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Mahnkosten, obwohl ich die Adressänderung angegeben hab!?

 
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Puredoze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 13:03    Titel: Mahnkosten, obwohl ich die Adressänderung angegeben hab!? Antworten mit Zitat

einen schönen guten tag,

ich bin mitte letzen jahren umgezogen und teilte meine neue adresse meiner KFZ versicherung natürlich umgehend mit.

jetzt hatte ich 3 kurzzeitkennzeichen im zeitraum vom 01.04.04-05.04.04 / 14.04.04-18.04.04 / 12.07.04-16.07.04.

nun ist meine kfz versicherung anscheinend ein wenig langsam, so das die rechnung für die 3 kurzzeitkennzeichen mir erst im januar zugestellt wurde.
das problem ist das die versicherung die rechung an die alte adresse zugestellt hat und der nachsendeantrag nur bis zum 31.12.04 lief.

nun erhielt ich vor ca 2 wochen post von der staatsanwaltschaft die den ausstehenden betrag von rund 210 euro plus einer mahn und aufwandsgebühr von eund 94 euro von mir vorderte.

den ausstehenden versicherungsbetrag von 210 euro hab ich natürlich umgehend beglichen nur sah ich es nicht ein die mahn und anwaltskosten von ca 94 euro zu begeleichen, da ich die adressänderung ja eingereicht hab.

mein versicherungsvertreter hat mir dann mündlich zugesichert das ich die mahnkosten nicht tragen muss.
nun erhielt ich diese woche post von dem rechtsanwalt der versicherung mit der aufforderung den offenstehenden betrag von 94 euro zu zahlen.


meine rechtschutzversicherung würde die anwaltskosten tragen.

wi soll ich mich weiter verhalten?



mfg
sascha
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