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Wird geschätzt???

 
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Cosy1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:32    Titel: Wird geschätzt??? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum

Frau A hatte eine Wohnung,bei einer Baugenossenschaft.
Sie hat diese zum 31.1.2004 gekündigt.
Im Dezember ist Sie schon ausgezogen und die Heizung lief nur noch auf Minimalbetrieb.

Nun bekommt Sie eine Heitkostennachforderung von insgesamt 80€ nur für den Januar.
Bei nachfragen,dass es doch nicht sein kann,für einen Monat 80€ bezahlen zu müssen,sagte man Ihr,dass wäre aber völlig in Ordnung.

Der Januar würde am stärsten berechnet und er wird geschätzt.
Eine Zwischenablesung hätte auch schon 40€ gekostet wurde ihr gesagt.

Ist es richtig,dass Vermieter daher einfach schätzen dürfen???

Wäre froh,wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Lieben Dank
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich wurde der in der Wohnung abgelesene Jahresverbrauch nach Gradtagzahlen auf die einzelnen Nutzer verteilt. Falls eine verwertbare Zwischenablesung nicht vorliegt, ist dies das gängige und zutreffende Verfahren.
Bei Berücksichtigung der Kosten einer Zwischenablesung dürfte die Aufteilung nach Gradtagzahlen unter wirtschaftlichen Aspekten auch das sinnvollste Verfahren sein.
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Cosy1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Lieben Dank für die schnelle Antwort.

Wir dachten es würde beim Auszug immer eine Endablesung geben.
Wer dann im März/April auszieht hat ja die schlimmste Heizperiode zu zahlen.

Oh man.

Na dann nochmal Danke
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wie zu verfahren ist, Wenn der Energieverbrauch einzelner Mieter nicht erfasst werden kann, regelt die Heizkostenverordnung unter dem Stichwort „ Kostenverteilung in Sonderfällen „ gemeint sind Schätzungen.
Geschätzt werden darf nur, wenn der Verbrauch in einer Abrechnungsperiode wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht erfasst werden kann.
Ist die Zwischenablesung aus technischen Gründen nicht möglich, z.b. weil die Verdunster bei einem Mieterwechsel direkt am Anfang bzw. am Ende der Abrechnungsperiode keine vernünftigen Ablesewerte gibt, dann muss wie beim verbrauchsunabhängigen Kostenanteil entweder zeitanteilig oder nach der Gradtagszahlentabelle abgerechnet werden.
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Cosy1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Frage....

Hätte Sie selbst die Zwischenablesung beantragen müssen?
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auf welchen Zeitraum bezieht sich die abgerechnete Heizperiode? Warum bezieht sich die Schätzung nur auf den Januar, wenn überhaupt nicht abgelesen wurde (Abrechnungsende 31.12.?)?
Die Veranlassung der Zwischenablesung ist Sache des Vermieters. Wer sie bezahlen muß ist strittig, sofern im Mietvertrag keine Vereinbarung getroffen wurde.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischenzeitlich gehen die Gerichte fast einheitlich davon aus das die Kosten des Nutzerwechsels und die Kosten der Zwischenablesung nicht ohne weiteres von dem ausziehenden Mieter gezahlt werden müssen, es sei den, der Vermieter hat den Mieter zu Recht fristlos gekündigt und macht Schadenersatz geltend. Nach Ansicht der meißten Gerichte muss der Vermieter die Kosten der Zwischenablesung als Verwaltungskosten bezahlen. (z.b. AG Münster WM 96, 231 ) Andere Gerichte gehen davon aus, das die Kosten der Zwischenablesung als Kosten der Wärmemessdienstfirma in die Gesamtrechnung einfließen und so von allen Mietern des Hauses bezahlt werden müssen.
(entschieden bei z.b. : AG Hamburg WM 96, 562) u.a. Vereinzelt wird vertreten, der ausziehende Mieter müsse die Kosten alleine zahlen. (AG Coesfeld WM 94, 696)
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Cosy1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ups danke fürs antworten.

Ich muß meine Freundin mal fragen,wann abgerechnet wurde.

Für das Jahr davor hatte sie eine nachzahlung von ca.130€.Insgesammt hat sie so 450€ Heizung bezahlt soviel weiß ich.

Sie hat dann fristgerecht zum 31.1.04 gekündigt und wie gesagt im Januar bei mir gewohnt.
Es kam ihr und auch mir, nur etwas viel vor 80€ für den Januar zu bezahlen.

Es steht drin Abrechnungszeitraum 1.1.04-31.1.04.

Ich frag sie nochmal wann die Ablesung war.

Ich bin der Meinung es war im August/September.
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise müßte am Ende eines Abrechnungszeitraumes abgelesen werden. Also am 1.1. oder so.
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