Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nein, das MHG ist seit 19.6.2001 außer Kraft. Der alte § 2 MHG wurde ersetzt durch (vermutlich) § 558 BGB. Das ganze MHG wurde ins BGB (ich meine, § 557 bis 561) übergeführt, wobei viele § wortgleich übernommen wurden, manche § wurden leicht umformuliert und nur wenige § komplett geändert bzw. abgeschafft, wie z.B. der § 5 MHG (Mieterhöhung aufgrund dinglich gesicherter Kapitalkostenerhöhung). Wenn die Zinsen steigen und der Vermieter seine Finanzierung nicht zinsgebunden hatte bzw. wenn diese ausläuft, kann er die gestiegenen Zins-Kosten nicht mehr auf die Mieter umlegen. Aber so ziemlich alles andere ist gleichgeblieben.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.