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Wie laut darf ich meine Musik hören?

 
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tretmine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 07:41    Titel: Wie laut darf ich meine Musik hören? Antworten mit Zitat

Hallo, ich weiß die Frage gab es bestimmt schon hundert mal, aber kann mir bitte jemand weiterhelfen. Am liebsten wäre mit eine gesetzliche Regelung.

Es geht darum, daß mein Freund gelegentlich (ca. 4 mal im Monat) ziemlich laut Musik hört, macht und sich unsere Nachbarn darüber schon beschwert haben. Wir haben dabei aber immer die Fenster zu. Jedoch ist das Haus schon etwas älter.

Darf ich lauter als Zimmerlautstärke Musik hören, ja oder nein? Habe im Internet keine verwertbare Antwort gefunden. Die einen sagen ja die anderen nein. Was denn nun?

Bitte helft mir. Danke. "tretmine"
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist Zimmerlautstärke. Bei lauter tauben im Haus kann die Zimmerlautstrke schon mal etwas höher ausfallen. Normalerweise ist Zimmerlaustärke so, daß man sie eben nur im Zimmer hören kann. Wenn der Wunsch besteht etwas lauter seine Musik zu geniesen, dann sollte man schon auf Kopfhörer umsteigen.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Radio und Fernsehen dürfen nur so laut eingestellt werden das sie die Mitbewohner nicht erheblich stören.(§ 10 LlmSchGNW).Grundsätzlich gilt Zimmerlautstärke. Außerhalb der Wohnung darf man praktisch so gut wie nichts mehr vom Radio oder Fernsehen gehört werden. Das dauernde Dröhnen eines Musiksenders kann bei den Nachbarn sogar zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. 500 € Schmerzensgeld wurde hier schon von einem Gericht zugesprochen (AG Dortmund NJW-RR 94, 910)
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
in den meisten Landes- (oder kommunalen) Lärmschutzregelungen gibt es Ausnahmen für beruflich bedingten Krach (Berufsmusiker, Klavierlehrer) oder notwendigen Lärm (Renovierung), den darf man dann machen, aber natürlich nur außerhalb der Ruhezeiten. Einfach "Musik hören" ist Privatvergnügen, und das darf daher nie lauter als Zimmerlautstärke sein. Die Mietrechtsprechung folgt dem grundsätzlich. Wer sich nicht dran hält, riskiert die Kündigung, unabhängig vom Bußgeld vom Ordnungsamt.
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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