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Krankenversicherung bei 400-Euro-Job

 
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nicfoe
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 13:36    Titel: Krankenversicherung bei 400-Euro-Job Antworten mit Zitat

Hallo, bin zur Zeit arbeitslos und über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Werde ab Dezember einen 400-Euro-Job haben, bei dem der Chef den Pauschalbetrag für KV abführt. Bin ich als Arbeitnehmer dadurch auch in vollem Umfang versichert oder muss ich der KV selbst noch etwas zahlen?
Freue mich über Ihre Infos. Vielen Dank. Nicole
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole

Ein 400 € Job ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigugn und somit in allen 4 Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie Recht auf Arbeitsförderung) versicherungsfrei.

Dies bedeutet, der Arbeitgeber hat zwar einen Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen, jedoch sind Sie über diesen Pauschalbeitrag nicht Krankenversichert.
Sofern Sie dann noch Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten, sind Sie weiterhin über diese Leistung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
Ansonsten haben Sie ggf. einen Anspruch auf Familienversicherung bei einem Ehegatten oder, wenn Sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, über die Eltern.
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nicfoe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 19:31    Titel: 400 EURO-Job Antworten mit Zitat

Hallo Stefanie,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider bin ich ab Januar nicht mehr über die Arbeitsagentur versichert und weder verheiratet noch unter 23.

Wie machen das denn sonst ledige Personen, die in solchem Arbeitsverhältnis stehen? Oder kann ich auch als "Lebensgefährtin" bei meinem Partner mitversichert werden?

Viele Grüsse Nicole
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sieht es schwieriger aus.

Als Lebenspartner (sofern es sich nicht um eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz handelt), besteh kein Anspruch auf eine Familienversicherung bei eben diesem Lebenspartner. Für die kostenlose Familienversicherung in der Krankenversicherung ist eine Ehe zwingend notwendig.

Von daher würde ich Ihnen dringend empfehlen, dann eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Diese kostet je nach Beitragssatz der Krankenkasse zwischen 115 und 125 € inklusive Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung.

Alternativ würde ich jedoch dazu raten, mit dem zukünftigen Arbeitgeber darüber zu sprechen, ob man nicht eine versicherungspflichtige Beschäftigung machen könnte. Bei bis zu 800 € brutto / Monat könnten Sie in der sogenannten Gleitzone arbeiten. In diesem Fall würden Ihre Abzüge geringer ausfallen.
Als Argumentationsstütze könnten Sie hervorbringen, dass Ihr Arbeitgeber ja pauschale Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 23 % leisten muss und dass bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung die Arbeitgeberanteile "nur" 20,35 % (bei einem Beitragssatz von 13 %) betragen.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Von daher würde ich Ihnen dringend empfehlen, dann eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen.


Soviel mir bekannt ist, gibt es hier eine sogenannte 3-Monatsfrist, d.h. die gesetzliche Versicherung muß innerhalb von 3 Monaten in eine freiwillige umgewandelt werden. Nach Ablauf dieser Frist darf dann keine gesetzl. KV Nicole noch aufnehmen. Wäre also in diesem Fall März 2006.
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