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A mietet im November 2001 von B eine Wohnung. In der Wohnung liegt Teppichboden.
Bei näherem Hinsehen stellt A fest, daß sogar zwei Teppiche übereinander liegen.
Der obere Teppich ist nicht nur hässlich, sondern auch ziemlich abgenutzt.
A möchte nun Laminat legen. Das ginge wohl auch auf dem unteren Teppich. Der obere müßte raus.
Der Vermieter B sagt, daß A ruhig Laminat legen kann. Ob er allerdings gestatten will, daß das Laminat nach Auszug in der Wohnung bleibt kommt für B auf den Zeitpunkt des Auszuges und die dann vorliegende Beschaffenheit des Laminats an.
Ausgehend davon, daß B bei Auszug die Entfernung des Laminats verlangt... müßte A dann wieder einen Teppich in die Räume legen ? Oder den alten Teppich zwischenlagern und später wieder reintun ??? Oder reicht ggf. der andere Teppich, der dann noch drunterliegt ?
Oder kann A auf alle Fälle das Laminat drinlassen ?
Da ich im Mietrecht nun überhaupt nicht bewandert bin, wäre ich für Antworten echt dankbar !!!
der Teppich gehört zur Mietsache, wird er entfernt, hat der VM bei Auszug Anspruch auf Ersatz. Man könnte natürlich auch so argumentieren, dass bei starker Abnutzung (die durch die Mietzahlung abgegolten ist) der Mieter Anspruch auf Ersatz hätte.
Wenn durch den Mieter Laminat gelegt werden würde hätte bei Auszug der VM Anspruch auf Rückbau, dies von der Länge der Mietzeit und damit Zustand des Laminats abhängig zu machen ist ziemlich geschäftstüchtig vom VM. Um Ärger zu vermeiden sollte das schriftlich als Zusatz zum MV vereinbart werden, denn o.g. Abmachung ist gänzlich zum Nachteil des Mieters.
Vernünftigerweise sollte sowas vor Abschluss des Vertrags ausdiskutiert werden. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Heißt dass, das A Anspruch auf Erneuerrung des ,bei Einzug vorhandenen, Teppichbodens hatt???Nach entsprechender Mietdauer...sagen wir 6 Jahre??
Nach welchem § oder muss das als Zusatzklausel im MV stehen?
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