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Verfasst am: 04.09.05, 18:38 Titel: Nachforderung der Wohnungsverwaltung
Hallo
Mein Sohn zieht mit seinem Mitbewohner nach 1 Jahr (WG) aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Übernahme seitens der Wohnungsverwaltung hat stattgefunden und die angeführten Mängel sind beseitigt worden. Jetzt nach ca. 4 Wochen macht die Hausverwaltung neue Mängel geltend. Unter anderem Kalkflecken unter der Duscharmatur - Wandfarbe auf den Schaltern - auf dem Teppichboden Abdrücke vom Drehstuhl - (Auslegware beim Einzug neu verlegt)
Meine Frage: Hat die Wohnungsverwaltung Erfolg mit Ihren Forderungen?
FürAntworten bedanke ich mich im Voraus
war die wohnung leer als die ersten schäden festgestellt worden sind? hätten sie also gleich auffallen können?
wenn dem so war und die wohnung nach behebung der angezeigten mängel abgenommen war, kann die verwaltung keine weiteren schäden anzeigen- das hätte sie sofort machen müssen.
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