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Hallo,
ich habe eigentlich nur eine kleine Frage, hab aber über die Suche nicht wirklich eine Antwort gefunden.
Ich ziehe demnächst in meine neue Mietwohnung. Diese ist komplett mit Fliesen ausgestattet. Da mir das fürs Wohnzimmer aber etwas zu kalt ist, würde ich da gerne einen Teppichboden drüber legen (also nicht komplett verkleben, sondern nur lose mit Klebeband an den Seiten fixiert).
Brauch ich für sowas auch das Einverständnis des Vermieters, oder ist das eine Sache die ich als Mieter einfach machen darf? Ich nehm den ja auch komplett wieder raus wenn ich mal wieder ausziehe... es geht mir eben nur darum, ob der Vermieter das verbieten kann weil er möchte, dass der Bodenbelag unverändert bleibt (im Vertrag steht nichts darüber).
Wäre schön, wenn da jemand Bescheid weiß
Grundsätzlich dürfte der Vermieter jedoch nichts dagegen haben, wenn ein Teppich verlegt wird, solange er so angebracht wird, daß die Fliesen etc. nicht beschädigt werden und er sich nach dem Auszug wieder rückstandslos entfernen läßt.
Also wenn verlegen, dann nur Teppich mit Textilrücken, der den Fliesen nix tut und befestigen nur an den Rändern mit Klebeband, dass relativ gut wieder weggeht... da hab ich mich schon schlaugemacht.
Im Mietvertrag ist über Bodenbeläge etc. nix gesagt, ist ja ein Standardvordruck, und handschriftlich ist in der Beziehung nichts ergänzt worden. Im Prinzip dürfte da ja auch nichts gegensprechen, sich nen Teppich unter die Füße zu legen... aber heutzutage weiß man ja nie
Selbstverständlich kann der MIeter auch einen eigenen Bodenbelag einbringen. Dazu bedarf es auch keiner Einwilligung des VM. Dies gehört noch zu einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung.
Jedoch muß der Mieter darauf achten, daß der Untergrund nicht beschädigt wird und das er seinen eingebrachten Bodenbelag auch wieder entfernen muß, wenn es der VM fordert. Solange hier auf die Fliesen kein Boden großflächig verklebt wird, ist nichts dagegen einzuwenden.
Die meisten Teppichböden haben nur noch Textilrücken und werden mit Klettbändern an den Seiten fixiert, die sich dann später wieder rückstandsfrei entfernen lassen. Treten trotz dessen Rückstände auf, müssen diese natürlich vom Mieter entfernt werden.
Diese gummierten Rücken gibt es selten bis garnicht mehr. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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