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Ich erhebe Widerspruch.
Position A wird begründet
Position B wird begründet
Es ergeht ein Widerspruchsbescheid in dem nur auf die Position B eingegangen wird. Die Position A wird einfach ignoriert. Der Widerspruch wird abgelehnt.
Ich würde vor Gericht nun gerne argumentieren, dass die Behörde durch Nichtbeantwortung der Position A meinen Argumenten gefolgt ist und die Ablehnung sich nicht auf diese Teil bezieht.
Habe ich Chancen? Welche Argumente gäbe es sonst noch?
Mit der Argumentation, die Behörde habe sich nicht mit jeder Einzelposition ihres Widerspruchs auseinandergesetzt, können sie keinen Prozeß gewinnen.
Im Klageverfahren wird der Sachverhalt überprüft der mit dem Bescheid pp, gegen den sie Widerspruch erhoben haben, festgestellt worden ist.
Im Klageverfahren wird der Sachverhalt überprüft der mit dem Bescheid pp, gegen den sie Widerspruch erhoben haben, festgestellt worden ist.
Oder verständlicher ausgedrückt: Die Karten werden neu gemischt und sie können alle Argumente neu vorbringen. Werden dann vom Gericht Argumente übergangen, könnte es ein Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör darstellen, aber das hängt wie immer vom Einzelfall ab.
Worum geht's denn?
Das funktioniert so nicht.
Zu Position A ist keine Entscheidung getroffen worden, also ist zu diesem Punkt das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Sie könnten in der Klage geltend machen, dass über den Punkt noch nicht entschieden wurde und deshalb der Abschluss des Verfahrens mit einem Widerspruchsbescheid rechtswidrig ist. Das Gericht wird die Behörde auffordern, auch zu Punkt A eine Entscheidung zu treffen, die dann Gegenstand des anhängigen Verfahrens wird.
Um welches Rechtsgebiet handelt es sich überhaupt? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Die Bundesagentur für Arbeit weigert sich beharrlich, die Urteile der Sozial- und Landessozialgerichte bezüglich der 3% Versicherungsanrechnungsregelung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bundesagentur für Arbeit weigert sich beharrlich, die Urteile der Sozial- und Landessozialgerichte bezüglich der 3% Versicherungsanrechnungsregelung zur Kenntnis zu nehmen.
Sind Sie der Einzige, der das denkt, oder wird das von Ihrem Anwalt oder einer Institution mit Fachwissen bestätigt? Es hat nämlich einen kleinen Hauch von Verschwörungstheorie und Querulantentum an sich. Stecken alle unter einer Decke und haben es sich zur Aufgaben gemacht, Sie um Ihr Recht zu bringen?
Die Bundesagentur für Arbeit weigert sich beharrlich, die Urteile der Sozial- und Landessozialgerichte bezüglich der 3% Versicherungsanrechnungsregelung zur Kenntnis zu nehmen.
Solch ein Argument wird schon von der Formulierung her keine Chance auf gerichtliches Gehör bekommen. Denn wie wäre eine Nicht-Kenntisnahme zu beweisen. Da muß es schon in einer konkreten Betroffenheit um die pflichtwidrige Nicht-Anwendung eines Gesetzes gehen. _________________ TK
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