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Verfasst am: 03.09.05, 14:05 Titel: Tapete fällt wg. Schimmel von der Wand - Auszugsrenovierung?
Wir sind gerade dabei, unsere alte Wohnung zu renovieren.
Wir haben da nicht ganz 3 Jahre drinnen gewohnt und von Anfang an immer wieder auf den fürchterlichen Schimmel im Schlaf- und Wohnzimmer hingewiesen. Auch schriftlich.
Voriges Jahr im Sommer war dann mal ein Malermeister da, der meinte, da könne man nix mehr machen, das läge am biblischen Alter des Hauses und die Reperaturarbeiten würden aufgrund von nassem Keller ect. fast so viel kosten wie ein neues Haus, weswegen nicht davon auszugehen sei, dass der Schaden behoben werden würde.
Tja - der Mann hat Recht behalten, es passierte nichts. Der gab sein Gutachten ab und ich erschrak beim Ausschlag des Messergätes, welches die Wandfeuchte anzeigt, wirklich sehr.
Nun hat es aus beruflichen Gründen doch fast ein Jahr gewartet, bis wir eine neue Wohnung hatten. Da sind wir nun seit 3 Wochen drin.
In unserem Mietvertrag steht nun diese übliche Klausel, dass die Räume bei Übergabe "fachgerecht" renoviert werden müssen.
Das versuchen wir nun seit gestern verzweifelt, aber es geht nicht!
Die Tapete kommt uns an den feuchten Stellen wieder von der Wand! Im Wohnzimmer sind das 6 qm und im Schlafzimmer 4 qm betroffene Wand.
Was sollen wir denn nun machen?
Wir wollen keinen Streit, sind auf unsere Kaution angewiesen. Aber wir können der Forderung nach dieser Renovierung nicht nachkommen!
der Mieter könnte mal bei einem Fachmann oder im Baumarkt nachfragen, ob es einen Spezialkleber gibt, mit dem sich die Tapete kleben läßt, oder eine Grundierung, mit der die feuchten Stellen vorbehandelt werden können, damit die Tapete hält. Vielleicht wäre eine "Untertapete" aus Staniolfolie möglich. Da der Mieter mit der Renovierung begonnen hat, ist er verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu Ende zu führen.
Ich bin kein Fachmann und weiß nicht, ob so etwas auf dem Markt ist. Wenn es dergleichen geben sollte, auf die Wand damit, Tapete drüber und dann schnellstmöglich die verschimmelte Wohnung vergessen.
Wichtig: Bei Übergabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll anfertigen und vom Vermieter bestätigen lassen, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist. Dann können hinterher seitens des Vermieters keine Ansprüche mehr gestellt werden.
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