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Not-Schlüssel während Urlaub
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Lorenz33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 10:56    Titel: Not-Schlüssel während Urlaub Antworten mit Zitat

Kurze Frage, es scheint üblich (oder ist es Pflicht?) während eines Urlaubs auf Seiten des Mieters einen Schlüssel für Notfälle bei Freunden oder Nachbarn zu hinterlegen. Nun meine Frage, sollte tatsächlich ein solcher Notfall eintreten, z.B. Feuer, Wasserrohrbruch usw. dann gehe ich davon aus, dass die Feuerwehr die Wohnung aufbrechen wird und nicht erst versucht, den Nachbarn zu erreichen und dann wartet, bis derjenige den Schlüssel vorbeibringt.

Kann das wirklich sinnvolle Pflicht sein?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ob es eine sinnvolle Pflicht ist könnte man diskutieren.
Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss der Mieter dafür sorgen, das der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und das dem Vermieter mitteilt. Verletzt der Mieter diese Pflicht, muss er für daraus entstehende Schäden Ersatz leisten. (BGH WM 72, 25 ; AG Köln WM 86, 86)
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Lorenz33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mh.. ok - doch was ist, angenommen, der Nachbar des Vertrauens bekommt den Schlüssel, aber ist wahrscheinlich berufstätig und nicht 24h zu Hause oder erreichbar? Und somit für Notfälle, die ja auch eine gewisse "Zeit"-Not beinhalten, völlig nutzlos.. aber dennoch ist es für die Mieterpflicht ausreichend, jemandem den Schlüssel zu überlassen und den VM darüber in Kenntnis zu setzen. Ob der Nachbar dann tatsächlich erreicht werden kann, hat nichts mehr mit der Haftungsfrage zu tun oder?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hauptsächlich geht es um die Abwesenheit des Mieters über einen längeren Zeitraum, wie z.B. Urlaub, Krankenhaus.... Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit den Schlüssel in einem vom Mieter versiegelten Umschlag dem VM zu überlassen. Frage
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Lorenz33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sind 14 Tage "längere Abwesenheit"?
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Diskussion finde ich sehr müssig:

Wie oft hatten Sie schon Wasserschaden oder Hausbrand während der Abwesenheit?
Und stimmt: die Feuerwehr hat Hackebeilchen....die erfragen nicht erst, wo denn der Schlüssel ist, denn die müssen vom Schlimmsten ausgehen, nämlich: dass der Mieter sich in der Wohnung befindet und ggf. gerade erstickt....

Fahren Sie in Urlaub und zerbrechen Sie sich nicht den Kopf über "Was wäre wenn"- selbst der VM könnte vergessen, bei wem Sie den Schlüssel hinterlegt haben- oder derjenige stirbt-oder-oder-oder

Bevor mein VM die Schlüssel zu meiner Wohnung hat lasse ich es auf die Kosten für den Schlüsseldienst, ein Schloss oder die Wohnungsabschlusstür ankommen. Der VM kann übrigens auch nicht viel damit anfangen, wenn er 150 km weg wohnt.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

@Susanne: Bei diesem Fall muss der Mieter allerdings damit rechnen, wie Sie auch ausgeführt haben, dass er z.B. Schlüsseldienst o.ä. zahlen muss, wenn ein "Notfall" vorliegt, bei dem die Wohnung nicht sofort geöffnet werden muss.

Es empfiehlt sich also, wenn man das nicht in Kauf nehmen will, den Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag einem Nachbarn, einem in der Nähe wohnenden Bekannten oder dem VM zu übergeben und ggf. dies dem VM mitzuteilen.

14 Tage würde ich persönlich schon als längere Abwesenheit sehen.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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clarissa1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="flo2"]@Susanne: Bei diesem Fall muss der Mieter allerdings damit rechnen, wie Sie auch ausgeführt haben, dass er z.B. Schlüsseldienst o.ä. zahlen muss, wenn ein "Notfall" vorliegt, bei dem die Wohnung nicht sofort geöffnet werden muss.

Es empfiehlt sich also, wenn man das nicht in Kauf nehmen will, den Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag einem Nachbarn, einem in der Nähe wohnenden Bekannten oder dem VM zu übergeben und ggf. dies dem VM mitzuteilen.

Müsste man alles noch schriftlich absichern im Falle .........

Und wenn im Notfall der VM nicht erreichbar ist, der Nachbar auch nicht, weil keiner von denen während 2 oder mehr Wochen die Verpflichtung eingeht, jederzeit parat zu stehen? Wer zahlt den Notdienst dann? Derjenige, der ihr ordert erstmal. Denke ich doch.
Also ich nehm keinen Notschlüssel in dem Sinne an. Da geht mir meine Freiheit vor. Blumen gießen, Katze füttern: JA, aber nicht mehr!
Gruß Clary
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.08.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an Alle, habe ich das richtig verstanden? Der VM muss wissen, wann ich im Urlaub bin und wer den Schlüssel hat??? Bitte noch mal antworten-ich habe noch nie meine VMs informiert, wenn ich weg war!
Gruß Manuela
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

coole Frage manschi,
da meine Mieter mich noch nie nich über Urlaub informiert haben, werde ich dann mal für 2006 einen Urlaubsplan rumgehen lassen. Lachen Lachen Lachen
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biggi33
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 05:07    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich war es ein großes Glück, daß ich beim Hausmeister, der nur 3 Straßen weiter sein Büro hat, den Wohnungsschlüssel im verschlossenen Umschlag hinterlegt hatte. Eines Tages war mein Schlüsselbund weg, ich hatte Handwerker in der Wohnung und sowas, ich fand es einfach nicht mehr und so war ich beim Hausmeister, um meinen Schlüssel zu holen, damit ich wieder raus konnte.
Zwei Tage später fand ich die gesuchten Schlüssel, ich hatte sie verlegt und nicht verloren und gefunden hat sie ein anderer Handwerker, der genau an dieser Stelle zu tun hatte.........
Jetzt ist der Notschlüssel wieder beim Hausmeister, alles ist wieder in Ordnung und ich kann wieder ruhig schlafen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.08.05, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ Meiner-einer, ERNSTHAFT jetzt???? Winken Winken Winken

@biggi33 Schlüssel habe ich bei meiner Nachbarin ja auch schon wegen der Bumen und so machen wir das-aber eben nur für den Urlaub! Bei aussperren muss halt mein Partner kommen. Aber ob mein VM informiert sein MUSS hätte ich gerne gewusst......
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Im Klartext gehts nicht darum dem VM den Urlaubsplan zu übergeben, sondern es geht darum das der Mieter nicht für Folgeschäden (z.b.Schlüsseldienst) aufkommen müsste.
Ein Notfall muss ja nicht gerade ein Feuer in der Wohnung sein könnte möglicherweise "NUR" ein tropfender Wasserhahn eine Überschwemmung auslösen. ?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht um eine Meldepflicht für die Zeiten der An- und Abwesenheit, sondern eine Meldepflicht bzgl. des Aufbewahrers eines Zweitschlüssels.

Anders formuliert: Entsteht in Abwesenheit des Mieters ein Notfall aufgrund dessen der Vermieter/ein Dritter in die Wohnung muss, so kann er diese in Ermangelung eines milderen Mittels aufbrechen.

Will man das vermeiden, muss man ihm entweder einen Schlüssel zur Verfügung stellen oder einen Dritten als Verwahrer benennen. Da reicht ein pauschales "Frau X hat einen Zweitschlüssel wenn mal etwas sein sollte." Wobei bei Eilfällen natürlich auch nicht auf eine etwa abwesende Verwahrerin gewartet werden muss.

Ich persönlich halte viel von der Verwendung eines ordentlich versiegelten Umschlages Smilie
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mist, und ich hatte schon einen Urlaubsplan für alle 12 Wohnungen geexelt. Winken
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