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Verfasst am: 01.09.05, 14:32 Titel: Frage zum §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Hallo!
Ich habe mal eine Frage zum §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein im Dienstverhältnis zugänglich gewordenenes Betriebsgeheimnis an einen Dritten weitergegeben, der ihm vorher dafür Geld geboten hat.
Der Arbeitnehmer macht sich ja strafbar nach §17 Abs. 1 UWG.
Der Dritte ist nun im Besitz des Betriebsgeheimnisses, es ist aber nicht klar, was er damit vorhat.
Macht er sich dann nach §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG strafbar?
Normalerweise muss ja die Voraussetzung des "Verwertens" oder der "Mitteilung" gegeben sein - i.d.F. ist aber das weitere Vorgehen des Dritten nicht bekannt.
Da er dem Arbeitnehmer aber Geld für das Geheimnis geboten hat - und diese Anstiftung letztendlich auch erfolgreich war - muss doch nun eine Straftat vorliegen.
Aber nach welchem §?
Und gilt der §17 Abs. 2 Nr. 2 auch in irgendeiner Weise für den Arbeitnehmer?
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