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Vermieter verlangt geöffnete Fenster und Balkontür

 
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SimonSt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:37    Titel: Vermieter verlangt geöffnete Fenster und Balkontür Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Vor ca. 1 Monat wies uns unsere Vermieterin (die im gleichen Haus wohnt) mündlich darauf hin, daß im August Maler kommen werden um Teile der Fassade und unsere Fenster von aussen zu streichen. Am Sonntag (28.08.) klingelte sie dann bei uns und sagte, daß am Dienstag das Gerüst aufgebaut würde und am Mittwoch oder Donnerstag die Maler kommen werden, wir sollten dann doch bitte unsere Fenster alle auf Kipp stellen, im gleichen Gespräch erzählte sie mir auch, daß sie von Montag bis Freitag nicht zu Hause ist. Gestern abend (Mittwoch) brachte meine Lebensgefährtin den Müll nach draussen, auf dem Flur wurde sie von einem ihr bis dahin unbekannten Mann angesprochen (wie sich rausgestellt hat, ist er anscheinend der Stiefsohn unserer Vermieterin). Er sagte ihr, daß wir heute (Donnerstag) alle Fenster auf Kipp stellen sollen und die Balkontür komplett geöffnet lassen sollen (kann nicht auf Kipp gestellt werden), die Maler müssten da ran. Meine Freundin sagte ihm darauf hin, daß wir wohl schlecht den ganzen Tag die Balkontür offen lassen können (unsere Wohnung liegt im ersten Stock, unser Balkon ist von aussen ohne größere Probleme zu "besteigen"). Das Angebot von ihr, daß die Maler sie bei der Arbeit anrufen könnten damit sie sich eine Stunde frei nimmt und kurz her kommt um die Tür zu öffnen und danach wieder zu schließen wurde abgelehnt (die Farbe müsste trocknen). Der Mann wurde anscheinend ziemlich schroff und sagte, wenn wir nicht dafür sorgen, daß die Tür geöffnet ist, würde er uns die erneute Anfahrt der Maler in Rechnung stellen. Meine Freundin bat ihn, sich mit mir zu unterhalten, dazu hatte er anscheinend keinen Mumm und ist wieder gefahren. Nun meine Frage, darf er das verlangen? Ich möchte es mir eigentlich nur sehr ungern mit meiner Vermieterin verderben, wir wohnen im gleichen Haus, helfen uns oft gegenseitig und haben schon fast ein freundschaftliches Verhältnis, sie ist halt nur leider zur Zeit im Urlaub.

Vielen Dank,

Simon
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:45    Titel: Re: Vermieter verlangt geöffnete Fenster und Balkontür Antworten mit Zitat

SimonSt hat folgendes geschrieben::

Nun meine Frage, darf er das verlangen?


Die Antwort ist im BGB nachzulesen...

§ 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.
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SimonSt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Aber muß so etwas nicht früzeitig (und schriftlich?) angekündigt werden? Dann hätte man sich einen Tag frei nehmen können. Die Maler brauchen vielleicht zwei Stunden für die Arbeit, danach ist die Wohnung dann unbewacht und hat eine offene Balkontür (die auch noch idealerweise gut von der Straße aus einsehbar ist).

Danke und Gruß,

Simon
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spsln
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Borsdorf

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dass die Arbeiten zu dulden sind, steht außer Frage, ich denke damit hat die Fragestellerin auch kein Problem. Ob allerdings davon auch umfasst ist, die Balkontür - und gerade im Erdgeschoss - unbeaufsichtigt offen zu lassen, bezweifle ich stark.

Sass das Verhältnsi mit der Vermieterin nicht verschlechtert werden soll, macht die Sache natürlich schwerer Smilie. Aber grundsätzlich sollte m. E. nichts passieren, wenn man sich der Aufforderung der VM widersetzt und wartet, bis sie wieder da ist. Ich denke, wenn man dann mit Ihr das Problem bespricht, wird sich sicher eine Lösung finden. Zumal ich persönlich das Angebot, dass die Maler auf Arbeit anrufen können und die Fragestellerin dann eine Stunde frei nimmt, schon mehr als entgegenkommend finde. Ich kann mir auch nicht ganz erklären, wozu die Fenster offen sein müssen, wenn die Fassade gemalert wird?

Gruß,
Spsln
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

spsln hat folgendes geschrieben::
Hallo,

dass die Arbeiten zu dulden sind, steht außer Frage, ich denke damit hat die Fragestellerin auch kein Problem. Ob allerdings davon auch umfasst ist, die Balkontür - und gerade im Erdgeschoss - unbeaufsichtigt offen zu lassen, bezweifle ich stark.


Es sieht ganz danach aus, als ob die Duldung das Problem wäre. Duldung kann nicht bedeuten, dass der Vermieter bzw. der Handwerker sich nach den Vorstellungen des Mieters richten muss. Duldung bedeutet selbstverständlich, dass eine frisch gestrichene Balkontür auch im EG solange offen bleiben muss, bis die Farbe getrocknet ist. Dass dies unbeaufsichtigt geschehen muss, wird von niemandem verlangt. Allerdings ist die Beaufsichtigung das Problem des Mieters.
Nach der Sachverhaltsschilderung mag man allenfalls darüber streiten, ob die Ankündigung rechtzeitig erfolgt ist. Nachdem vor ca. 1 Monat bereits eine Vorankündigung erfolgt ist und nun die Maßnahme am Sonntag für Mittwoch oder Donnerstag angekündigt wurde, dürfte m.E. eine ausreichende Frist eingehalten sein.
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