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Wollte darauf hinaus, das hier der Stellplatz mitvermietet (EFH) zur Mieteigenschaft gehört. Der Vermieter darf diesen nicht beseitigen oder in seiner Eigenschaft so verändern, das eine Nutzung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Aber das hat der VM ja schnell eingesehen. Gespräche wirken oft Wunder.
ich sage mal, das die beide grade SUPER GUT gelaut waren, den sonst meckern und schimpfen sie nur! Egal was ich mache. (Diese einsicht hat mich sogar sehr gewundert - vielleicht haben sie gemerkt, das ich nicht alles mit mir machen lasse. Ich habe ihr auch gesagt - beim letzten "gespräch" - das ich mich schlaumachen werde und notfalls auf micht einen Anwalt)
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