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Verfasst am: 04.09.05, 22:05 Titel: Ab wann kann ein Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Hallo,
ich interessiere mich für eine Wohnung. Habe mir diese vergangene Woche angeschaut und bin doch sehr begeistert. Nur hat mich die Information:
"Eigentlich sollte die Wohnung verkauft werden, aber dies gibt der Markt momentan nicht her"
Nun frage ich mich natürlich, ob es passieren kann, dass sich der Markt in nen halben Jahr ändert und mir die Wohnung gekündigt wird (nach Bezahlung von Maklerprovisionen, Umzugskosten etc.) wäre das natürlich sehr ärgerlich.
Das bedeutet, wenn ich mich davor schützen will innerhalb kürzester Zeit wieder
aus der Wohnung ziehen zu müssen, müßte ich auf einen Vertrag bestehen, wo beidseitig auf Kündigung in einem gewissen Zeitraum verzichtet wird?
Ja das schützt zumindestens vor einer ordentlichen Kündigung. Voraussetzung ist das der derzeitige VM dies auch macht. Weil er mit Mieter der nicht so schnell kündbar ist die Wohnung so gut wie nicht verkaufen kann. Ausser vielleicht an einen Kapitalanleger. Allerdings sollte zusätzlich bedacht werden das dieser Kündigungsverzicht auch für den Mieter gilt und dieser dann bis zum Ende der Laufzeit an den Mietvertrag gebunden ist.
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