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Ein Vermieter hat Mieterin A agressiv und beleidigend fristlos gekündigt!
Vorgeschichte:
Vermieter hat unter der Wohnung der Mieterin A ein Geschäft dessen Decke in unregelmässigen Abständen tropft und auch teilweise herunterkommt!
Er überprüft daraufhin alle Wohnungen über dem Geschäft auch von Mieterin A - findet aber nichts!
Zwischendurch kommen öfter seine Mitarbeiter oder er selber und fragen ob Mieterin A und deren Freund grade duschen würden weil es tropfe- mal duschte Mieterin A kurz davor aber meistens nicht! Mieterin A ging auch des öfteren in das Geschäft hinunter und fragte ob es tropfen würde da sie soeben eine halbe Stunde die Dusche betätigt hatte aber dann war auch nichts!!!!
Es tropft total sporadisch! Viel seltener als Mieterin A und deren Freund duschen!!Mieterin A kam gestern von der Arbeit und es tropfte Ãm Geschäft wieder! Vermieter klingelte und kam vorbei Mieterin A lässt ihn herein und er dreht nochmal alle Hähne auf und fragt ob Mieterin A grade geduscht hätte! Sie verneint sie kam grade erst nach Hause! Mieterin A bittet Vermieter die Dusche nochmals zu kontrollieren!
Dieser dreht erstmal alles wieder aus! Nichts war schuld!
Rüber zu den Nachbarn- auch nichts! Dann endlich die Dusche von Mieterin A!
Diese weist ihn noch daraufhin das die Dichtung ab ist! Vermieter dreht alles auf lässt ein paar minuten laufen, konmmt wieder hoch macht aus geht wieder kommt wieder hoch macht wieder alles an- geht- kommt nach ein paar minuten wieder hoch und sagt er komme in 2 Minuten!
Mieterin A wartet brav und er kommt, und sagt der Schaden wäre definitiv bei Mieterin A! Hockt sich vor die Dusche und fängt dort an mit Mieterin A`s Duschvorleger das Bad zu trocknen, mit dem Rücken zu ihr sagt er bedrohlich ruhig:"Ich kann es Ihnen ja sagen, sie sind ja eine Erwachsene Person. Ich glaube Ihnen nicht! Und sie haben grade geduscht und jedesmal wenn es tropfte auch! Mieterin A verneint- das ist nicht wahr! Mieterin A und dessen Freund waren oft genug nicht Zuhause als es tropfte und umgekehrt! Vermieter wird immer lauter, er liesse sich nicht anlügen und es wäre eine Frechheit ihn wegen einer Lapalie so zu täuschen! Er schreit Mieterin A dermassen an das diese zittert! Diese sagt dem Vermieter: Hören sie auf mich anzuschreien! Dieser schreit immer lauter wenn er erstmal schreien würde, höre sich das noch ganz anders an! Und als Mieterin A sagt das ist eine Zumutung wie sie mit mir reden, sagte er zu ihr: Sie sind eine Zumutung für alle Menschen!
Und ich kündige ihnen hiermit! Mieterin A steht da wie vom Donner gerührt!
Sie konnte nichts mehr sagen! Vermieter ruft in Mieterin A´s Bad dann deren Freund an und sagt dem, Mieterin A und deren Freund müssten an der gemeinsamen Beziehung arbeiten, denn Mieterin A würde wohl lügen! Des weiteren hätten Mieterin A und ihr Freund nie die Tür geöffnet obwohl sie Zuhause gewesen wären! Dazu muss gesagt werden, das der Vermieter schon des öfteren unangemeldet Abends vor der Tür stand nach dem Mieterin A grade ausgezogen im Bett lag und auch keinen Besuch mehr empfangen wollte! Der Vermieter versuchte dann durch sämtliche Tricks die Mieterin A aus der Wohnung zu locken in dem er z.B draussen an den Stromkasten von Mieterin A ging um zu sehen das diese auf Grund fehlenden Stroms vor die Tür käme um nach dem Rechten zu sehen!! Angemeldet hatte er sich grundsätzlich nie und er zog es vor ab Abends um 20 Uhr vor der Tür zu stehen! Bitten in Verbindung mit früheren Terminen nahm er selten wahr! Nun vertritt er die Meinung Mieterin A und ihr Freund hätten ihn hintergangen! Sie wären immer zuhause gewesen wenn Wasser lief obwohl das nicht korrekt ist! In einem Brief den er am selben Abend hereinreichte teilte er mit das er das Duschen ab sofort untersage und er nach einem von Mieterin A genannten Termin irgendwann in der kommenden Woche Handwerker schicken wüde! Sollte Mieterin A die Dusche dennoch benutzen würde er das Wasser abstellen!
Die ausgespochene Kündigung basiere auf einem von Mieterin A zerstörten Vertrauensverhältnis zwischen ihm und ihr da sie ihn am laufen Band getäuscht hätte!
Die Kündigung gelte zum nächstmöglichen Termin und er gäbe Mieterin A sogar die Möglichkeit sobald diese eine akzeptable Wohnung gefunden habe, sie fristlos aus dem Vertrag zu entlassen!
Sein mitgeführter Mitarbeiter drückte Mieterin A das Schreiben in die Hand und der Vermieter meinte, dies ist mein Zeuge und wir sehen uns vor Gericht!
Vor Gericht? Mieterin A hat nichts getan!!
Die fristlose Kündigung passt ihr eigentlich gut, denn Mieterin A wollte, weil die Umstände in diesem Haus nicht tragbar waren sowieso zum 01.10 umziehen und erspart sich so zusätzliche Mieten, aber was soll das mit dem Gericht?
In dem von dem Vermieter eingereichten Brief steht das er froh ist wenn die Geschichte durch ist und er ruhe vor Mieterin A und ihrem Freund hat! Mieterin A´s Freund sagte er, er wolle mit ihnen nichts mehr zu tun haben und dann Gericht?
Er beleidigte Mieterin A mit o.g genannter Aussage und deren Freund mit der Aussage "Er solle in psychologische Behandlung gehen" nachdem der Vermieter unterstellt hatte Mieterin A´s Freund hätte immer trotz Anwesenheit die Tür nicht geöffnet und Mieterin A´s Freund darauf mit " Glauben Sie wirklich ich würde mir dafür so eine Mühe machen?" antwortete.
Es steht auch die Frage im Raum ob der Vermieter das Ganze tut um einer Schadensregulierung aus dem Weg zu gehen.
Er hatte vor ca. 4 Monaten ein verstopftes Wasserrohr im keller weil jemand eine Binde im Klo hinunter gespült hatte!! Vermieter wollte das auf die Frauen allgemein schieben (die machen das so) als Mieterin A´s Freund daraufhin sagte das dem definitiv nicht so ist, meinte der Vermieter nur abwiegelnd Mieterin A wäre ja eine angenehme Mieterin die immer schön pünktlich zahlt! Jetzt tut er Mieterin A so etwas an?
Mieterin A´s Keller war durch o.g. Wasserrohrbruch total überflutet, alles ist kaputt und voller Abwasser! Vermieter weigert sich aber das zu ersetzten, sagt Mieterin A hätte alleinige Schuld denn sie hätte alles auf den Boden gelagert! Das stimmt nicht! Über Mieterin A´s Keller ist das Lager seines Geschäfts! Dort werden ständig schwere Kästen und Fässer umgelagert und alles was Mieterin A mühevoll ins Regal gelagert hatte fällt von der Erschütterung hinaus und auf den Boden! IMieterin A war natürlich nicht jeden Tag im Keller und lagerte um! Und dann war da noch eine Ratte die Mieterin A sämtliche Dinge heruntergerissen hatte!!
Als Mieterin A den Vermieter anrief um ihm die Ratte zu melden antwortete er mit : "Nicht schon wieder!" Als Mieterin A daraufhin fragte ob das schon einmal der Fall war antwortete Vermieter nur flüchtig -wohl in einem anderen Haus neben einer Fleischerei! Er wollte Mieterin A dann bei einer Keller Begehung erklären sie hätte zu viel in in ihrem Keller liegen und daher kämen die Ratten! Mieterin A hatte dort nur Möbel stehen! Keinen Abfall!!!!! Ausserdem hat der Keller keine Fensterscheibe!
So steht für Mieterin A noch im Raum - das der Keller bei einem Auszug ausgeräumt und z.T neue Gebrauchsgegenstände entsorgt werden müssen, da a. G. der geschilderten Situation fast alles unbrauchbar geworden ist und durch Abwasser verseucht!
Der Vermieter ist unverschämt und beleidigend und macht Mieterin A grosse Angst!
Was soll sie machen? Wie soll sie die 3 Wochen herumkriegen bis sie umgezogen ist? Was wenn der Vermieter an Mieterin A´s Sachen geht wenn sie nicht da ist!
Was wenn er Mieterin A vor Gericht stellt weil er ihr die Sanierung anhängen will oder erreichen das Mieterin A allein für den Keller aufkommt- sprich für die Entsorgung etc.?
Ist Mieterin A nicht auch wenn sie nicht schuldig ist grundsätzlich in der schlechteren Position? Grade wenn das Gericht eingeschaltet wird?
Wenn Mieterin A die Miete streichen würde für den kommenden und damit letzten Monat, kann der Vermieter- Mieterin A dann untersagen in Verbindung mit der Kündigung, ihre Wohnung zu betreten um ihre Sachen herauszuholen oder ähnliches???
Mieterin A ist Auszubildende ohne Einkomen und über die Eltern versichert- allerdings nicht via Rechtsschutz da dieser nur für die Elternwohnung aufkommt, nicht aber für die von den Eltern bezahlte Wohnung der Tochter. so ist die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu beauftragen nicht gegeben.
Gehen Sie zum Amtsgericht und lassen sich einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung ausstellen. Vorher mal dort anrufen und nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden. Mit diesem Schein können Sie eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt Ihrer Wahl in Anspruch nehmen.
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