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Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen

 
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Birgit.Fischer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 12:27    Titel: Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe einige Fragen zu einem Darlehensvertrag, welcher schriftlich zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen werden soll.

Und zwar würde es sich um eine Summe von ca. 1000,00 bis 1500,00 EUR handeln.
Es soll keine Sicherheit hinterlegt werden, das Darlehen wird also Blanko vergeben.

Als Laufzeit sind ca. 2-3 Monate anzusetzen. Der Betrag sollte bis zur Fälligkeit entweder in unregelmäßigen Raten oder in einem Betrag zurück gezahlt werden. Bedingung ist also, dass bis zu diesem Fälligkeitstermin der komplette Betrag inkl. Zinsen getilgt ist, egal wie.

- Kann der Darlehensvertrag mit den oben genannten Merkmalen so abgeschlossen werden?
- Welcher Zinssatz gilt als sinnvoll? Vielleicht 11% p.a. (wie z. Zt. bei einem Dispositionskredit) oder ist das zu hoch?
- Wenn der Darlehensantrag von beiden Parteien unterschrieben wird und der Darlehensnehmer zahlt den Betrag nicht bis zum vereinbarten Termin zurück, welche Möglichkeiten besteht dann für den Darlehensnehmer als Privatperson das Geld doch noch zu bekommen? Evtl. mit Einschaltung eines Anwaltes? Ist der Vertrag also rechtsgültig?
- Gibt es weitere Sachen, die man bei so einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen zu beachten hat?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre/Eure Hilfe.

MfG Birgit Fischer
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 14:10    Titel: Re: Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen Antworten mit Zitat

Hallo Birgit Fischer,

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

Als Laufzeit sind ca. 2-3 Monate anzusetzen. Der Betrag sollte bis zur Fälligkeit entweder in unregelmäßigen Raten oder in einem Betrag zurück gezahlt werden. Bedingung ist also, dass bis zu diesem Fälligkeitstermin der komplette Betrag inkl. Zinsen getilgt ist, egal wie.

- Kann der Darlehensvertrag mit den oben genannten Merkmalen so abgeschlossen werden?


Ja

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

- Welcher Zinssatz gilt als sinnvoll? Vielleicht 11% p.a. (wie z. Zt. bei einem Dispositionskredit) oder ist das zu hoch?


Ist (bis auf Wucher) frei zu vereinbaren. Ich denke: Das Darlehen ist so flexibel wie ein Dispo, aber für den Darlehensgeber viel riskanter. Von daher eher höher als niedriger.

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

- Wenn der Darlehensantrag von beiden Parteien unterschrieben wird und der Darlehensnehmer zahlt den Betrag nicht bis zum vereinbarten Termin zurück, welche Möglichkeiten besteht dann für den Darlehensnehmer als Privatperson das Geld doch noch zu bekommen? Evtl. mit Einschaltung eines Anwaltes?


- Mahnen
- gerichtlicher Mahnbescheid
- Titel
- Pfändung
--> und am Ende verbleibt die Erkenntnis, dass wo nichts ist, auch nichts zu holen ist.

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

Ist der Vertrag also rechtsgültig?


Es besteht Vertragsfreiheit. Ja.


Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

- Gibt es weitere Sachen, die man bei so einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen zu beachten hat?


1) Niemals Geld an Freunde verleihen! Man verliert sonst beides: Geld und Freunde.
2) Niemals Geld an Freunde verliehen! Wenn der Freund Geld von der Bank leien kann, braucht er kein Geld privat zu leien, wenn die Bank nein! sagt, sollte man auch privat kein Geld vereleien.
3) Alles Wichtige schriftlich festhalten
- Betrag
- Rückzahlungsmodalitäten
- Zinsen
- Sicherheiten
- Folgen bei Nichtzahlung (Verzugszinsen)
4) Zahlungen aus Beweiszwecken nur unbar (per Überweisung). Mit Verwendungszweck "Kredit gemäß Vertrag vom ..."
5) Steuerliche Fragen klären (übrigens: Zinseinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig)
6) Niemals Geld an Freunde verleihen.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 14:11    Titel: Re: Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen Antworten mit Zitat

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Ich habe einige Fragen zu einem Darlehensvertrag, welcher schriftlich zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen werden soll.

Und zwar würde es sich um eine Summe von ca. 1000,00 bis 1500,00 EUR handeln.
Es soll keine Sicherheit hinterlegt werden, das Darlehen wird also Blanko vergeben.

Als Laufzeit sind ca. 2-3 Monate anzusetzen. Der Betrag sollte bis zur Fälligkeit entweder in unregelmäßigen Raten oder in einem Betrag zurück gezahlt werden. Bedingung ist also, dass bis zu diesem Fälligkeitstermin der komplette Betrag inkl. Zinsen getilgt ist, egal wie.

- Kann der Darlehensvertrag mit den oben genannten Merkmalen so abgeschlossen werden?


Unter Privatpersonen problemlos.

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

- Welcher Zinssatz gilt als sinnvoll? Vielleicht 11% p.a. (wie z. Zt. bei einem Dispositionskredit) oder ist das zu hoch?


"Sinnvoll" ist doch etwas schwammig. Dazu kann man nichts sinnvolles äußern.
[quote="Birgit.Fischer"]
- Wenn der Darlehensantrag von beiden Parteien unterschrieben wird und der Darlehensnehmer zahlt den Betrag nicht bis zum vereinbarten Termin zurück, welche Möglichkeiten besteht dann für den Darlehensnehmer als Privatperson das Geld doch noch zu bekommen? [quote="Birgit.Fischer"]

Rein rechtlich:
Mahnbescheid und/oder einklagen. Mit Anwalt oder ohne.
Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

Evtl. mit Einschaltung eines Anwaltes? Ist der Vertrag also rechtsgültig?

Ob er gültig ist oder nicht ergibt sich auf Basis aller rechtlich relevanter Umstände.

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::

- Gibt es weitere Sachen, die man bei so einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen zu beachten hat?


Das kommt auf die Umstände an. Wenn es nur und ausschließlich um eine zivilrechtliche Wirksamkeit und Beeisbarkeit geht, empfiehlt es sich, das Ganze schriftlich zu machen, von beiden unterzeichenen zu lassen und Parteien, Darlehensbetrag, Rückzahldatum, Zinssatz als Minimum reinzupacken und ggf. was eben sonst noch an Rückzahlungsmodalitäten gewollt ist.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Birgit.Fischer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Erklärungen und Meinungen.

Das hat mir schonmal sehr weiter geholfen.

MfG Birgit Fischer
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