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Staellitenschüssel gesundheitsschädlich?

 
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cybergirlie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 11:52    Titel: Staellitenschüssel gesundheitsschädlich? Antworten mit Zitat

Vor knapp drei Monaten habe ich eine neue Wohnung bezogen. Da ich türkische Staatsbürgerin bin, habe ich mich vorab informiert, ob ich meine Satellitenschüssel an dem Haus anbringen darf, was der Vermieter zu diesem Zeitpunkt - in Gegenwart zweier weiterer Personen - mündlich bejahte. Zudem alle weiteren Parteien in diesem Haus auch mehrere Satellitenschüsseln (ca. 60 cm) auf dem Dach des Hauses angebracht haben, da keiner bereits ist sich ans Kabelnetz anzuschließen.

Nun habe ich einen Fachmann bestellt, den Vermieter informiert und wollte die Schüssel auf dem Dach anbringen lassen. Plötzlich war diesem die Schüssel (90 cm) zu groß. Dann schaltete sich mein Nachbar ein und meinte, dass die Schüssel bestimmt gesundheitliche Risiken mit sich bringen würde und er einen schriftlichen Nachweis sehen wolle, ob keine Gefahren davon ausgehen. Das sah der Vermieter dann plötzlich genauso. Nun habe ich bereits im ganzen Internet nach Fundstellen gesucht, die erklären könnten, dass keine gesundheitlichen Risiken einhergehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Eigentlich alles sehr albern, da zig Antennen auf dem Dach sind. Aber ohne Schlüssel und ohne Zustimmung des Vermieters, komme ich nicht auf das Dach. Zudem ich auch den Hausfrieden ungern brechen möchte.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sie werden kaum Veröffentllichungen über etwas finden, das so offensichtlich Humbug ist, dass es kein Wissenschaftler untersuchen wird.

Satellitenschüsseln sind allenfalls eine Gesundheitsgefahr, wenn sie auf jemanden drauf fallen.

Im Endeffekt handelt es sich um Aberglaube oder schikanösen Blödsinn. Wenn das die Betroffenen nicht auf zivilisierte Weise einsehen wollen (=Verhandeln und gut zureden) , gibt es eigentlich nur 2 Wege:

1. Zwang. Recht einklagen, wobei es eine Einzelfallfrage ist, ob man wirklich eine (1) Satschüssel (2) aufs Dach packen darf - vor allem insofern es Alternativen gäbe.

2. Sie mit eigenen Waffen schlagen (=Manipulation):
Wenn der Technikerz.B. mitspielt, der das Ding anbringen soll, kann er Ihnen evtl. mit seinem Briefbogen unverbindlich bestätigen, dass er keine besonderen Gesundheitsgefahren durch das Ding kennt. Evtl. - so überhaupt erwähnt - die entsprechenden Passagen aus der Gebrauhsanleitung/Produktwarnung abschreiben/beiheften. Hat aber mit Recht nichts zu tun.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal gerne die Begründung hören wie von einer Schüssel Gesundheitsgefahr ausgehen soll (abgesehen davon, dass sie evtl. wem auf den Kopf fällt). Eine Sat.schüssel empfängt nur das an Signalen was eh schon da ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,
die Installation der Empfangsanlage sollte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
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cybergirlie
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Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:53    Titel: Regeln Antworten mit Zitat

Hallo,

die Regeln sollten wohl eingehalten werden, dagegen habe ich gar nichts einzuwenden. Sollte ich auch von ausgehen, wenn ich einen Fachmann bestelle.

Danke auch für die zusprechenden Mails!
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Begründung für Gesundheitsgefahr:

Blitzeinschlag.
Sat-Anlagen werden oft an exponierten Stellen angebaut. Nach meiner Erfahrung wird die Einbindung in den äußeren Überspannungs(Blitz)schutz bei mindestens 90% der Anlagen "vergessen", da oft aufwendig. Auch Fachfirmen bilden da leider keine Ausnahme.
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