Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mieterin hat eine Wohnung, in der Hundehaltung untersagt ist. Ihr Freund wohnt "offiziell" nicht mit dort (hat eigene Wohnung), hält sich aber den Grossteil der Woche in ihrer Wohnung auf und nächtigt auch dort...inklusive seinem Hund. Nun wurde die Mieterin von ihrem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) angesprochen, dass sich andere Mieter aus dem Haus über den Hund beschwert hätten. Es ging hierbei nicht um Lärmbelästigung durch den Hund, sondern in erster Linie um Hundehaare im Hausflur (er haart zur Zeit sehr stark) und darum, dass viele der anderen Mieter auch gerne ein Haustier halten würden, dies aber lt. Mietvertrag nicht dürfen. Die Mieterin wurde auch schon von der Reinigungskraft (Hausflur wird geputzt) wegen der Hundehaare angesprochen und gebeten, den Flur ab und an mal auszufegen, weil sie (die Putzfrau) nicht dafür da wäre, die Hundehaare wegzuputzen. Dazu muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Mieterin den eigentlichen Mietvertrag noch gar nicht unterschrieben hat (nur einen Vorvertrag, in dem von Hundehaltung nichts steht)...es wurde aber vom Vermieter MÜNDLICH angemerkt, dass keine Haustiere erlaubt sind. Ich möchte nun wissen, ob es generell untersagt ist, dass in der Wohnung ein Hund "zu Besuch" ist...oder wie oft die Mieterin das Recht hat, Besuch mit Hund zu empfangen. Kann da überhaupt vom Vermieter vorgegangen werden, wenn der Hund nicht durch Lärmbelästigung aufgefallen ist? Ist die Mieterin weiters dazu verpflichtet, den Hausflur auszufegen nur wegen der Haare?
Vielleicht sollte sich die Mieterin mal Gedanken darüber machen, was sie eigentlich will. Die Darstellungsform läßt darauf schließen, dass sie einerseits das Verbot der Hundehaltung nicht gegen sich gelten lassen, sondern umgehen will, andererseits aber auch nicht bereit ist, durch eigene (Putz-) Leistung die Angriffsfläche für die ungenehmigte Hundehaltung möglichst klein zu halten. Dieses Verhalten stört den Hausfrieden massiv. Als Vermieterin würde ich als erste Maßnahme, die Putzfrau zweimal wöchentlich durch den Flur schicken und die zusätzlich entstehenden Kosten der Mieterin als Verursacherin in Rechnung stellen.
In unserem Mietvertrag stand drin, dass man einen Hundebesuch nicht über 2 Tage hinaus ausdehnen darf. Aber es ist doch wohl selbstverständlich, dass man den Dreck wegmacht....(bin ich froh, inzwischen im eigenen Haus zu wohnen).
Hunde dürfen sicherlich zu Besuch kommen, aber regelmäßige Übernachtungen überschreiten die Zuläsigkeit - so ist es z. B. auch nicht erlaubt einen Hund während des Uralubs anderer aufzunehmen!
Abgesehen davon ist es eigene Dummheit, wenn man etwas macht was nicht erlaubt ist und nicht mal soviel Character besitzt den entstandenen Dreck auch zu beseitigen - sonst wäre es mölicherweise gar net so weit gekommen!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.