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Es war einmal....Mister X, der im Dezember vergangenen Jahres einen Anwalt aufsuchte. Es ging um einen "Haftfplichtfall" (Beschädigung eines Gegenstands eines Dritten). Während des Gesprächs mit dem Anwalt (Schwerpunkt u.a. Familienrecht) wechselte Mister X kurz das Thema (Trennung, gemeinsamer Grundbesitz). Dauer dieser Abschweifung max. 5 Minuten. Nun, fast ein dreiviertel Jahr später stellt der Anwalt diese "Familien-Beratung" mit knapp 180 Euro in Rechnung. Ist das korrekt? Oder kann Mister X diese - in seinen Augen ungerechtfertigte Rechnung - anfechten. Wenn ja, wie?
Die anwaltliche Beratung ist eine Informationsdienstleistung. Und die Kostenhöhe ist per RVG pauschaliert und stellt grds. auf potentielle Streitgegenstände ab. Es kann also durchaus sein, dass hier ein Anspruch entstanden ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Für das Abschweifen kann meiner Meinung nach eine Beratungsgebühr verlangt werden. Zur Berechnung muß der RA allerdings angeben, von welchem Streitwert er ausgeht. Außerdem ist für die Beratungsgebühr ein Faktor von 0,1 bis 1,0 möglich. Welchen Faktor hat der RA angesetzt?
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