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Zerstörung eines Mieterbades bei Rohrreparatur

 
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 04:23    Titel: Zerstörung eines Mieterbades bei Rohrreparatur Antworten mit Zitat

Hallo Forumsmitglieder,

kennt hier jemand die Rechtslage bzw. Urteile bei Mietereinbauten die durch eine Sanierung des Hauses zerstört werden ?

Mieter baut allerdings ohne Genehmigung des Vermieters ein Bad in seine ohne Bad
angemietete Wohnung ein.
Vermieter wird irgendwann davon in Kenntnis gesetzt und hat den Zustand danach über Jahrzehnte geduldet.
Um die alten Bleirohre und Abflussrohre zu erneuern und Wand und Decke nach einem Rohrbruch trockenzulegen muß die vom Mieter eingebaute Dusche und die angebrachte Rohrverkleidung mit Fliesen entfernt werden.

Muß der Mieter die Zerstörung dulden oder die Einbauten sogar selbst aktiv entfernen
wenn er vom Vermieter zur Durchführung der Reparaturen dazu aufgefordert wird?

Kann der Mieter danach verlangen das Dusche und Fliesen wieder hergestellt werden ?

Was ist mit dem restlichen Bad wenn die hochwertigen Fliesen in dieser Farbe heute nicht mehr zu bekommen sind ? (Badeinbau liegt 40 Jahre zurück)

Kann der Vermieter sich anschließend weigern die vom Mieter veränderte Wasser und Abwasserinstallation in der Wohnung wieder an das Hausnetz anzuschließen, da der Mieter für den Umbau keine Genehmigung hat ?

Wie sollte man reagieren wenn der Vermieter anbietet, nach Abschluß der Reparaturen das gesamte Bad zu erneuern dafür dann aber eine Mieterhöhung für die "Modernisierung" zu verlangen ?

Kann der Vermieter eine Modernisierung erzwingen obwohl das Bad schon durch den Mieter eingebaut wurde ?

Viele Fragen. Ich hoffe es gibt hier ein paar hilfreiche Tips.
Sonst findet man im Internet leider nichts dazu.
Vielen Dank schonmal.

Werner
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter schuldet den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache. Dies ist im dargestellten Fall eine Wohnung ohn Bad.
Die Zerstörung der Mietereinbauten sind das Risiko des Mieters.
Selbstverständlich kann der Vermieter die Mietsache im Grundsatz jederzeit modernisieren. Dies gilt auch, wenn wie im vorliegenden Fall ein Bad bereits durch den Mieter eingebaut wurde. Die Modernisierung kann vom Mieter nur verhindert werden, wenn für den Mieter eine besondere Härte entstehen würde. Im Zusammenhang mit Mietereinbauten könnte dies der fall sein, wenn der Mieter seine Investitionen noch nicht abwohnen konnte. Üblicherweise wird für Investitionen in Höhe einer Jahresmiete eine Abwohndauer von 4 Jahren angenommen. Da der Badeinbau 40 Jahre zurückliegen soll, wird dies hier kaum zutreffen.
Abschließend kann ich mir eine Bemerkung nicht verkneifen: der gleiche Mieter, der hier von seinen hochwertigen Fliesen schreibt, würde das gleiche Bad im gleichen Zustand vermutlich als uraltes Gelumpe betrachten, wenn es Teil der Mietsache wäre.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, dass der VM gezwungen war, die alten Leitungen zu erneuern, er hätte damit als warten können, bis der Mieter draußen ist.
Wegen Rohrbruch müßte doch eine Versicherung den Schaden übernehmen. Es wurde ja Eigentum vom Mieter und Vermieter beschädigt.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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