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2.Wohnsitz/Untermiete??

 
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Becksi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 08:13    Titel: 2.Wohnsitz/Untermiete?? Antworten mit Zitat

Tach auch,

ein für mich problematischer Fall,der mich seit tagen beschäftigt.
Mein 18jähriger Freund A wohnt bei seiner Mutter in Gelsenkirchen und macht sein Berufsgrundbildungsjahr(BGJ).
Seine Zukunft sieht er klar in Bremen.Um aber ein termin beim Bremer Arbeitsamt zu bekommen,sollte er wenigstens einen 2.Wohnsitz in Bremen besitzen.
Dann hat er eventuell auch leichter einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Meine Fragen:
1)Könnte sein Bremer Freund B - Freund A zur Untermiete wohnen lassen?
2)Oder reicht es,wenn der Vermieter ihn einträgt?

Zur Info,der 2.Wohnsitz für Freund A soll nur auf den Papier stehen.Nur damit er Termine beim Arbeitsamt Bremen bekommt oder eventuell eine Bildungsmaßnahme in Bremen.Sein BGJ will Freund A weiterhin in Gelsenkirchen machen.
Sollte er einen Ausbildungsplatz in Bremen bekommen,wollte Freund A Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt beantragen und eine eigene Wohnung suchen.

3)Gibt es für Freund B oder Vermieter nachteile dadurch,wenn sie Freund A einen 2.Wohnsitz geben?Könnte das Bremer Arbeitsamt eine neue Wohnungssuche verweigern(eventuellAusbildungsbeihilfe verweigern)?

Einige Fragen gehören sichern icht zum Mietrecht.Notfalls kann ich diese Fragen in anderen Forum stellen.Sollte irgendetwas unklar sein,bitte einfach Nachfragen;-)

MFG by Becksi
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es genügt, wenn der Freund "untervermietet".

Das bedeutet aber, dass A gegen B Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen kann, falls sich die beiden mal streiten.

Der VM von B darf dem B die Untervermietung verbieten. Die Wahrscheinlichkeit, dass er davon erfährt, ist aber gering, wenn A nicht einzieht. Denn vom Meldeamt erfährt VM das nicht.
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Becksi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Tach,

danke für Ihren Hinweis.Hat mich schon weiter gebracht.
B wird VM dennoch um einverständliss bitten,ob B seinen Freund A einen 2.Wohnsitz gewährleisten kann.Dieser soll unentgeltlich sein,da A nicht einziehen wird.

Gibt es für B irgendwelche steuernachteile?Oder sonst probleme?

Bedankem ich jetzt schon für Ihren Eintrag

MFG by Becksi
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

"Steuerliche Nachteile" können nur entstehen, wenn ein Miete vereinbart wird. Denn Mieterträge sind einkommenssteuerpflichtig. Ansonsten schadet es B nicht, wenn er A unentgeltlich Unterschlupf gewährt...
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