig auf ein Bier usw.
Der hausverwaltung passte mein "Garten" allerdings überhaupt nicht in den Kram, von dort kommen dann auch Aussagen wie "Die Eigentümer beschweren sich, die Mieter auch" usw. Das wäre ja nicht schön... und all sowas. Bislang war mir das herzlich egal, für mein Rechtsbefinden kann ich mir soviel auf die Terasse stellen wie ich will, solang ich nicht die Rechte anderer Einschränke - was ich aber nicht tue, denn man freut sich ja anscheinend über den grüneen Fleck.
Neulich kam die Frau F. von der Hausverwaltung dann nochmal auf mich zu und bat mit unseren ganzen "Tingeltangel" abzunehmen - das wäre ja schrecklich und die Eigentümer beschweren sich und bla bla. Ich muss dazu sagen, das wir wegen einer Feier eine Lichterkette vom Balkon meines Nachbarn über mir abgehängt hatten und diese noch nicht entfernt hatten, und eine Piratenfahne aus dem Urlaub, die wir als Gag auf dem Rosenbogen montiert hatten (mein Nachbar hat sich übrigens die selbe mitgebracht und auf seinem Balkon angebracht) Auf Nachfragen was sie mit Tingeltangel meint, sagte sie das sie die Lichterkette, Fahne und den Rosenbogen meinte. Ich hab dann das Gespräch mit jaja beendet und nichts weiiter dazu gesagt. Wie gesagt meine Eltern in Position als Vermieter meinten auch, das da rechtlich keine Probleme gäbe und genehmigten das ja. Ich würde nur mal eine verlässliche Meinung dazu hören.
Ganz speziell Interessiert mich auch noch die Frage nach Fahnen . Wie sieht da die lage aus, in Anbetracht auf kommende Sportliche Ereignisse, hätt ich auch tierisch gern einen kleinen bis mittleren fahnenmast, um Flagge zu zeigen Stören würde das maximal meinen Nachbar über mir, der für solche Sachen aber immer voll dabei ist.
Dann wäre noch eine Frage offen, ob man ggf. die Hausverwaltung los wird. Die sind nämlich damals auf ganz komischen Wegen dazu gekommen uns zu verwalten. Und zwar, waren nicht alle Wohnungen verkauft und die Eigentümer haben alle dagegen gestimmt, und es wurden dann wohl irgendwie stimmen als positiv dazu gezählt, von nicht verkauften Wohnungen. Zufrieden jedenfalls ist nahezu niemand mit der Lösung.
Vielen Dank schonmal an dieser Stelle für das durchlesen des Textes
Es handelt sich hier um eine WEG die im Gesamten darüber zu empfinden haben was oder wie gewisse optische Beeinträchtigungen des Anwesens zu dulden sind. Dabei ist der optische Gesamteindruck und das Umfeld des Hauses mitentscheidend. Für Mieter von Eigentumswohnungen ist also wichtig, ob ihr VM der Eigentümergemeinschaft gegenüber einen Anspruch auf z.B. Gestaltung des Anwesens hat.
die Angeben sind für einigermaßen konkrete Aussagen zu dünn. Klar ist nur, dass der Mieter einer Eigentumswohnung nur die Zustimmung seines Vermieters braucht, um dort machen zu können, was er will. Das Problem würden die Vermieter, also die Eigentümer, bekommen. Eine Eigentumswohnung ist ja kein Haus, man ist zwangsweise Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und muss sich daher an die Teilungserklärung und etwaige Beschlüsse der Eigentümerversammlungen halten. Und dort kann durchaus geregelt und festgelegt sein, dass Fahnen oder sonstwas, das man von außen sieht, an den Wohnungen nix zu suchen haben. Ein häufiges Beispiel sind die angeblich störenden Blumenkästen oder der Zwang zu einheitlichen Markisen. Welche Beschlüsse es gibt, wissen die Eigentümer ja von den EV der letzten Jahre. Oder sie müssen halt beim Verwalter die Beschlusslage durchforsten. Oder sie lassen sich Fahne und Blumenkasten pp bei der nächsten Versammlung genehmigen, wenn sie dafür eine Mehrheit kriegen. Dann herrscht jedenfalls Rechtssicherheit.
Wie der Verwalter ins Amt gekommen ist, lässt sich aus den Angaben im Posting noch weniger nachvollziehen. Aus wichtigem Grund jederzeit und sonst spätestens nach fünf Jahren kann ihn die EV ja wieder abberufen und einen anderen wählen (§ 26 Abs. 1 WEG).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Also schreibe ich noch mal die mir bekannten Fakten :
- die Eigentümergemeinschaft besteht aus 3 Gebäuden mit je 6 Parteien.
- größtenteils vermietete Eigentumswohnungen (also kaum Eigentümer im Haus)
- jeweils die EG Wohnung mit Terasse, Rest Balkon
- meine Vermieter/Eigentümer sind meine Eltern
- Streitpunkt ist ein zusätzlich angebrachter Zaun + Tor im Rosenbogen auf meiner Terasse zwischen Haus und Palisade
- die anderen Parteien (Mieter u. Eigentümer) finden die Sache gut
Hier noch mal Bilder vom ganzen :
http://www.groni.org/altes/001.jpg
*ansicht wenn man auf das Haus zukommt (meine Wohnung EG linkes Haus 15a)
http://www.groni.org/altes/002.jpg
*der Zaun. Ursprünglich gab es nur die Pallisaden hinten im Bild, die bis zu dem Pfosten rechts im Bild gingen. Selbige waren übrigens schon übelst verwittert.
Also kann eine Hausverwaltung tatsächlich erst alle 5 Jahre geweschelt werden ? Ich denke wenn man alle Fakten dalegt dürfte das überhaupt kein Problem sein, da andere ja auch dermaßen unzufrieden sind.[/code]
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