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Nach 1 Jahr Mietverhältnis plötzlich Miete f. Treppenhaus?

 
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Mala1981
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 21:12    Titel: Nach 1 Jahr Mietverhältnis plötzlich Miete f. Treppenhaus? Antworten mit Zitat

Vermieter Meier hat Mieter Huber (Namen frei erfunden) eine Nebenkostenabrechnung für 2004 erstellt. Im Haus des Vermieters Meier wohnen drei Parteien. Gemeinschaftlich haben alle drei Parteien gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch eingelegt. Die Abrechnung wurde korrigiert, mit dem Erfolg dass alle drei Parteien einen höheren Betrag als in der ersten Abrechnung leisten sollen. Nach dem erneuten Widerspruch kommt von Vermieter Meier ein Schreiben in dem mehr oder weniger alle Argumente seitens der Mieter zunichte geredet werden. Außerdem kündigt der Vermieter Meier an, dass für das Treppenhaus (dort sind von Anfang an ein Schuhschrank und ein Garderobenschrank gelagert) ein Mietzins zu entrichten ist, wenn dies nicht erwünscht wird, so muß das Treppenhaus von persönlichen Gegenständen der Mieter befreit werden. Selbiges gilt mit dem Gemeinschaftlich genutzten Dachboden.

Zu bedenken gibt der Vermieter den Mietern, dass zweitwägen der Mietparteien im Hof unentgeldlich abgestellt werden durften (was aber - so liest man zwischen den Zeilen - sich in absehbarer Zeit ändern konnte, sofern die Mieter erneut Widerspruch einlegen). Außerdem sollen die Mieter den großen Garten bedenken, der ebenfalls gemeinschaftlich (Mietvertraglich auch geregelt) nutzen dürfen.

Auf Grund der erhöhten Nebenkostenabrechnung werden die Nebenkostenvorauszahlungen monatlich ebenfalls um 25% erhöht.

Im Vergleich zum Jahr 2004 würde Mieter Huber jetzt statt beispielsweise 380 EURO insgesamt 435,55 Euro (inkl. Treppenhaus) bezahlen.

Ist es zulässig, dass Miete für den Vorraum der Wohnungen verlangt werden kann, bzw. auch für den Dachboden? Gibt es Rechtssprechungen die in diesem Falle hilfreich sein könnten?

Zur Information... dem Mietverhältnis liegt der Mietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein zu grunde 04/2002.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Eine zusätzliche Miete für Treppenhaus ist logisch nicht wirksam. Allerdings dürfen im Treppenhaus keine persönliche Sachen wie Schränke abgestellt werden, das kann der VM untersagen. Treppenhaus zählt zu den Gemeinschaftsräumen. Möchte hier aber nicht die Diskussion wegen Kinderwagen oder Fahrräder im Treppenhaus lostreten, denke das war hier nicht gemeint. (Auch wenns da kürzlich große Probleme in Berlin mit Branstiftung gab)
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn doch alles im MV bezüglich des Gartens und des Hofes geregelt ist, kann er diese Vereinbarungen nicht einseitig ändern. Wenn die Benutzung des Dachbodens nicht geregelt ist, kann er hier eine mündliche Zusage wieder entziehen.
Zum Treppenhaus kann ich Werner nur zustimmen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 04:58    Titel: Antworten mit Zitat

Warum wurde gegen die erste NK-Abrechnung Wiederspruch eingelegt?
Was war in der 2. NK-Abrechnung anders?
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Mala1981
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die bisherigen Informationen.

Grund für den ersten Widerspruch war der Anstieg der Heizkosten. Sind in den Vorjahren in diesem Fall konstant ca. 4000-5000 Liter Heizöl verbraucht worden, so stieg der Verbrauch im Jahr 2004 auf 7300 Liter an. Die Aufschlüsselung der NK-Abrechnung war für einen Nicht-Profi völlig unverständlich. Die Mieter hatten darum gebeten, dass die Heizung überprüft wird, ob sie auch richtig eingestellt ist etc.

In dieser ersten NK-Abrechnung zahlte Partei 1 z.b.200 Euro nach, Partei 2 ca. 400 Euro, Partei 3 ca. 300 Euro.

Dann wurde die NK-Abrechnung berichtigt. Für die Mietgemeinschaft war die Umlegung der Kosten ebenso unverständlich wie in der ersten Abrechnung. Allerdings änderte sich die Summe der Nachzahlung. Bei Partei 1 wären es nun 250 EURO, bei Partei 2 ca. 250 Euro und bei Partei ca. 500 EURO.

Mittlerweile ist ein kleiner Mieter/Vermieter-Streit entbrannt, bei denen es der Mietgemeinscahft so vorkommt als würde der Vermieter nun demonstrieren wollen, dass er am längeren Hebel sitzt.
Da bei dem Mieter Huber keine Vereinbarung bzgl. Treppenhausnutzung Mietvertraglich geregelt ist, kann der Vermieter hier ansetzen. Die anderen beiden Mietparteien wohnen schon seit über 10 Jahren im Haus, bei diesen zwei Parteien wurde nichts bzgl. der Nutzung des Speichers geregelt, in diesem Falle setzt der Vermieter den Hebel hier an und möchte Miete für die genutzte Speicherfläche haben.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt IMMER die Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festem Maßstab, im Regelfall nach der Wohnfläche, verteilt.
Mieter haben das Recht, Heizkosten um 15 Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann ich verstehen, das der Vermieter sauer reagiert. Wenn er 7300 Liter Öl für die Mieter einkaufen muß und diese dann nicht bezahlen wollen - wie würden Sie als Vermieter reagieren?

Ich teile Ihre Einschätzung, das sich hier ein handfester Dauerstreit anbahnt. Verlierer sind meist beide Parteien. Die Mieter werden sich dort nicht mehr wohlfühlen, dafür wird der Vermieter sorgen. Und den Vermieter kostet das ganze Spiel viel Zeit und Geld.

Es wird sinnlos sein, jedes Problem einzeln auf rechtmäßigkeit zu prüfen. Praktisch haben Sie 3 Möglichkeiten:
1. einigen Sie sich sachlich und vernünftig mit dem Vermieter
2. suchen Sie sich eine neue Wohnung
3. leben Sie im Dauerkrieg mit dem Vermieter dort weiter
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Mala1981
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

@meinereiner,
natürlich verstehe ich in diesem falle den vermieter. nur... der vermieter ist meines wissens verpflichtet, die heizung gelegentlich überprüfen zu lassen bzgl. einstellungen usw.! er sorgt nicht einmal dafür, dass die zwei mal jährlich fälligen termine vom kaminkehrer eingehalten werden. darum müssen sich die mieter selbst kümmern.
die mietparteien haben in diesem fall darum gebeten, die heizung überprüfen zu lassen. und das shcon mehrmals! bis dato ist dies nicht geschehen!
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Mala1981
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

davon abgesehen bezahlen die mieter monatlich um die 100 euro für die nebenkosten voraus. es ist also nicht so, dass der vermieter komplett in vorleistung gehen muss.
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