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Verfasst am: 31.08.05, 17:56 Titel: Totalschaden an älterem Fahrzeug
Wie ist die Rechtslage für den Geschädigten in der folgenden Situation?
Ein geparktes, älteres Fahrzeug wird durch einen vorbeifahrenden LKW stark beschädigt. Die Schuldfrage ist eindeutig und die Versicherung des Verursachers nimmt Kontakt mit dem Geschädigten auf. Ein unabhängiger Sachverständiger stellt fest, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Welchen Wert bekommt der Geschädigte erstattet?
Wie hätte sich die Situation verändert, wenn der Schaden knapp unterhalb des Totalschadens gelegen hätte?
Wenn der Schaden unterhalb des Totalschadens liegt oder auch noch etwas darüber, dann kann man eine Reparatur durchführen lassen.
Ansonsten gilt der Zeitwert, der nach gängigen Tabellen und Berechnungsprogrammen ermittelt werden kann. Dieser Betrag wird dann (anstelle der Reparatur) an den Geschädigten ausgezahlt.
Von dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs wird dann noch der Restwert Ihres Fahrzeugs abgezogen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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